Oder muss ich die irgendwie melden..Nur zur Info..ich bin Auszubildende

Abgesehen einmal von der steuerlichen Seite - die hat vampire richtig beschrieben - musst Du Deinen AG nicht nur informieren, sondern Du musst ihn um Genehmigung bitten.
Wenn es sich hier nicht um eine vom zeitlichen Umfang bedeutungslose Beschäftigung handelt - vielleicht nur zwei Stunden pro Woche - dann wir er das wohl regelmässig nicht genehmigen, weil das Deine Ausbildung beeinträchtigen könnte.
Bist du in der Ausbildung und angestellt, dann muß man den Arbeitgeber informieren, daß man zusätzlich einen Mini-Job hat. Er muß evtl. zustimmen. Ich weiß von Arbeitgebern, die dies nicht gerne sehen. Sind es gleich mehrere Jobs, wird der Verdienst dann auch versteuert....

Für Azubis gelten die gleichen Regelungen wie "normal" - du kannst mehrere haben, darfst aber abgabenfrei insg. nur 400 € im Monat verdienen.
Ansonsten tritt erst eine Gleitzonenregelung ein (=kompliziert), wenn du bis € 800 zusätzlich verdienst und darüber hinaus musst du dann per Lohnsteuerkarte ran.
Deinem Ausbildungsbetrieb solltest du auf jeden Fall in Kenntnis setzen!
also muss ich aber 2 minijobs dann stuern bezahlen und meinem Betrieb Bescheid sagen? Aber was ist mit den Einnahmen udn Zinsen (s. Klabauter) gemeint.Das versteh ich nicht so ganz
vampire am 29. August 2007 14:36 was klabauter meint, weiß ich nicht.
über minijobs musst du eigentlich grundsätzlich alle arbeitgeber informieren, da die sich miteinander kurzschließen müssen, wie viel du verdienst und wer was abrechnet. das kann hochkompliziert werden, weil minijobs gern von sozialversicherungsträgern geprüft werden.
Sobald das monatliche Einkommen die Grenze des Minijobs überschreitet, ist der Steuervorteil weg. Zu Einnahmen gehören auch Zinsen auf einem Sparkonto, und wenns nur 1 Cent ist!