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Kann ich sofort Polizeihauptmeister werden, nach der ausbildung ?

gefragt von GubbiGubbiGubbi am 24.02.2009 um 16:51 Uhr

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zweitausendneun
beantwortet von zweitausendneun am 24. Februar 2009 16:52
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Klar kannst auch gleich Bundespräsident werden.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 24. Februar 2009 16:53

Der sollte erst mal eine Schulausbildung machen.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 24. Februar 2009 16:53

Um sich als Bundespräsident wählen zu lassen muss man mindestens 40 Jahre alt sein. Eine bestimmte Schulbildung oder Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben. Das Amt steht allen Deutschen ab 40 offen.


anonym
beantwortet von rebertho am 24. Februar 2009 16:53
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Auf solche denkschwachen Typen wartet doch die Kundschaft der Polizei


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 24. Februar 2009 16:51
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Klar, schon vorher...


zyron
beantwortet von zyron am 24. Februar 2009 16:52
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ja


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 24. Februar 2009 16:52
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Da wirst Du dir erst "Sternchen" verdienen müssen ;-)



magge
beantwortet von magge am 24. Februar 2009 16:53
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und morgen bist du Papst


schildi
beantwortet von schildi am 24. Februar 2009 16:53
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und danach gleich Polizeipräsident


Obilee
beantwortet von Obilee am 24. Februar 2009 16:53
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Wenn du in der ausbildung bist, müsstest du es ja eigentlich wissen...


kai71
beantwortet von kai71 am 24. Februar 2009 16:54
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ja freilich


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 24. Februar 2009 16:54
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Wie wär´s denn gleich mit Polizeipräsident?


ullagio
beantwortet von ullagio am 24. Februar 2009 16:56
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Sofort,wenn Du die Schule fertig hast


setus
beantwortet von setus am 24. Februar 2009 16:56
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Ja natürlich....

allerdings wird das noch etwas dauern.

(einige schaffen das in 2-3 Jahren - und die, die solche Fragen stellen in etwa 10-15)

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 24. Februar 2009 20:54

Das Amt des Polizeihauptmeisters kann frühestens nach 5 Jahren erreicht werden. Nach jeder Beförderung muss im mittleren Polizeivollzugsdienst eine Frist eingehalten werden bevor die nächste Beförderung folgen kann, während der Probezeit darf i.d.R. keine Beförderung erfolgen.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 24. Februar 2009 20:49
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Da in den meisten Bundesländern der mittlere Polizeivollzugsdienst abgeschafft wird oder sogar schon ist und inzwischen fast ausschließlich für den gehobenen Dienst eingestellt wird, gibt es keine Polizeihauptmeister mehr.... (zumindest keine neuen).

In einem Bundesland das noch Beamte für den mittleren Dienst ausbildet, ist es nicht mögliche direkt nach der Ausbildung in das Amt des Polizeihauptmeisters befördert zu werden. Der Durchlauf aller vorherigen Ämter im mittleren Dienst ist notwendig.

Es reicht aber, wenn Du Dir über solche Dinge wie z.B. die Anzahl der Sternchen auf der Schulter erst Gedanken machst, wenn Du bei der Polizei bist...


anonym
beantwortet von jonble am 25. Februar 2009 22:28
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Da du Polizeihauptmeister werden willst, musst du erstmal zur Polizei... Falls du wirklich zur Polizei darfst (die Einstellungsvorraussetzungen sind ja nicht ohne...) dann fängst du als Polizeimeisteranwärter an. Nach dem ersten Ausbildungsjahr folgt die Ernennung zum Polizeioberwachtmeister. Solltest du die 29 Monate Ausbildung(im mittl. Dienst) erfolgreich meistern, dann bekommst du ein zweites, grünes Sternchen und bist somit ein Polizeimeister. Dann, wenn du überdurchschnittlich gut bist, und nett, usw.... ... ... wirst du evtl befördert und zwar erst zum Polizeiobermeister. Und wenn du noch besser bist, dann vielleicht mal Polizeihauptmeister. Allerdings musst du erstmal zur Polizei kommen. Trainiere lieber für den Einstellungstest (mach ich auch) und mach dir über eine evtl. Einstellung und deren überaus positiven Folgen (z.B. Rang...) keine sorgen, wie PepsiMaster schon sagt.

aber, ich will ja nicht abwertend reden, deshalb ein viel glück für deinen weiteren beruflichen Werdegang.


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