Meine Rechtsschutzversicherung hat wohl vor, schon wieder teurer zu werden und die jährliche Prämie zu erhöhen. Kann ich eigentlich kündigen deshalb oder muss ich die Kündigungsfrist einhalten?
Nach einer Prämienerhöhung besteht ein Ausstiegsrecht aus einem Versicherungsvertrag nur dann, wenn die neue Prämie nicht den Schutz verbessert.
Nach Eingang der Erhöhungsmitteilung hat er einen Monat Zeit, um zu kündigen.
(Combach, Rolf Versicherungen: Richtig kündigen Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 10 vom 09.03.2007, Seite A-667 / B-588 / C-564 WIRTSCHAFT)

Wenn die Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.