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Kann ich sofort Kündigen, wenn ich nachweisen kann eine neue Wohnung habe, ohne Kündigungsfrist?

gefragt von Kathi22fried am 28.07.2009 um 10:51 Uhr

Wir wohnen seit Dezember 2009 in einer Mietwohnung, sind aber überhaupt gar nicht zufrieden und haben leichten Schimmel im Schlafzimmer, was der Vermieter aber weiß sie aber nichts unternehmen außer das wir schimmelmittel kaufen sollen und wir die Kosten für das Mittel zurück bekommen. Nun habe ich folgendes Problem, ich habe mich über eine neue Wohnung gekümmert die aber schon in 2 Monaten beziehbar ist. Kann ich jetzt eine Kündigung schreiben die akzeptiert wird ohne das ich die 3 monatige Kündigungsfrist einhalte???Da im Mietvertrag nur steht das die gesetzliche Kündigungsfrist geltend ist und nicht genau drin steht das wir ne 3 monatige kündigungsfrist haben..........bitte um hilfe


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anonym
beantwortet von gajan am 28. Juli 2009 10:52
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die gesetzliche Kündigungsfrist ist die 3moantige. Da wirst du nicht drum herumkommen


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 28. Juli 2009 10:52
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Du könntst dem Vermieter vorschlagen einen Nachmieter zu suchen. Lehnt es dies ab, wirst du drei Monate zahlen müssen!


anonym
beantwortet von Angie0702 am 28. Juli 2009 10:57
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Nun die 3 Monate mußt Du leider einhalten, aber Du kannst Deinem Neuen Vermieter Vorschlagen das Du die Wohnung nimmst und bezahlst aber einen Monat nur die Nebenkosten! Erklär ihm die Situation, eigendlich gibt es da keine Probleme und die machen das auch!


anonym
beantwortet von sandmann141270 am 28. Juli 2009 10:59
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Du müßtest 3 Nach mieter bringen da muß er einen nehmen! Oder du sagst ihm das dir nicht gut geht seid du in der wohnung bist und nicht schlafen kannst ! das kannst du auf den schimmel schieben und dann kannst du eher oder gleich raus! wenn der nicht darauf ein geht sprichst mit einem RA!


Siam1
beantwortet von Siam1 am 28. Juli 2009 11:03
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Die Frage ist, wer den Schimmel verursacht hat. Mit Schimmelmittel allein ist es nicht getan. War der Schimmel unentdeckt, und ist erst jetzt entdeckt worden, warum habt ihr nicht auf Beseitigung gemahnt? Ich würde den Vermieter darauf ansprechen, dass er euch vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt für Mieter immer drei Monate. Siehe Antwort gajan.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 28. Juli 2009 11:05
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Seit Dezember 2009 ?

Das wird sehr eng !


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