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Kann ich sie befreien?

gefragt von SonnenorangeSonnenorange am 11.05.2009 um 13:29 Uhr

Meine Tochter kam heute gans verheult vom Schwimmuntericht nach Hause. Sie hat mir erzählt die Lehrerin hat gesagt das sie sich auf den Rücken legen soll ich Wasser und mehr nciht, das hat sie dann auch getan und ist unter gegangen. Die Lehrerin hat wohl gedacht sie taucht wieder auf aber war nicht so. Dann ist eine Mitschülerin reingesprungen und hat sie wieder hochgeholt. Die Lehrerin hat meine Tochter dann nur angeschrien das sie gefälligst besser aufpassen soll. Ich finde das verhalten jedoch nicht korrekt, da auch schon öfters was vorgefallen ist (z.b kann sie noch nicht Kraulen aber wurde trotzdem 2 Bahnen kraulen geschickt wo sie dann nur wasser schluckte statt es ihr bei zubringen)

Kann ich sie nicht irgendwie vom Schwimmunterricht befreien? Tipps?

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kinder x 17.851 schwimmen x 744

anonym
beantwortet von MartyMcFly75 am 11. Mai 2009 13:30
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beschwer dich beim direktor oder bei noch höherer stelle. lass dich nicht abspeisen. dieser lehrerin sollte man berufsverbot erteilen.

Kommentar von Ab7508e509af0e14ca83e9395546c312smallYvonneS1 am 11. Mai 2009 13:35

Man sollte in dieser Angelegenheit auch die Meinung der Lehrerin hören. Vielleicht war das ganz gar nicht so dramatisch und das Kind hatte einfach Panik bekommen, welches die Lehrerin nicht sofort erkannt hat. Wahrscheinlich war die Lehrerin dann auch erschrocken und hat überreagiert. Auf jeden Fall das Gespräch suchen!!!

Kommentar von MartyMcFly75 am 12. Mai 2009 00:47

kann schon sein was du sagst, aber ich habe mit manchen lehrern meiner tochter schon ähnliche erfahrungen gemacht. zu meiner schulzeit waren die lehrer einfach, wie soll ich sagen, souveräner in solchen situationen. gespräch suchen? ja sicher, hast recht, aber die meisten lehrer reden sich raus, kinder lügen nicht einfach so zum spass, wenn ihre wahrnehmung auch manchmal überzogen sein mag.


ewalli
beantwortet von ewalli am 11. Mai 2009 13:31
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So eine Lehrerin würde von mir eine Anzeige bekommen... Ich würde aber erst die anderen Kinder befragen!


anonym
beantwortet von guterwolf am 11. Mai 2009 14:36
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Leute, Leute - was für Ratschläge: von Dienstaufsichtsbeschwerde bis Anzeige zur Körperverletzung...

Geh doch erst mal in die Schule, sprich mit der Lehrerin und höre, ob es wirklich so war wie deine Tochter erzählt hat. Kinder, die vor irgend etwas Angst haben, übertreiben manchmal.

Und wenn du nach dem Gespräch immer noch der Meinung bist, deinem Kind sei Unrecht widerfahren und die Lehrerin "taugt nichts" kannst du weitere Schritte veranlassen.


YvonneS1
beantwortet von YvonneS1 am 11. Mai 2009 13:32
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Wenn du sie vom schwimmunterrricht befreien lässt, löst sich das Problem aber nicht. Sprich mit der Lehrerin und evtl. noch mit dem Klassenlehrer, dass deine Tochter Probleme hat, mit dem schwimmen lernen und das das Verhalten der Schwimmlehrerin nicht dazu beiträgt, dass sie es lernt oder ihre Angst vor dem Wasser verliert!!!!


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 11. Mai 2009 13:31
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Sicher ist sie erschrocken, weil Deine Tochter nicht wieder aufgetaucht ist und hat in dem Moment die Nerven verloren. Rede doch mal mit der Lehrerin und frage ob das was erzählt wird so überhaupt richtig ist und warum sie heute so (über)reagiert hat.


anonym
beantwortet von Martaman4 am 11. Mai 2009 13:31
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Du kannst die Lehrerin bestimmt verklagen. Fahrlässige Körperverletzung oder irgendwie sowas.


anonym
beantwortet von Tumba am 11. Mai 2009 13:30
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Nein, kannst Du nicht, aber mit der Lehrerin über den SV reden.


Boschi
beantwortet von Boschi am 11. Mai 2009 13:32
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Wehr Dich und versuche das zu klären. Hör Dir auch die "Aussage" der betreffenden Lehrerin genau an, u.U. hat Deine Tochter auch was missverstanden! Rede mit dem Direktor oder einem Vertrauenslehrer o.ä. - und das unbedingt vor dem nächsten Schwimmunterricht. Deine Tochter tut mir grad leid!


Dampfnudel77
beantwortet von Dampfnudel77 am 11. Mai 2009 13:32
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Irgendwie kannst du bestimmt mit der Lehrerin oder dem Schulleiter reden aber meine Meinung nach wäre es besser, du gehst einfach mit ihr mal zu einer ruhigen Zeit ins Schwimmbad, und hilfst ihr ein bischen, und bringst es ihr bei.

Oder du fragst einfach mal im örtlichen Schwimmverein nach, aber schick sie nicht alleine da hin.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 11. Mai 2009 13:31
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Da muß sie durch - das ist ein Stück Lebenserfahrung.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 11. Mai 2009 13:34

Und absaufen wohl ein Stück Todeserfahrung ?

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 11. Mai 2009 13:36

Dramatisierung ?

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 11. Mai 2009 13:41

Nöö, aber was hast du erwartet? Hast schon bessere Beiträge gebracht als diesen !!

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 11. Mai 2009 13:46

Die Kinder in ganz Deutschland leiden unter Extremverhätschelung - wie sollen sie sich entwickeln können, wenn wegen jedem Hennenschiss die Mami Amok läuft.

Kommentar von Simple_avatar10smallMonty45 am 11. Mai 2009 20:00

Da ist einiges dran.


anonym
beantwortet von schnumau am 11. Mai 2009 13:31
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typisch, diese eingebildeten Lehrer/innen


anonym
beantwortet von mausi4646 am 11. Mai 2009 13:30
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Geh zum Direktor und schilder daen Vorfall


anonym
beantwortet von wuseldusel am 11. Mai 2009 13:38
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Nachtrag: Es kann sein, dass das Kind jetzt traumatisiert ist. Geh mal zum Arzt mit ihr. Eventeull wird sie erstmal befreit und im nächsten Jahr hat sie vielleicht eine andere Lehrerin.


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 11. Mai 2009 13:37
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gehe zum direktor und wenn es nicht hilft zum Schulamt, deine Tochter kann durch so ein unprofezionelles Verhalten panische Angst vor dem Wasser bekommen. Das kann doch nicht sein soetwas. Befreie sie erstmal selbst vom Schwimmuntericht bis es scih geklärt hat.


anonym
beantwortet von malediva8 am 11. Mai 2009 13:36
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Zuallererst würde ich zum Direktor gehen!!! Dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin beantragen lassen denn das war völlig unpädagogisches Verhalten - Sie hätte das Kind tröste und nicht anschreien sollen. Die Aufsicht hat Sie nicht dein Kind - aber das Vertrauen zwischen deinem Kind und dir zur Lehrerin ist stark gestört! So würde ich das auch sagen. Erst wieder Schwimmuntericht wenn eine andere fähigere Pädagogin due Kinder begleitet.


creama
beantwortet von creama am 11. Mai 2009 13:32
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beschwer dich bei m schulleiter / direcktor . weil befreien ist glaub ich nit machbar . schildere dem schulleiter den sachverhalt notfalls mit der tochter zusammen so das die lehrr. zur rede gestellt wird .


Nickita
beantwortet von Nickita am 14. Mai 2009 09:14
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Da würde ich mal mit der Lehrerin das Gespräch suchen und vielleicht erfährst du da mehr...

Wenn das nicht hilft erst zum Schulirektor...

Kann denn die Tochter nicht schwimmen? Sofort zum schwimmkurs!

Es ist sicherlich nicht lustig wenn sie als einzige nicht schwimmen kann in der Klasse!


Monty45
beantwortet von Monty45 am 11. Mai 2009 20:08
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In welcher Klassenstufe ist sie denn? War es eine der ersten schulischen Schwimmstunden? Oft kommen auch noch andere Erwachsene außer 1 Lehrkraft mit. Diesmal auch? Wer sah was? Hat Deine Tochter bereits irgendein Schwimmabzeichen erworben? Konnte die Lehrkraft wissen, wie gut Deine Tochter schwimmt? Quote Aufsichtsperson/Schüler?

Sie kam verheult vom Schwimmunterricht - ist der Extra bei einem Schwimmverein? Fragen über Fragen :-) Panik war jedenfalls schon reichlich für Deine Tochter. Sie sollte fix wieder ins Wasser zum Beruhigen.


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 11. Mai 2009 13:34
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hier sollte man auf alle Fälle mit der Lehrperson in Kontakt treten um ein möglichst klares Bild sich zu schaffen


anonym
beantwortet von Jennydiexte am 11. Mai 2009 13:34
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Oh mannnnnn.....die Kleine tut mir richtig leid. Würde aber auf keinen Fall sie vom Unterricht befreien, weil A) sie wird es dadurch nicht lernen und B) sie wird zur Außenseiterin C) es gibt nur böses Blut. Versuche doch mal mit der Klassenlehrerin bzw. dem Vertrauenlehrer und der Schwimmlehrerin gemeinsam ein Gespräch zu führen. Überlege dir vorher, wie deiner Tochter geholfen werden kann (mehr Personal, Privatschwimmunterricht usw usw.)


anonym
beantwortet von Laterza am 11. Mai 2009 13:33
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rede erst mal mit der Lehrerin, dann mit dem Rektor... wenn gar nichts geht, Schulamt.


anonym
beantwortet von wuseldusel am 11. Mai 2009 13:33
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Wirklich befreien kann sie auf Dauer nur der Arzt.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 11. Mai 2009 13:32
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Spreche die Lehrerin auf diesen Vorfall an...


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