Kann ich selber zum Richter des Oberlandesgerichts schreiben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir kann niemand verbieten, den Richter anzuschreiben. Vermutlich wird er den Brief sogar lesen. Aber eine juristische Bedeutung hat er nicht. Beim Land- und Oberlandesgericht werden nur Schriftsätze von Rechtsanwälten juristisch gewürdigt. Wie schon die anderen Foristen schrieben, ist so ein Brief sinnlos. Du kannst Berufung oder Revision einlegen und hattest während des Prozesses Gelegenheit, Deinen Standpunkt durch Deinen Rechtsanwalt darlegen zu lassen. Ich bin sicher, dass er das getan hat. Danach hat das Gericht offenbar zu Deinen Ungunsten entschieden. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, ist das Verfahren abgeschlossen.

Es ging da nur um eine Beschwerde wo mein Ex durch lügen den nachehelichen Unterhalt nicht zahlen will. Und ich habe auf meinen Anwalt gehört und wollte keine"dreckige Wäsche" waschen und habe daher den waren Grund meiner Trennung nicht erwähnt. Jetzt dreht mein Ex das um und tut so, als ob er sich getrennt hat weil ich meinen "ehelichen Pflichten" nicht nachgekommen bin. Aber keiner weiß, warum ich das getan habe. Mein Ex weiß es und nutzt es jetzt aus, weil ich das vor Gericht nicht gesagt habe. Wie gesagt, auf anraten meines Anwaltes. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

@utamartina

Wenn das Scheidungsverfahren doch noch nicht abgeschlossen ist, dann beauftrage Deinen Rechtsanwalt damit, dem Gericht alles mitzuteilen. Aber Dein Anwalt wird Dir möglicherweise aus juristisch-strategischen Gründen davon abgeraten haben, schmutzige Wäsche zu waschen. Für Laien ist das manchmal unverständlich. Wir können hier nicht beurteilen, ob Dein Anwalt Dich richtig oder falsch beraten hat, weil wir die Akten nicht kennen.

Du kannst natürlich den Richter schreiben. Das Urteil wird aber dadurch nicht aufgehoben. Dazu musst du Berufung oder Revision einlegen. Das ist aber nur mit anwalt möglich.

Die "Wahrheit" interessiert nach dem Ende des Verfahrens niemanden mehr. Du hattest im Verfahren Gelegenheit, Dich zur Sache zu äußern. Das hast Du entweder versäumt oder nicht glaubwürdig getan. Was sollte ein Schrieb daran ändern?

Entweder Du legst Rechtsmittel ein oder Du sparst Dir jede weitere Bemühung. Das ist vergebene Liebesmüh'.

Im Grundsatz darfst Du natürlich anschreiben, wen Du möchtest.

Das war eine Beschwerde meines Ex. Davon wusste ich vorher nichts. Er will mit der Lüge den nachehelichen Unterhalt nicht zahlen. Darum wollte ich das zumindest klar stellen, auch wenn daran nichts mehr zu ändern ist.

@utamartina

Offensichtlich hat Dein Anwalt Dich nicht optimal vetreten'. Die Gründe,, aus dem Anwälte so handeln, sind vielfältig. Sie reichen von mangelnder Befähigung, mangelndem Interesse, mangelnder Kenntnis der Akten bis zum gezielten Parteiverrat.

'Letztlich ist es vielen Anwälten egal wie ein Gerichtsverfahren ausgeht, denn die für sie vorgesehene Rechtsanwaltsgebühr ist immer die gleiche und unabhängig von einem erfolgreichen Einsatz.

Zudem eröffnet jeder verlorene Prozess Rechtsanwälten die Möglichkeit, durch Berufungsverfahren noch weitere Rechtsanwaltsgebühren zu generieren.

Letztendlich bist Du Opfer eines bürgerfeindichen Rechtssystems geworden, dass es Dir verbietet, für Dich selbst zu sprechen. Dies war nicht immer so. Der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Anwaltszwang ist von Hitler eingeführt worden und von einer von Altnazis durchsetzten Justiz in die BRD übernommen.

Mittlerweile ist der Anwaltszwang in Deutschland nicht mehr abzuschaffen.

Dafür sitzen zu viele Rechtsanwälten m Bundestag, die dort in erster Linie dafür sorgen, dass der demokratiefeinfiche Anwaltszwang in Deutschland ncht abgeschafft wird.

Übrigens, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann sich jeder Bürger selbst ohne Anwaltszwang vetreten.

Du kannst dem Richter natürlich schreiben, aber es wird keinen mehr interessieren, sonst müsste mit einem Anwalt in Berufung gegangen werden...gutes Gelingen :-)

Berufung geht da leider nicht. Es gibt auch keine Verfahrenskostenhilfe. ich müsste das Verfahren selber bezahlen.

@utamartina

Dann macht es keinen sinn und es wird den Richter im nachhinein auch nicht mehr interessieren. Wenn du aber dein Gewissen erleichtern möchtest, kannst du ihm schreiben, evtl. bekommst du auch eine Antwort (wahrscheinlich vorgefertigt)...gutes Gelingen :-)

Natürlich kannst du dem Gericht schreiben, die werden sich dann auch darum kümmern