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Kann ich Schuhe die reduziert und vom Umtausch ausgeschlossen ist umtauschen?

gefragt von Arpita am 11.05.2008 um 13:43 Uhr

Hab leider Blasen an den Füssen bekommen, hatte ich noch nie gehabt und der Schuh war nicht billig.


Reply


anonym
beantwortet von misspiggy am 11. Mai 2008 13:56
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Rechtlich habe ich mal gesehen, dürfen Läden eigentlich keine Ware vom Umtausch ausschließen. Das Problem ist, dass du die Schuhe bereits getragen hast. Ganz ehrlich, wäre ich der Besitzer, würde ich die Schuhe auch nicht zurücknehmen. Die kann man ja nicht mit gutem Gewissen an andere Leute weiter verkaufen. Wenn sie allerdings noch wie neu aussehen, dann würde ich das garnicht erwähnen, sondern einfach sagen, du hättest sie zu Hause noch mal anprobiert und sie sitzen doch nicht so gut wie angenommen. Vielleicht bekommst du ja wenigstens eine Gutschrift für den Laden.

Kommentar von Arpita am 11. Mai 2008 14:07

Wow, ihr seid ja schnell, danke! Ja ich habs mir fast gedacht. Ich seh es halt so, wenn ein Schuh derartig drückt obwohl er eigentlich die passende Größe hat, ist es scheinbar ein Qualitätsmangel und der hat 120 Euro gekostet. Naja, werd mal mein Glück versuchen;) Schöne Pfingsten Euch Allen!!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Mai 2008 13:44
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das ist einfach und klar eine Kulanzfrage des Geschäftes, aber mache dir keine allzu großen Hoffnungen..


pegolina
beantwortet von pegolina am 11. Mai 2008 13:53
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Wegen Blasen an den Füßen, wird dir niemand Schuhe umtauschen.


Kimmo Wihervaara
beantwortet von Kimmo Wihervaara am 11. Mai 2008 14:39
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Weil die Schuhe vom Umtausch ausgeschlossen sind kann man die nicht umtauschen aber das Geschäft kann möglicherweise eine Ausnahme machen besonder wenn dazu irgentein Grund ist.


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 11. Mai 2008 13:49
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Recht hat Andreas48. Deine Blasen sind nicht das Problem des Schuhladens. Anders wäre es, wenn du einen Mangel an den Schuhen entdeckst. Ware vom Umtausch ausschließen geht in diesem Fall dann nicht!




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Mai 2008 16:17

Batürlich kann das Geschäft Ware vom Umtausch ausschließen. Das ist nämlich gesetzlich gar nicht dazu verpflichtet. Siehe http://kuerzer.de/MxffTW5jn

Die Tatsache, dass viele Geschäfte innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen, verwechseln manche Leute noch immer damit, dass sie darauf ein gesetzliches Recht haben.

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 12. Mai 2008 13:59

Interessante Interpretation... Nur liegst du leider völlig daneben. Beim Mangel besteht immer das Recht auf Rückgabe oder Nachbesserung. Hast du zufällig einen Schuhladen? ;-)


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 11. Mai 2008 14:49
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Es kann auch bei sehr sehr teuren Schuhen auftreten, das man beim Einlaufen eine Blase bekommt. Deswegen muss gutes Schuhwerk auch erstmal eingelaufen werden.

Ich würde nie jemandem raten mit brandneuen Schuhen eine ganztägige Wanderung zu unternehmen.


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