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Kann ich schon bezahlte leistungen bei der fahschule bei Wechsel zurück verlnagen?

gefragt von eliteDJ am 01.03.2009 um 16:43 Uhr

Ich habe folgendes Problem, ich komme mit meinen Fahrleher nicht zurecht....

Jedenfalls habe ich bereits 119,- Euro für die Praxisprüfung vorrausgezahlt. Kann ich nun, da ich aus der Fahschule "austreten" will und mir eine neue suche, die 119,- Euro zurück verlangen?

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Recht x 35.075 AGB x 135 Farschule x 1

zj1000
beantwortet von zj1000 am 1. März 2009 16:44
1x
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Das ist vermutlich die Gebühr für Anmeldung zur Prüfung - die bekommmst Du nicht zurück.


AllEyezOnMe
beantwortet von AllEyezOnMe am 1. März 2009 16:44
0x
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Die für die Prüfung ist beim Tüv, die bleibt auch da, hat nichts mit der Fahrschule zu tun...



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