Ich habe folgendes Problem, ich komme mit meinen Fahrleher nicht zurecht....
Jedenfalls habe ich bereits 119,- Euro für die Praxisprüfung vorrausgezahlt. Kann ich nun, da ich aus der Fahschule "austreten" will und mir eine neue suche, die 119,- Euro zurück verlangen?

Das ist vermutlich die Gebühr für Anmeldung zur Prüfung - die bekommmst Du nicht zurück.

Die für die Prüfung ist beim Tüv, die bleibt auch da, hat nichts mit der Fahrschule zu tun...