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Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn mich ein Passant falsch in die Parklücke eingewiesen hat?

gefragt von bert08 am 29.10.2008 um 12:40 Uhr

Ein vorbeigehender Passant war heute Nachmittag so freundlich, mich in eine sehr enge Parklücke einzuweisen. Dummerweise hat er das aber so, ich sage mal, unkonzentriert gemacht, dass ich eine Hauswand berührt habe und dabei ein Schaden am Kotflügel entstanden ist. Ich würde ja sagen, eigenes Risiko, wenn man jemand Fremdes fragt, aber meines Erachtens war das schon fahrlässig von ihm. Er hatte angezeigt, dass ich einfach weiter zurück fahren solle, obwohl ich tatsächlich schon direkt vor der Hauswand stand und sie somit kaschiert hatte. Trotz dessen wollte er damit dann nichts mehr zu tun haben und war sich auch keiner Schuld (Haftung) bewusst. Habe ich denn einen Anspruch auf Schadensersatz gegen ihn?


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anonym
beantwortet von quentinbarack am 29. Oktober 2008 12:41
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Nein, denn du bist der Fahrer im Auto und trägst die Verantwortung.


kleinmue
beantwortet von kleinmue am 29. Oktober 2008 12:41
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Nein,melde es deiner Versicherung dafür ist sie da


anonym
beantwortet von tinkerbell08 am 29. Oktober 2008 12:42
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Nunja, zumindest einen „rechtsgeschäftlichen“ Anspruchs sieht es wohl schlecht aus. So eine Sache ist eine Gefälligkeit ohne rechtsgeschäftlichen Charakter, kein Auftrag oder ähnliches. Diese lässt keine Pflichten und somit auch keine Ansprüche bei Pflichtverletzung entstehen. Anders sieht es allerdings hinsichtlich der „deliktischen“ Ebene aus, ein Anspruch würde dir dann zustehen, wenn du dem „Helfer“ ein Verschulden, d.h. auch Fahrlässigkeit, nachweisen könntest. Dies dürfte allerdings schwer werden, es sei denn, du hast Zeugen, vllt. Andere Passanten, die das Geschehen beobachtet haben und die Situation in deiner Version bestätigen können. Ansonsten dürfte es schwer werden…


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 29. Oktober 2008 12:43
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Nein, hatte mal so nen ähnlichen Fall. Ergebnis: du bist letztendlich selbst dafür verantwortlich, wenn du beim Ein- oder Ausparken irgendwas rammst. Melde es der Kfz-Versicherung.


anonym
beantwortet von newcomer am 29. Oktober 2008 12:41
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vergiss es, du müsstest ihm Mutwilligkeit nachweisen, da er das sicher nicht mit Absicht gemacht hat



waggerla
beantwortet von waggerla am 29. Oktober 2008 12:44
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Soll man sich da noch wundern, wenn niemand mehr hilfsbereit sein möchte?

Du hättest trotz allem aufpassen müssen. Und was ist mit der Hausmauer? Wirst Du die auch bezahlen?


mikael
beantwortet von mikael am 29. Oktober 2008 12:42
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Nein, Du bist der Kraftfahrer und Du musst einschätzen können ob die Lücke groß genug ist.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 29. Oktober 2008 12:42
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Der Verusacher ist immer der am Steuer und genau der ist haftbar zu machen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Oktober 2008 12:42
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Du solltest zukünftig auf Hilfe verzichten und alleine einparken. Ein Helfer entbindet Dich nicht von der Pflicht selbst aufzupassen,


con88
beantwortet von con88 am 29. Oktober 2008 12:43
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Nein. Du bist als Fahrzeugführer selbst verantwortlich.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 29. Oktober 2008 12:45
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Wenn Du wusstest, dass Du schon tatsächlich an der Hauswand standest, warum hast Du auf ihn gehört und bist weiter gefahren? Als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr bist Du für Dein Handeln verantwortlich und die Abmessungen seines Fahrzeuges sollte man auch kennen. Da wird nichts zu holen sein.


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