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Kann ich Rückwirkend einen Krankenschein bekommen ? Wenn der Arzt schon zu hat ?

gefragt von panorama08panorama08 am 12.12.2008 um 15:54 Uhr

Bin Krank...

Wollte dann auch noch zum Arzt... Weil ich so selten gehe hab ich ganz vergessen wenn der zu macht...

Als ich an der Praxis war stand da Freitags nur von 8 - 11.45 (hatte aber mal bis 16.00 geöffnet) Nen anderer Arzt wo ich war hatte nur bis 11 auf...

Was soll ich jetzt machen ?

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recht x 35.294 krankenschein x 88

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 12. Dezember 2008 15:57
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Wenn es glaubwürdig ist wird es dein Arzt nicht verweigern


FrauSchmidt
beantwortet von FrauSchmidt am 12. Dezember 2008 15:56
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Nein, darauf hast Du keinen Anspruch, denn ein Arzt kann Dich nicht rückwirkend "beurteilen" auf Deine Krankheit. Manche Ärzte, die ihre Patienten lange kennen, machen das (ich habe einmal einen Krankenschein rückwirkend bekommen in ähnlicher Situation wie Du). Wenn Du den Krankenschein für Deinen Arbeitgeber brauchst, musst Du in ein Krankenhaus fahren oder zum Ärztlichen Notdienst und Dir da für heute die Bescheinigung holen.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 12. Dezember 2008 15:56
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Das ist mir zwei, dreimal passiert. Einmal auch beim Zahnarzt. Wenn der Arzt merkt, dass du wirklich krank bist, macht er das auch.

Kommentar von Simple_avatar8smallFrauSchmidt am 12. Dezember 2008 16:03

Das stimmt so nicht. Der Arzt muss nach einer Untersuchung feststellen, ob jemand tatsächlich krank ist. Wenn er am Montag nicht mehr krank ist, dann kriegt er keinen Krankenschein. Und einen Krankenschein für Freitag kriegt er nur aufgrund von Kulanz des Arztes - denn woher soll der Arzt am Montag wissen und erkennen, wie der Gesundheitszustand von ihm am Freitag gewesen ist?! Er muss zu einem Notdienst.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 12. Dezember 2008 16:05

Dann muss mein Doc wohl sehr kulant sein. Allerdings waren das bei mir auch Dinge, so dass mein Doc schon noch gemerkt hat, dass ich krank bin. So einen Tag krank - das hätte wohl nicht geklappt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Dezember 2008 19:11
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''Was soll ich jetzt machen?''

Ist zwar jetzt schon zu spät, aber fürs nächste mal: Arzt anrufen. Da sollte dann eigentlich eine Anrufbeantworteransage ertönen, die dem Patient sagt, wo er hingehen kann, wenn die Praxis nicht geöffnet ist.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. Dezember 2008 17:09
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Der Arzt sollte Dich rückwirkend krank schreiben ! Im Zweifelsfall bestätigen das er davon ausgeht dass die Krankheit bereits am Freitag vorgelegen hatte !


Siam1
beantwortet von Siam1 am 12. Dezember 2008 16:21
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Bin auch seit gestern krank. Bin deshalb schon ganz früh morgens aufgestanden und stand um 8 Uhr in der Praxis,weil ich weiß, daß Ärzte nachmittags geschlossen haben.(meist ab 12Uhr!)Rückwirkend wird Dich aber nur Dein Hausarzt,der Dich kennt, krankschreiben, höchstens rückw.für 2 Tage,mehr geht aber auch nicht.Würde Dir raten den ärztl. Notdienst aufzusuchen,damit Du keinen Ärger im Geschäft bekommst.


anonym
beantwortet von tranceport am 12. Dezember 2008 16:14
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Ja klar, bei meinem Hausarzt in Berlin ist das kein Problem. Er möchte ja seine Patienten halten und wird da keinen Ärger machen, wenn Du nett fragst und die Sache erklärst. Ansonsten sagst ihm halt, in Zukunkft zu einem seiner KollegInnen zu gehen.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 12. Dezember 2008 16:12
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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf gemäß Sozialgesetzgebung bis zu 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden. Es genügt also, am Montag (am besten gleich in der Früh) zum Arzt zu gehen. Wenn du am Montag jedoch wieder gesund bist, brauchst du gar keine AU, denn diese muss erst ab dem 3. Krankheitstag vorgelegt werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Dezember 2008 18:59

''Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf gemäß Sozialgesetzgebung bis zu 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden.''

Nö, nur bis zu 2 Tage.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 13. Dezember 2008 17:24

3 Tage! Du kannst mir glauben, dass ich weiß, von was ich schreibe.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Dezember 2008 19:02

''Wenn du am Montag jedoch wieder gesund bist, brauchst du gar keine AU, denn diese muss erst ab dem 3. Krankheitstag vorgelegt werden.''

Auch das ist - so pauschal - nicht ganz richtig.


''Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.''

§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. Dezember 2008 16:08
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Es gibt in der Regel überall ärztliche Notdienste.Die Praxen,die Dienst haben,sind in der Tageszeitung aufgeführt. Wenn du dich an so eine Notdienst-Praxis wendest,geht alles seinen geregelten Gang.


moon73
beantwortet von moon73 am 12. Dezember 2008 15:58
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Aus Erfahrung kann ich dir sagen, daß der Arzt die Krankschreibung rückwirkend ausstellt, wenn du ihm schilderst, daß du ihn am Freitag nicht mehr erreicht hast, aber eine Krankmeldung für den Arbeitgeber brauchst. Also Montag beim Arzt gleich Bescheid geben.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 12. Dezember 2008 15:56
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Dann suche die Notdienstpraxis auf. Falls Du erst am 3. Tag die AU brauchst, reichts ja auch Montag noch aus. Rückwirkend dürfen Ärzte keinen "gelben Schein" ausstellen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Dezember 2008 18:57

''Rückwirkend dürfen Ärzte keinen "gelben Schein" ausstellen.''

Das ist - so pauschal - falsch. Der Arzt darf sehr wohl bis zu 2 Tagen rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben. Das obliegt aber der Entscheidung des Arztes. Er muss das nicht machen.


panorama08
beantwortet von panorama08 am 12. Dezember 2008 15:55
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was soll ich den jetzt machen ??

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 12. Dezember 2008 15:56

Montag gleich zum Doc hin.


anonym
beantwortet von newcomer am 12. Dezember 2008 15:55
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meinst du Krankmeldung, da sieht es schlecht aus


obiwana
beantwortet von obiwana am 12. Dezember 2008 15:54
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Nein, der Arzt darf rückwirkend keinen Krankenschein ausstellen. Wenn das heute dein erster Krankheitstag war, dürfte das allerdings kein Problem sein.

Kommentar von Dfbaf3dfcdb53b6fe2ea019a12f1d070smallsunrayrider am 12. Dezember 2008 15:57

falsch ,der arzt kann jemanden 1 tag rückwirkend krankschreiben...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Dezember 2008 18:55

Auch falsch. Der Arzt kann bis zu 2 Tage rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Dezember 2008 19:06

''1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes lie-gende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist e-benso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsun-fähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.''

http://kurzlink.de/aurichtlinie


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