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Kann ich Reparaturkosten von Ratenzahlung abziehen, wenn ich von Quelle die vereinbarten Garantieans

gefragt von grossescgrossesc am 04.11.2009 um 14:28 Uhr

Ich habe innerhalb des letzten Jahres vier Elekrogeräte beim Quelleversand gekauft. Da Quelle pleite ist, verliere ich den Anspruch auf die Gerätegarantie von Privileggeräten. Kann ich die Kosten für eine Reparatur von den noch offenstehenden Raten abziehen?? Der Einbauherd hat nämlich schon ne Macke und ich muss ihn reparieren lassen. Ich kann ja nichts dafür, dass die pleite sind und vor einem Jahr wusste noch niemand was von der Pleite. Wer weiß noch nen anderen Ausweg, ohne das ich auf den Kosten sitzen bleibe?


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anonym
beantwortet von blackdesire am 4. November 2009 14:29
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der hersteller ist für die garantie verantwortlich nicht quelle deswegen musst du dich an den hersteller wenden der muss dann die reperatur machen oder bezahlen! die raten an quelle musst du weiter zahlen

Kommentar von wissen78 am 4. November 2009 14:30

privileg ist quelle

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 4. November 2009 14:31

Privileg gibt es auch weiterhin bzw. den Hersteller der privileg-Geräte. Frag die Quelle-Hotline.

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 4. November 2009 14:30

D.h--Dem ist nicht hinzuzufügen

Kommentar von 71469f053816fcf647d725f875798de8smalladianthum am 4. November 2009 14:31

stimmt!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 4. November 2009 14:30
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Nein, das sind zwei verschieden Sachen.

Dein Ratenzahlungsvertrag hat nicht mit Garantieleistungen zu tun, die Dir keiner mehr geben kann.

Die Zahlungen werden nämlich an eine Bank geleistet.


anonym
beantwortet von eeon100 am 4. November 2009 14:30
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wer sagt dass du die garantien verlierst, quelle hat die geräte nur verkauft, der hersteller haftet dafür, dass mit dem abzug von den ratenzahlungen vergisst du am besten schnell

Kommentar von Simple_avatar3smallgrossesc am 11. November 2009 09:03

in diesem Fall ist der Hersteller Quelle, da die Marke Privileg direkt von dort kommt


dasElend
beantwortet von dasElend am 4. November 2009 14:30
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ich denke mal NEIN, du läufst gefahr wenn du es durchziehst das du ein mahnverfahren angehangen bekommst.

Kommentar von 87f978524bc05cf7fc111c8d42ed40d3smallAdelante am 4. November 2009 14:38

Nein eher nicht da auch hier eine Durchgriffshaftung besteht

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 4. November 2009 14:51

hm, ok. deshalb sagte ich ja "ich denke", weil ich es nicht weiss, war nur meine vermutung.ist jetzt bei quelle eh so eine problematische sache. bin mir jetzt widerum jedoch nicht sich , ob die durchgriffshaftung gesetzlich verankert ist. ich werde mal bissel papa google bemühen '-)


Nellina
beantwortet von Nellina am 4. November 2009 14:29
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Den Konkursverwalter anschreiben und fragen.

Kommentar von eeon100 am 4. November 2009 14:31

lach, na der würde sich bedanken wenn die garantiefälle jetzt auf seinem tisch landen

Kommentar von 87f978524bc05cf7fc111c8d42ed40d3smallAdelante am 4. November 2009 14:36

nö dem ist das total wurscht...


anonym
beantwortet von wissen78 am 4. November 2009 14:29
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knifflig. am besten quelle fragen.

Kommentar von 87f978524bc05cf7fc111c8d42ed40d3smallAdelante am 4. November 2009 14:36

wirste keine Antwort bekommen


Adelante
beantwortet von Adelante am 4. November 2009 14:29
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Herstellergarantie beachten ! Quelle ist nur der Händler. Solltest du bis zur Abschlusszahlung keine Lösung des Problems haben behalte die letzte rate in höhe der bereits verauslagten Aufwendungen für Reparaturen ein. Sonst siehst du dein Geld nie wieder.

Aloha


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. November 2009 14:29
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Das kann man nicht verrechnen und mit dem Insolvenzverwalter würde man vermutlich einigen Ärger bekommen! Alternative: Sich direkt an den Hersteller wenden. Bei Privileg Weißware ist das i.d.R. AEG.

Kommentar von shreg84 am 4. November 2009 14:31

und AEG ist in der Regel Elektrolux :-)


anonym
beantwortet von shreg84 am 4. November 2009 14:30
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Ich würdes so machen bis die Garantieübernahme geklärt ist. Allerdings nur wenn sich die Macke nicht hinauszögern lässt. Kann ja sein das es eine Übernahme durch Bosch oder Elektrolux geben wird.

Kommentar von 87f978524bc05cf7fc111c8d42ed40d3smallAdelante am 4. November 2009 14:40

Besser ist gerade jetzt alles zu prüfen und zu beanstanden. Firmenende, Geld verschwunden.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 4. November 2009 14:31
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Ich würde über mich über Quelle schlau machen. Da gibt es bestimmt noch die Möglichkeit, sein Gerät auf Garantie reparieren zu lassen.

Kommentar von 87f978524bc05cf7fc111c8d42ed40d3smallAdelante am 4. November 2009 14:35

In der Regel wird bei solchen Insolvenzen Geld für kurzfristige Reparationen bereitgestellt und ein Unternehmen mit dem Service beauftragt. Eine Garantie gibt es aber nicht. Dieser Service ist ähnlich wie bei BENQ sehr kurz ausgelegt ca. 6 Monate (meine Erfahrungen) dann geht nichts mehr oder nur auf Kulanz.


anonym
beantwortet von quelleopel am 4. November 2009 14:33
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Für die Geräte, die unter der Hausmarke "Privileg", "Universum" usw. verkauft wurden, ist mit Aufnahme des Insolvenzverfahrens der Garantieanspruch gegen den Händler (Quelle) entfallen. So konnte man das den fast täglichen Pressemeldungen zur Quelle-Insolvenz entnehmen. Das hat keinen Einfluß auf die Zahlungen aus dem Ratenvertrag.

Kommentar von TillWollheim am 5. November 2009 12:34

Quatsch!! Der Gerwährleistungsanspruch verfällt nie! Und da Profectis noch existiert, wird eventuell sogar eine Reparatur noch durchgeführt. Wenn nicht kannst Du tatsächlich die Reparatur (aber erst wenn Quellesich weigert!!!) bei einem unabhängigen UNternehmer durchführen lassen und gegen die Raten aufrechnen - selbstverständlich geht das! Soviel Falschberatung hier - das ist ja zum Haare raufen!! Till


anonym
beantwortet von hundini am 4. November 2009 14:34
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Nein. Die Raten zahlst du an eine Bank. Da der Hersteller Garantie gibt, ist das für Privileggeräte leider "dumm" gelaufen. Kannst dich ja mal an den Quelle-Hotline wenden, aber du wirst da schlechte Karten haben.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 5. November 2009 15:16
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für alle vier Garäte eine Garantieversicherung über die übliche Gewährleistungszeit abschließen, vom Kaufvertrag abziehen und Quelle mitteilen. Den Einbauherd schnellstens vom Privileg-Kundendienst reparieren lassen oder zurückgeben und neuen kaufen.


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