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Kann ich rein rechtlich auch reduzierte Kleidung im Geschäft umtauschen?

gefragt von armin013 am 09.12.2008 um 10:46 Uhr

In den Läden steht häufig, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Ich meine mal gehört zu haben , dass das rein rechtlich aber nicht ganz in Ordnung ist. Wie steht es denn nun damit? Müssen die geschäfte auch reduzierte Kleidung umtauschen?


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anonym
beantwortet von Auskunft am 9. Dezember 2008 10:48
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Wenn die Ware Mängel aufweist, ist ein Umtausch möglich.

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 9. Dezember 2008 10:49

richtig!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Dezember 2008 18:33

Nö falsch.

Zumindest so pauschal. Erkundigt euch doch bitte beide mal (mit Stichwort Gewährleistung) wie die Rechte des Käfers in D wirklich sind. Und welche Unterschied zwischen Direktkauf und Fernabsatz/Haustürgeschäften bestehen.

Kommentar von Auskunft am 10. Dezember 2008 06:56

"Reduzierte Ware von Reklamation nicht ausgeschlossen:

...Werden beim T-Shirt oder den Shorts nach dem Kauf Macken entdeckt, können auch reduzierte Artikel bei den Händlern reklamiert werden.

Reklamation bei mangelhaften Waren möglich:

Wenn die ergatterten Schnäppchen jedoch nicht in Ordnung sind, also ein Ärmel zu lang ist oder der Reißverschluss klemmt, haben Käufer klare Rechte.

Weisen Neuerwerbungen Fehler auf, können sie zwei Jahre lang Ansprüche gegenüber den Verkäufern geltend machen.

Schalten Händler hierbei auf stur, müssen sie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass einwandfreie Ware über die Ladentheke ging.

Ausgenommen von dieser Regel sind Fehler- oder B-Waren, wenn beim Kauf auf deren Mängel ausdrücklich hingewiesen wurde."

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, 10.07.2006

(http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/341635.phtml)


anonym
beantwortet von hannastgt am 9. Dezember 2008 10:49
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Sollte sie dir nur nicht mehr gefallen hast Du keinen Anspruch, beschädigte Ware kann aber immer also auch wenn sie reduziert war umgetauscht werden!


Tomate01
beantwortet von Tomate01 am 9. Dezember 2008 10:48
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Also, laut Gesetz geht es nicht - aber die meisten Lädeninhaber machen aus Kulanz (dem Käufer gegenüber)auch diesen Kauf rückgängig. Frage einfach mal nach. Generell müssen Verkäufer KEINE Waren umtauschen, oder zurücknehmen - es sei denn, das zB. das Gerät schon defekt war.


Pinnirapus
beantwortet von Pinnirapus am 9. Dezember 2008 10:49
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Wenn nicht ausdrücklich irgendwo stand, das reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, würde ich es versuchen. Prinzipiell sind Geschäfte,glaube ich, aber nur dann verpflichtet etwas zurückzunehmen, wenn die versprochene Leistung nicht erfüllt wurde.


odemtann
beantwortet von odemtann am 9. Dezember 2008 10:47
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Ich denke , wenn es getauscht wird ist es kulanz des Inhabers .



seregwen
beantwortet von seregwen am 9. Dezember 2008 10:47
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Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. Dezember 2008 10:47
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Nein, soweit ich weiß nicht, die Ware ist schießlich runtergesetzt worden, weil sie halt kaputt ist oder dreckig oder nicht mehr "In" ist. Du musstest das Kleidungsstück ja nicht kaufen. Aber ich glaub du könntest dieses Teil vll gegen eine nr. kleiner oder größer tauschen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 9. Dezember 2008 15:44

Es muss dann aber darauf hingewiesen werden, dass es sich um defekte oder verschmutzte Ware handelt usw ... "zweite Wahl" oder einfach "reduziert" reicht da nicht.


anonym
beantwortet von Vicki am 11. Dezember 2008 19:36
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Ein gesetztlich geregeltes Umtauschsrecht existiert nicht. D.h. dass du auf die Kulanz des Geschäfts angewiesen bist, wenn du etwas umtauschen willst. Und wenn die Ware aufgrund der Fehler/Mängel reduziert wurde, so hast du nicht mal Anspruch auf Nachbesserung o.a. Rechte. Deswegen Augen auf beim Einkauf;)


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