Ceyda am 29.10.2007 um 15:10 Uhr
Heute hätte der Schrank kommen sollen, den wir Juni bestellt haben. Es sollte in der 39 Kalenderwoche hier sein, jedoch gab es ein zweiwöchige Lieferungsverzögerung. Wir haben uns darüber beschwert und man gab es uns lächerliche 50€ als Gutschein. Nun kam der Schrank heute, jedoch mit Mängel. Die Lieferanten haben es natürlich mitgenommen und nun müssen wir zwei WOchen wieder darauf warten. Muss ich mir das bieten lassen? Kann ich schriftlich einen früheren Termin verlangen. Geht eine NAcherfüllung??
MFG
Nacherfüllung? Das, was die Lieferanten gemacht haben, ist Nacherfüllung. Der Schrank geht jetzt in die Werkstatt und wird dort auf Vordermann gebracht.
Und das darf der Händler laut Gesetz 2x bevor der Käufer die Möglichkeit hat, auf Wandlung des Vertrages (Geld zurück) oder Neulieferung bestehen kann. Denkbar wäre dann auch ein Preisnachlass, der je nach Schwere des Fehlers gestaffelt ist.

Erstmal hat der Lieferant die Möglichkeit auf NACHBESSERUNG. Das läuft jetzt.
Eine KaufpreisMINDERUNG in Höhe von 50 € hat er auch schon gegeben.
Letztlich bleibt dann noch die WANDLUNG, d.h. Rückgangigmachung des gesamten Vertrages. Dazu braucht es gute Gründe.

Guten Tag,
ich bedanke mich für die Antworten. Ich habe eine Mahnugn geschrieben mit einer Lieferungsfrist. Die Hälfte vom Anbauwand ist noch hier, und sind im WOhnzimmer gelagert. So kann das zwei Wochen lang nicht stehen. ich werde eine Frist bist zu einer Woche festzsetzen MFg
Liebe/r Ceyda,
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Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support
Ceyda am 1. November 2007 13:27 OK mache ich. Tut mir Leid