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Kann ich ohne Kassenbon umtauschen?

gefragt von butz1510butz1510 am 24.10.2007 um 19:42 Uhr

Im August und September hat sich mein Bruder zwei teure Pullis gekauft und mit Karte bezahlt. Bei beiden (derselbe Hersteller) lösen sich die Nähte auf, so dass in beiden Löcher unter den Achseln und bei dem einen auch noch am unteren Bund entstanden sind. Obwohl er keine Bons mehr hat, muss das doch über die Karte nachzuvollziehen sein, oder? Was können wir verlangen? Neue Ware? Oder Geld zurück?

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. Oktober 2007 19:51
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Hilfreichste Antwort

Sofern Du den Nachweis auf andere Weise führen kannst - was mir bei einem Kauf mit Karte nicht als Problem erscheint - kannst Du im Rahmen der Mängelhaftung auch ohne Kassenbon zunächst neue Ware gleicher Art und Güte, und wenn das nicht möglich ist Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 24. Oktober 2007 20:05

Wollt es auch sao sagen, bis auf den letzten Teil, man soll Möglichkeit zur Nachbesserung geben, aber bei deratigen Mängeln entscheidet der Kunde über Ersatzform.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 25. Oktober 2007 08:46

DANKE!

Kommentar von Vicki am 28. November 2007 22:29

Ich war bis vor Kurzem Filialleiterin eines Fachmarktes und kenn die besten Tricks:)

Folgendes: als Kunde hast du bei sowas auf jeden Fall ein Recht auf Umtausch. Dein ec-Beleg wird dir dabei eine große Hilfe sein. Sollte der Händler den gleichen Artikel nicht mehr vorrätig haben bzw bestellen können, muss er dir den ersetzen. Und bevor du sofort auf die Kaufpreiserstattung bestehst und dabei viele Nerven verlierst, mach das anders: lass dir ein Ersatzartikel geben. Dabei bekommst du einen neuen Kassenbon. Mit diesem kannst du sogar am gleichen Tag die Ware zurückbringen und bekommst das Geld vielleicht sogar ausgezahlt:) Doch lange nicht alle Geschäfte zahlen das Geld aus, viele erstellen eine Gutschrift oft inform von Gutschein. Aber hey, Weihnachten steht vor der Tür und so ein Gutschein macht sich immer gut;)

Lg Vicki


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Mismid
beantwortet von Mismid am 24. Oktober 2007 19:59
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ein Kassenbon ist zur Reklamation nicht unbedingt erforderlich, wenn man auch anders nachweisen kann, daß man das Produkt in dem Geschäft zu einem bestimmten Datum gekauft hat. Dazu können Kontoauszüge, Zeugen (wenn du mit nem Benkannten eingekaufst hast, der bezeugen kann das du dieses Produkt gekauft hast) oder auf Grund eines Angebotes daß es nur in 1 Woche bei einem Markt geben kann, zählen


anonym
beantwortet von Lilly19901 am 24. Oktober 2007 19:52
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müsste doch auf den auszügen stehen oder geh mal zur bank viel viel glücl


busfahrer
beantwortet von busfahrer am 13. Mai 2008 11:30
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ja.Siehe mal Rechts Irrtümer v. R. Höcker nach.


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