Hallo erstmal und danke an alle die sich die Mühe machen, dies hier zu lesen ;) Ich bin angestellte im öffentlichen Dienst und könnte daher günstige Tarife für Versicherungen bekommen. Mein Lebensgefährte und ich wollen nun ein Auto versichern und da stellt sich die Frage ob ich der Versicherungsnehmer sein kann, ohne selber zu fahren und einen Führerschein zu besitzen. Vielleicht kennt sich ja jemand damit schon aus und kann es mir erklären.
LG mine

Du solltest dann nicht nur Versicherungsnehmer sondern auch Halter sein, d.h. das Auto auf deinen Namen anmelden. Dann funktioniert das ohne Probleme.

Klar, notfalls melde ein Gewerbe an (12€) und deklariere das Auto als Firmenfahrzeug.

ja kannst du!!musst dann aber deinen lebensgefähretn als fahrer angeben!
Franticek am 23. Juni 2009 18:22 Wenn man den Versicherungsvertrag nicht auf einen bestimmten Personenkreis einschraenken will, dann braucht man ueberhaupt keinen Fahrer anzugeben.

...warum nicht-so lang du selbst nicht damit fährts !
ich glaube schon dass das geht, du kannst ja auch ein auto auf dich angemeldet haben, wenn du deinen führerschein für längere zeit abgeben musst.... frag mal bei der zulassungsstelle nach
Hm sicher kann das Auto auf Dich zugelassen und versichert werden!Du bist dann der Halter des Fahrzeugs mit allen Rechten und Pflichten!
Du kannst sogar eine Versicherungsgemeinschaft bilden. Das Auto wird auf dich zugelassen und der Lebensgefährte stellt seinen Schadensfreiheitsrabatt zur Verfügung. Dann treffen die finanziellen Nachteile bei Rückstufung im Schadensfall auch den Richtigen. Hier ist dann Nutzer und Inhaber des SFR identisch.

Hallo Wilhelminchen, selbstverständlich kannst Du (ohne Führerscheinbesitz) das Fahrzeug auf deinen Namen zulassen und versichern. Folgendes dazu. Schwierigkeit ist bei der sog. SFR-Einstufung zu erwarten, d.h. im Regelfall SF-0 ca. 245% Prämie (je nach Versicherer leicht different). Die hier angeratene Konstellation mit der Gewerbeanmeldung ist nicht zu empfehlen, da eine Gewerbeanmeldung seitens deines Arbeitgebers genehmigungspflichtig ist! Im ö.D. sieht man solche Dinge u.U. nicht gern! Ferner löst es nicht das Problem der horrenden Prämie in der SF-Klasse 0! Sprich mit einer Vers.-Gesellschaft deines Vertrauens, erläutere dein Vorhaben und frag nach möglichen Lösungen. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche Gute Fahrt. VG S