Ich bin seit dem 1. August arbeitslos, wenn ich jetzt den Antrag stelle, kann ich dann noch für August rückwirkend Geld bekommen?
Hallo,
ich denke rückwirkend geht das nicht. Alle Anträge werden nur mit dem Datum der Antragstellung gewertet und angenommen.
nein, auf gar keinen fall. bei allen anträgen gilt der eingangsstempel als beginn für den zeitraum, für den du geld bekommst. es kann zwar jetzt sein, dass du zwei monate warten musst, bis du geld bekommst und dann bekommst du es rückwirkend, aber erst ab dem tag, an dem du den antrag eingereicht hast.
Jeder ist seines Glückes Schmied! Sozialleistungen werden nur auf Antrag und ab Antragstellung gewährt. Unwissenheit schützt auch hier nicht.
Es geht ja nicht nur NICHT rückwirkend, sondern es wird sanktioniert, wenn man sich nicht arbeitslos meldet, sobald man von seiner Kündigung weiss!!! Dies dient dazu, dir so schnell wie möglich den Weg in die Arbeitswelt zu "ebnen"