nein für normale LOHNsteuererklärung ist der Zug seit Mai 2007 abgefahren

klar kannst Du das ...
ich kenne viele die ihre EKSt Erklärung regelmäßig 3 Jahre später abgeben ...
wenn das Finanzamt vorher nicht gemahnt hat, passiert gar nichts ...
das dauert auch nicht lange, bis es bearbeitet wird ...
Problemlosen Ja: Die Frist läuft am 31.12.2010 ab. Seien Sie allerdings darauf gefasst, dass Sie dann ab sofort zur Abgabe aufgefordert werden (Muss nicht sein, kann aber). Folglich würde ich 2007 gleich mitmachen. 2008 geht auch schon, denn auch hier ist die erste Abgabefrist für Privatpersonen 31.05.2009.
Privatpersonen, die nur Lohnsteuer zahlen, bekommen i.d.R. ohnehin Geld zurück. Daher würde ich die Erklärung zeitnah erledigen.

besser später als nie....ist machbar nur dauert es und fragen stellen sie auch noch

ja du hast noch zeit
tommi36 am 17. März 2009 23:27 Ach?

na klar. Es kommen aber säumniszuschläge auf Dich zu
Marple am 17. März 2009 23:28 Quatsch als Privatmann doch nicht
Auch Privatpersonen können Säumnisszuschläge bekommen. Diese treten teilweise sogar Kraft Gesetzes ein.
keine ahnung, wenn du es für notwendig hälst kannste ja machen, aber die beim amt legen diese erstmal ganz nach unten, und falls die mal irgendwann wieder zufällig beim aufräumen des schreibtisches auftaucht, wird sie bearbeitet.

die Frist läuft am 31. 12. 2010 ab, ich würde mich also langsam beeilen.
tommi36 am 17. März 2009 23:33 Oh, doch so flott?

Ja: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#wann
Das Ding heist allerdings "Einkommensteuererklärung"
Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat der Welt deine Anfrage betrifft. Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich.
Quatsch, Einkommensteuererklärung ist Einkommensteuererklärung.
Lohnsteuer KANN gemacht werden Einkommensteuer MUSS gemacht werden...z.b.als Hausbesitzer MUSST du Einkommensteuer machen..
Hier mal die Fristen für 2008: wenn zur Anlage verpflichtet :31.05.2009 wenn Veranlagung beantragt:31.12.2012 Antrag auf Arbeitnehmersparzulage:31.12.2010 Erklärung für Verblebenden Verlustabzug:31.05.2009...für 2006 nur 2 Jahre zurückrechnen
Lohnsteuer gehört zur Einkommenssteuer dazu (Ist die vierte der 7 Einkommensarten). Man kann keine "Lohnsteuererklärung" einzeln machen. Dazu gehört immer der Mantelbogen der Einkommenssteuer. Die benannten Fristen sind zwar die Abgabefrist, aber die Einreichung ist innerhalb von 4 Jahren möglich.