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Kann ich neue Heizkörper fordern?

gefragt von LeaLaun am 18.09.2008 um 17:19 Uhr

Die Wohnung liegt im Dachgeschoss eines fünfstöckigen Hauses. Von insgesamt 5 Heizkörpern funktioniert nur einer, alle anderen werden nur im Bereich von 2-3 cm um den Regler herum warm. Eine Entlüftung ist nur durch den Fachmann möglich, da die einzelnen Heizkörper bis keine Ventile besitzen. Das System soll automatisch entlüften, tut dies aber nicht. Nach der Entlüftung funktionert alles zwei Tage, dann bleiben die Heizkörper kalt, es sei denn sie sind auf die Höchste Stufe eingestellt. Welche Möglichkeiten habe ich in dem Fall? Kann die Miete auch gemindert werden, wenn die Heizkörper nur auf Stufe 5 wärmen?

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Mietrecht x 3.898 Heizung x 1.594

anonym
beantwortet von clausrutan am 18. September 2008 17:28
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die Heizkörper müssen funktionieren. Neue Heizkörper kannst du deshalb nicht fordern - nur dass sie warm werden. Möglich dass nur die Ventile fest sind. Schraub mal ab und schau, ob der Stift beweglich ist.


pegolina
beantwortet von pegolina am 18. September 2008 17:43
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Lasse dich beim Mieterbund beraten. Du hast ein Recht auf funktionierend HEizkörper.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 18. September 2008 17:28
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OliHeidrich
beantwortet von OliHeidrich am 18. September 2008 17:27
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Vielleicht noch mal den Mietverag durchlesen und dann aber ab zu einem Anwalt, der sich damit auskennt. Vorher vielleicht noch zu Amtsgericht und eine Beratungsbeihilfe beantragen. Da die Heizkörper funktionieren, aber defekt sind kann das wohl wirklich nur ein Anwalt für Mietrecht richtig beantworten.


Playoff
beantwortet von Playoff am 18. September 2008 17:24
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So lange die Mindesttemperatur in den Räumen eingehalten werden kann, sehe ich da keine Veranlassung. WIE die Mindesttempatur erreicht wird ist egal. ist das nicht der Fall mußt du wohl eine tägliche Liste machen und im negativen Fall abmahnen. Es gibt keine Vorschriften mit was man eine Wohnung beheizt. Für Wohnräume gilt 21 Grad, für Bäder 23 Grad Mindesttemperatur.

Kommentar von LeaLaun am 18. September 2008 17:28

Nungut..mir entstehen aber in dem Fall doch unnötig hohe Kosten - ich WILL ja die Wohnung schließlich nicht auf 29 Grad beheizen. Zudem ist es nötig, dass ich ständig während der Arbeitszeit Termine mit dem Installateur zum entlüften wahrnehmen muss. Muss man das hinnehmen?


medic
beantwortet von medic am 18. September 2008 17:21
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ja du kannst die Miete mindern, laut Mieterrecht muss der Vermieter dafür sorgen das mindestens 21 Grad in der Wohnung sein müssen.

Kommentar von LeaLaun am 18. September 2008 17:25

Danke für die schnelle Antwort! Das Problem ist ja, dass in der Wohnung Temperaturen über 21 Grad erreicht werden..entweder habe ich eine abartige Hitze oder kalt, da die Heizung ja auf Stufe 5 überhaupt erst anspringt. Zumindest war dies den ganzen letzten Winter über der Fall. Dieses Jahr wurde sie ja noch nicht entlüftet, geht daher also bis auf einen Heizkörper überhaupt noch nicht.


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