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Kann ich nach vorzeitigem Auszug noch für irgendwas belangt werden,wenn der Nachmieter Mist macht?

gefragt von Samira am 22.02.2007 um 12:02 Uhr

Wir sind ohne 3 monatiger Kündigungsfrist ausgezogen .Da wir Nachmieter hatten und der Vermieter mit einem einverstanden war, war das kein Problem.Bin ich jetzt definitiv aus der Sache raus oder muß ich noch herhalten, falls dieser Nachmieter zum Bspl. die Miete nicht zahlt oder kurzfristig abspringt? Der Vermieter war ja an sich schon einverstanden, oder?


Reply


anonym
beantwortet von Rolfe am 22. Februar 2007 12:20
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Wenn es eine ordnungsgemässe Wohnungsübergabe an den Vermieter gegeben hat, kann der später keine Forderungen mehr stellen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. Februar 2007 12:10
3x
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Du hast einen Nachmieter nur vorgeschlagen.

Der Vermieter hat ihn als neuen Mieter akzeptiert.

Damit ist Dein Mietverhältnis endgültig erledigt und Dich betreffen irgendwelche Unregelmässigkeiten in der Zukunft nicht mehr.


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