gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann ich nach Vorleistung meiner KFZ Versicherung das Geld aus der Schadensregulierung behalten?

gefragt von Evilvulture am 16.09.2009 um 13:14 Uhr

Hallo zusammen!

hoffe jamand kann mir Rat zu folgender Sache geben:

Ich habe ein Leasing KFZ (gewerblich). Das Fahrzeug ist natürlich Vollkasko versichert. Vor ein paar Wochen war ich in GB. An einer Ampel ist mir jemand hinten rein gefahren und hat einen Schaden von knapp 5000€ verursacht. Wurde alles polizeilich festgehalten auch zwei unabhängige Zeugen haben der Polizei bestätigt, dass mich keine Schuld trifft. Laut seiner Versicherung behauptet er nicht Schuld zu haben, weshalb die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnt. Ich gehe davon aus, das er denkt ich würde nicht gegen Ihn Prozessieren, da ich in Deutschland lebe. Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass sie in Vorleistung gehen kann um den Schaden zu richten. Dadurch müsste ich dann die Selbstbeteiligung zahlen und meine Prämie würde steigen. Wenn ich die Vorleistung in Anspruch nehme und danach vor Gericht in GB mein Fordreungen durchstze (gehe davon aus das ich Recht bekomme, habe ja Zeugen, etc.) kann ich dann das ausgezahlte Geld behalten oder muss ich es meiner Versicherung zurück zahlen? Wenn nicht, kann ich danach die Versicherung wechseln um nicht die höhere Prämie zahlen zu müssen? Oder bin ich dann irgenwie gebunden? Muss ich das Geld an die Leasingbank (eigentlicher Besitzer ) weiterleiten?

Danke schonmal im Vorraus!

Gruß an alle!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

KFZ Versicherung (267)
Vollkasko (80)
Schadenregulierung (10)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von anjanni am 16. September 2009 13:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Prämie steigt auch, wenn Du die Versicherung wechselst. Die neue V. erkundigt sich nämlich bei der alten. - So viel dazu.

Es macht keinen Sinn, das Geld aus der Schadensregulierung zu behalten. Die Versicherung wird es von Dir einfordern. Sonst würdest Du ja sozusagen für einen Versichrungsfall zweimal kassieren. (Wen willst Du denn betrügen?)

Kommentar von Evilvulture am 16. September 2009 13:31

Was meinst du mit wen will ich betrügen? Aber wenn die Prämie steigt kann meine Vers. doch nicht noch oben drauf das Geld zurück verlanegn?

Kommentar von anjanni am 16. September 2009 14:25

Wenn Deine Versicherung das Geld zurückbekommt, steigt Deine Prämie nicht. - Du kannst ja sogar einen von Dir verursachten Schaden am Ende eines Jahres "zurückkaufen", damit Deine Prämie nicht steigt.

Wenn Du das Steigen der Prämie vermeiden willst durch einen Versicherungswechsel - das funktioniert nicht.

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Aber zweimal für einen Fall kassieren, ist Betrug.


tinschen
beantwortet von tinschen am 16. September 2009 13:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also vorerst würde deine eigene Vollkasko den Schaden regulieren.Deshalb auch Selbstbehalt und Rückstufung.Die Rückstufung kannst du auch durch einen Versicherungswechsel nicht umgehen. Wenn du das Geld einklagen kannst,bekommst du es natürlich ausbezahlt.Normalerweise kann man einen Vollkaskoschaden nicht rückabwickeln,aber vielleicht gibt es in solchen Fällen eine Ausnahmeregelung.Dann zahlst du das Geld deiner Versicherung zurück und gut isses.Sprich einfach mal mit denen.

Kommentar von anjanni am 16. September 2009 14:27

Wenn man die Versicherung darüber informiert, daß der Unfall nicht selbst verschuldet ist, und wenn die Versicherung daraufhin in Vorleistung tritt, ist das nicht dasselbe wie eine Rückabwicklung eines Vollkaskoschadens. Es handelt sich ja auch gar nicht um einen Vollkaskoschaden...



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.