Hallo, ich habe in meiner Mietwohnung vor einiger Zeit im Winter Schimmelbefall festgestellt. Die Wand soll nun eine Dämmung erhalten. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die feuchte Wand trocken ist. Der Maler sagte, wir sollten Dauerlüften und dabei gut heizen. Wir haben daraufhin 15% Mietminderung eingereicht, da wir diese Kosten nicht übernehmen wollen. Der Vermieter verweigert dies. Was soll ich machen? Liege ich mit einer Mietminderung für Trockenheizen richtig? Vielen Dank

Mietminderung schriftlich ankündigen. Hier eine Tabelle
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderungschimmelspak.htm

Dir steht auf jeden Fall eine Mietminderung zu in diesem Fall!
░critter░ am 1. April 2008 18:59 hi,bei algeimenen schimmel befahl kannst du es machen wenn der vermieter bescheit weis und nix tut und auf märem bitten nix passiert ich habe auch schimmel und es ist so wir haben ein haus und oben ist schlaf und bade zimmer und im unten haus ist schimmel befahl und es ist unten kaum bewohnbar und wir waren beim anwald und der sagte wenn der raum im mein fall unten des hause komplet schimmelig ist 50% mietkürzung!!wir suchen weiter nach eine passende wohnung oder haus!!!viel glück bei der schimmelbeseitigung!!