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Kann ich nach Erhalt der Police noch Widerspruch einlegen oder muß ich dies sofort nach Antragstellung tun ?

gefragt von FraenkieFraenkie am 26.09.2007 um 21:49 Uhr

Fondsgebundene Vermögensbildungsversicherung


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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 26. September 2007 22:40
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Widerspruch gegen was?


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 27. September 2007 09:44
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Schau deine Vertragbedingungen durch, meist hast du eine Woche Zeit den Vertrag schriftlich zu widerrufen. Eine Versicherung für die Vermögensbildung halte ich für ungeeignet. Wozu brauchst du eine Versicherung, wenn du Vermögen bilden willst?


anonym
beantwortet von tierKompakt am 27. September 2007 10:30
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Wenn es sich um eine Lebensversicherung handelt, dann hast Du 30 Tage Zeit um der Versicherung zu Widersprechen. Alle anderen Versicherungen kann man innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Schriftlich und du musst da auch keine Gründe nennen.

Kommentar von Simple_avatar7smallSeehuhn am 31. Oktober 2007 19:30

Nicht ganz richtig - einen Antrag kann man widerrufen - einem Vertrag kann man widerspechen.


anonym
beantwortet von excabe am 28. September 2007 03:01
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14 tägiges Widerrufsrecht bei Deiner Fondspolce und jederzeitiges Kündigungsrecht. Für das erste Jahr klagen die Versicherungen nicht ein, da sie Negativpresse scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Bei Kosten zwischen 20 bis 60% ist das wohl auch normal.


anonym
beantwortet von VersExperte am 17. Juli 2008 11:05
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Hallo an alle! Ich finde es immer wieder interessant, dass sich bei solchen Fragen Menschen zu wort melden , die von der eigentlichen Bedeutung einer solchen Versicherung weder rechtlich, steuerlich und inhaltlich keine Ahnung haben! Die bisher einzige richtige Antwort gab tierkompakt. Das bei einer Fondsgebundenen Lebensversicherung kein Ausgabeaufschlag erhoben wird, wie beispielsweise bei reinen Fondsprodukten der Bank ist ein riesen Vorteil! Auch steuerlich betrachtet, werden lediglich ertragssteuern (3. Schicht) fällig, dass bedeutet die Endsumme minus eingezahlte Beiträge ist der Ertrag. Dieser wird, wenn der Vertrag nach dem Endalter von 60 Jahren ausgezahlt wird halbiert. Beispiel: 50.000 € wurden während der gasamten Laufzeit eingezahlt und eine Ablaufleistung von 100.000 € steht an. Der Ertrag liegt also bei 50.000 €. Der Versicherungsnehmer ist 60 als der Versicherungsfall die Auszahlung vorgenommen wird, dann werden die 50.000 € Erträge halbiert also 25.000 € die würden wiederum mit den persönlichen Steuersatz des Verischerugsnehmers ca. 25 % (6.250) besteuert. Sprich der Gewinn lege immer noch bei 43.750 €. Als Auszahlungsbetrag 93750 an den Verischerungsnehmer. Alle Angeben sind beispielhaft.







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