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Kann ich nach Erbausschlagung eines Hauses bei der Versteigerung mitbieten ?

gefragt von Hummel07Hummel07 am 03.09.2008 um 11:28 Uhr

Wir stehen vor der Frage - sollen wir das Erbe eines EFH der Mutter antreten oder lieber ausschlagen. Auf dem Haus sind noch relativ hohe Belastungen - außerdem gibt es viele Geschwister. Einige der Kinder wurden testamentarisch enterbt, ein weiteres Kind hat bereits das Erbe ausgeschlagen. Wenn wir anderen nun das Erbe auch ausschlagen würden, müsste es wohl zu einer Zwangsversteigerung kommen. Könnten wir dann noch mitbieten ? Hat da jemand Erfahrungen ? Vielen Dank !!!!


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petra1407
beantwortet von petra1407 am 3. September 2008 11:32
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  1. Enterbt oder nicht der Anspruch auf den PFLICHTTEIL bleibt ! 1/12 vom normalen Erbe!!!

  2. Tretet Ihr das Erbe an,dann erbt ihr auch die Schulden!!!!

  3. Mitsteigern könnt ihr!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 3. September 2008 11:32
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Natürlich kannst du dann mitbieten, es gehört dir ja dann nicht mehr. Aber die Belastungen, die da drauf liegen kaufst du u. U. mit.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 3. September 2008 11:43

ähhh, kannst du das mal erklären?

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 3. September 2008 11:50

Nun, ich kenne das, weil ich in einem Bauamt arbeite. Wenn im Grundbuch Hypotheken eingetragen sind, kann es sein (hängt von verschiedenen Faktoren ab), dass die nicht gelöscht werden. In Kaufverträgen heißt es dann z. B. immer: Grundbuch Blatt... eingetragene Grundschuld in Abt. ... für... Und diese übernimmt man dann auch. Die Banken biegen das schon richtig hin, damit sie an ihr Geld kommen.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 3. September 2008 11:32
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erfahrungen habe ich nicht damit, aber: wird ein haus versteigert, ist es auf dem freien markt. ist es auf dem freien markt, hat jeder das recht, es zu erwerben. wieso also solltest du es nicht ersteigern dürfen?


anonym
beantwortet von pokersveni am 3. September 2008 11:35
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Ich komme bei der Frage nicht ganz mit! Wenn belastungen auf dem Haus sind, sind sie mit Sicherheit nicht höher als der Verkehrswert der Immobile! Die Banken sind ja bekanntlich nicht dumm!Somit sehe ich keinen Sinn darin, das Erbe auszuschlagen.

Kommentar von Micael am 3. September 2008 11:56

Die Schulden haben die Höhe X. Aber der Verkaufswert kann niedriger liegen... bei einer Versteigerung weiß man ja nie. Die Belastungen sind Teil des Angebots. Das muss man sich im Gesamten ausrechnen. Ansonsten teile ich die Meinung, dass Mietbieten möglich ist. Wie gesagt. Das Haus ist dann wieder auf dem freien Markt verfügbar und der Erbausschlager hat nix mehr damit zu tun.


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 4. September 2008 12:29
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Du kannst mitbieten und somit ein schuldenfreies Haus erwerben.


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