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Kann ich nach dem Studium Hartz4 beantragen?

gefragt von hattrick83 am 20.06.2007 um 16:05 Uhr

Wäre dies theoretisch möglich?Wie würde das von Statten laufen und welche Konsequenzen hätte das?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 20. Juni 2007 16:08
10x
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Du brauchst kein Studium, um Hartz IV beantragen zu können.

Kommentar von 00b109e35d80737b7a255a5c95e263b6smallwaldmeister am 20. Juni 2007 16:13

:-) :-)


anonym
beantwortet von Saardist am 20. Juni 2007 16:17
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Ich hab mich nach dem Studium durch unterbezahlte Praktika geschafft bis ich was für ein paar Jahre hatte/habe. Auf Staatskosten auch noch leben wär mir gegen die Ehre gegangen, aber ich meine Harz VI und die meisten anderen Förderungen (die ja weit mehr Geld sind als man als Student so hat) bekommt man nur und in Anlehnung daran ob und für welchen Lohn man vorher irgendwo angestellt war. Mach lieber ein Seminar über Bewerbungen schreiben und ein längeres Praktimuk auf 400 Euro Basis (mit Glück kriegst du steuerfreie Zuzahlung oder Lohn über die Zeit hinaus, weil 5-600 Euro hintenraus sollte man verlangen). Das hilft


Snoopy03
beantwortet von Snoopy03 am 20. Juni 2007 16:18
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Prinzipiel hat Jeder, bei dem der Bedarf besteht, Anspruch auf Harz4. Allerdings gelten einige Voraussetzungen. z.B.: Wie hoch ist der Lebensaufwand? Lebt man alleine, bzw in einer eigenen Wohnung. Danach wird dann die Höhe berechnet. Eine fachlich kompetente Antwort ist ist dies nicht, vielleicht konnte ich dennoch helfen. PS.: Selbst als Schüler (sprich während des Abiturs) kann man unter Umstänbden einen Anspruch auf Harz4 haben. Hier wird die Frage beantworten, wer Anspruch auf Harz4 hat: weblehre.de

Kommentar von oldpaed am 20. Juni 2007 18:42

Ich sehe mich leider gezwungen zu sagen, damit andere Leser keine falschen Hoffnungen bekommen: Deine Antwort ist total falsch. Bitte entschuldige.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Juni 2007 16:23
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Wenn Du nach dem Studium weder Vermögen noch Einkommen hast und Eltern oder Ehepartner nicht herangezogen werden können, kannst Du selbstvertändlich "Hartz IV" beantragen! Allerdings wäre es sinnviller, sich für die Diplomarbeit ein Unternehmensprojekt auszusuchen, wo man später auch unterkommen könnte. Ansonsten hat man 6 Wochen Zeit für etwaig eigenene Bewerbungsbemühungen (mind. 6 Bewerbungen pro Monat sind nachzuweisen), ansonsten kriegt man von vielen ARGEs anschließend einen Vermittlungsgutschein ider einen 1-Euiro-Job.

Also "Hartz IV" nach dem Studium... ist aus meiner Sicht kein erstrebenswertes Ziel.

Kommentar von oldpaed am 20. Juni 2007 18:45

Hartz 4 kann nur derjenige beantragen, der vorher einer Erwerbsarbeit nachgegangen ist. Ansonsten: Sozialgeld.

Kommentar von Simple_avatar3smallKlugscheisserin am 21. Juni 2007 23:41

und ich sehe mich gezwungen zu sagen, dass deine Kommentare total falsch sind. AlgII oder Hartz IV ist keine Versicherungsleistung, somit musst du vorher NICHT gearbeitet haben.


anonym
beantwortet von oldpaed am 20. Juni 2007 16:33
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Nein. Du musst in vier Jahren zunächst drei Jahre gearbeitet haben,um ein Jahr lang Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) zu bekommen. Wenn Du dann immer noch keine Arbeit hast, kannst Du nach einem Jahr mit ALG 1 dann das Arbeitlosengeld 2 (ALG 2 ="Hartz 4") bekommen. Wenn Du noch bei den Eltern lebst, bekommst Du gar nichts. Ansonsten musst Du Sozialgeld bei der ARGE beantragen.




Kommentar von Simple_avatar3smallKlugscheisserin am 25. Juni 2007 21:46

Absoluter Schwachsinn..

Kommentar von oldpaed am 14. Juli 2007 12:31

Danke für Deine konstruktive Kritik. Es ist richtig, dass jede(r) Erwerbsfähige Hartz 4 beantragen kann. Was ansonsten bei meiner Antwort unsinnig ist, würde ich gern erfahren.


Klugscheisserin
beantwortet von Klugscheisserin am 21. Juni 2007 23:45
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Also. Da du nach deinem Studium ja wahrscheinlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, es sei denn, du hast weniger als 4 Jahre studiert und es kann ein alter Anspruch wiederbewilligt werden, kannst du natürlich Alg II (Hartz IV) beantragen. Wenn du erwerbsfähig und hilfebedürftig bist, hast du einen Anspruch, egal, ob du vorher gearbeitet hast, oder nicht. Am besten du informierst dich mal beim JobCenter oder ARGE in deinem Wohnort.


anonym
beantwortet von jule83 am 23. Juni 2007 12:33
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Hi! Um Hartz IV beantragen zu können, musst du exmatrikuliert sein - andernfalls hast du keinen Anspruch darauf. Die Antworten hier mit ALG I sind alle nicht wirklich korrekt - wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat man einen Anspruch auf ALG I. Aber das dürfte bei dir nicht der Fall sein. Hartz IV - entgegen der Behauptung von oldpaed - kann jeder beantragen, der erwerbsfähig ist. Ich würd dir auf jeden Fall empfehlen, mal in der ARGE vorzusprechen - die Leute dort können die auf jeden Fall sagen, ob du einen Anspruch hast! Solltest du noch bei deinen Eltern leben wird ggf ihr Einkommen angerechnet, wenn sie schon ALG II bekommen wirst du einfach mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen.

Hoffe die Antwort hilft dir weiter - ansonsten frag mich noch mal gezielt!

Kommentar von Simple_avatar3smallKlugscheisserin am 25. Juni 2007 21:50

Na..auch vom Fach? ;-)



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