Kann ich nach 3 Monaten im Betrieb nach Urlaub fragen?

11 Antworten

Fragen kann man, und nach § 5 (1) a.) BUrlG hätte man grds. auch einen Teilanspruch von 1/12 Jahresurlaub je zurückgelegtem Beschäftigungsmonat.

Allerdings darf der Chef den aus betrieblichen Gründen verweigern - zumal gewährter Urlaub und Urlaubsgeld im Falle (d)einer Kündigung vom ihm nicht ausgeglichen oder zurückgefordert werden darf :-O

Ganz abgesehen davon, dass er die Probezeit entsprechend verlängern dürfte, wirft das auch ein schlechtes Licht auf deine Arbeitseinstellung. Jeder Mitarbeiter muss bis zu 11 Monate bis zum nächsten Urlaubsanspruch warten - und du hältst nicht mal die Hälfte erholungsfreier Arbeit aus?

G imager761

Du "kannst" jederzeit nach Urlaub fragen, also auch schon während des Einstellungsgespräches. Ob es ratsam ist, während einer Probezeit, ist eine andere Sache.

Fragen kannst du selbstverständlich. In der Probezeit ist es eher ungewöhnlich Urlaub zu nehmen, aber danach ist es eigentlich kein Problem.

Du kannst es allerdings nicht erzwingen. Denn laut Gesetz bestimmt der Arbeitgeber nach den Bedürfnissen seines Betriebes, wann er den Arbeitnehmern Urlaub erteilt. Dazu muss er zwar nach Möglichkeit die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen, hat dabei aber einen Freiraum.

Außerdem musst du berücksichtigen, dass es eine soziale Reihenfolge gibt, in der die Wünsche der Mitarbeiter eingeordnet werden. Ein Familienvater mit Schulkindern hat ein Vorrecht darauf, während der Schulferien seinen Urlaub zu erhalten. Und Mitarbeiter, die länger im Betrieb sind, haben allenfalls auch mehr Urlaubsanspruch, den muss der Arbeitgeber also auch irgendwie unterbringen.

Wenn es aber so ist, dass im Sommer der Betrieb sowieso nur eingeschränkt ist, dann hast du vielleicht gute Aussichten. In einem Gartenbaubetrieb würde ich allerdings schätzen, dass der geringste Arbeitsaufwand während der Frostzeiten im Winter ist, der Chef wird also am liebsten dann seinen Mitarbeitern Urlaub bewilligen.

Das stimmt,im Januar kann man gar bis 4 Wochen zuhause bleiben.Aber ich hatte vor diesem Job ein Burnout,war 8 Wochen in Reha und bin von 0 auf 150 Prozent wieder angefangen.Insgesammt 10 monate durcharbeiten ist bei mir zu lange.

@Markus70

Insgesammt 10 monate durcharbeiten ist bei mir zu lange.

Aber** genau das** wirst du in Zukunft wie jeder deiner Kolllegen auch schaffen müssen :-O Dein Chef wird sich da schon überlegen, ob er so einen Mitarbeiter langfristig überhaupt beschäftigen möchte, der nach 5 Monaten Urlaub braucht und nach einem weiteren halben Jahr eine bezahlte Auszeit nimmt :-(

Einfach nachfragen - er wird Sie nicht fressen!

Ein Anrecht auf Urlaub im Sommer hast Du nicht, da Du noch keine 6 Monate gearbeitet hast. Aber nach der Probezeit kannst Du sicher beim Chef nachfragen, wenn dieser Urlaub sowohl für Dich wie auch für den Arbeitgeber praktisch wäre, weil da nicht so viel los ist später, dann wird er vielleicht zustimmen. Zustehen tut der Urlaub Dir aber nicht und er kann ihn auch komplett ablehnen, dann kannst Du nichts machen.

Gesetzlich hast Du einen Anspruch von 4 Wochen bei einem kompletten Jahr und 5 Tage Woche, bei 6 Tage Woche 24. Da werden bei Dir dann 2 Monate abgezogen. Wenn in Tarifvertrag was anderes steht, dann hast Du auch mehr Urlaub. Wenn Dein Chef einverstanden ist, könntest Du den ganzen Jahresurlaub nehmen, das musst Du daher Deinen Chef fragen, wie viel er Dir geben will. Wenn er Dir Urlaub genehmigen will.

Wenn betrieblich ab Dezember kein Urlaub mehr geht, könnte er auf drauf bestehen, dass Du ihn erst im nächsten Jahr nimmst. Aber ich denke schon, dass Dein Chef da mit sich reden lässt, wenn er keinen Urlaub ab September geben möchte.

Einen Urlaubsanspruch erwirbt man natuerlich auch schon in den ersten 6 Monaten. Mit einer Probezeit hat das rein gar nichts zu tun. Auch werden hier vom Jahresanspruch keine "2 Monate" abgezogen sondern es besteht ab dem 7. Monat (hier also ab dem 1.9.) ein Anspruch auf mindestens den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, je nach Vertrag kann dann bereits sogar ein Anspruch auf den gesamten vertraglichen Jahresurlaub entstehen. Lediglich wenn es im laufenden jahr schon bei einem anderen Arbeitgeber Urlaub gegeben hat oder Urlaub abgegolten wurde, wird der dann wieder abgezogen.