gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


kann ich nach 24 stunden eine Mitgliedschaft einfach kündigen?

gefragt von Melel am 09.11.2007 um 12:15 Uhr

Hallo. ich war gestern in ein fitnessstudio, wo ich ein gutschein für einen monat kostenlos mitmachen gewonnen hatte. der herr machte mir so ein gutes angebot für ein halbes jahr mitgliedschaft, dass ich den vertrag unterschrieb. als ich dann zuhause war und alles durch gerechnet hatte wurde mir klar das ich mir das finanziell nicht leisten kann.darauf hin war ich heute dort und habe gesagt das ich aus dem vertrag raus möchte aus finaziellen gründen.da aber mein vertag in der verwaltung ist muss ich bis montag warten was nun daraus wird... komm ich da so einfach raus? oder sollte ich schriftlich noch kündigen?ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Danke


Reply


Mehamm123
beantwortet von Mehamm123 am 9. November 2007 12:21
2x
Thumb_up

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/3760608.html

Auf dieser Seite werden verschiedene Möglichenkeiten aufgezeigt.


anonym
beantwortet von zolou am 9. November 2007 12:52
2x
Thumb_up

Da es sich hier nicht um ein Haustürgeschäft oder einen Fernabsatzvertrag handelt, steht dir kein automatisches Widerruftsrecht zu. Wenn dir im Vertag kein Widerruftsrecht eingeräumt wird, musst du daher deine Mitgliedschaft mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 9. November 2007 12:16
1x
Thumb_up

In der Regel hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Kommentar von Regenmacher am 9. November 2007 15:21

Quatsch!!! Hat der Vertagsabschluss im Internet stattgefunden?

Kommentar von Melel am 9. November 2007 19:15

nein, ich war da, dort wurde mir alles gezeigt und natürlich alles sehr schmackhaft gemacht das ich leichtsinnigerweise den vertrag unterschrieben habe...


yyyxxx
beantwortet von yyyxxx am 9. November 2007 12:23
1x
Thumb_up

Ich kenne das nicht anders, als das du ein 14 tägiges Widerrufsrecht hast, doch du solltest auf jeden fall noch eine schriftliche Kündigung schreiben. Man sollte meiner Meinung nach immer alles schriftlich machen damit man später was vorlegen kann wenn es Probleme gibt!!

Kommentar von Regenmacher am 9. November 2007 15:20

Quatsch!!! Hat der Vertagsabschluss im Internet stattgefunden?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. November 2007 15:29
1x
Thumb_up

Wenn man als erwachsener Mensch einen Vertrag unterschreibt, der eine Laufzeit von 6 Monaten hat, dann sollte man wissen, was mit dieser Unterschrift auch finanziell einhergeht. Wenn dich das Studio aus diesem Vertrag heraus lässt ist das reine Kulanz. Sie müssen es nicht, denn Gesinnungswandel ist in solch einer Angelegenheit kein Kündigungsgrund.

@Wolfgang Joost

Warum antwortest du ständig zu solchen Fragen vom 14-tägigen Widerrufsrecht. So langsam müsstest auch du merken, dass es Unsinn ist und durch Wiederholungen auch nicht wahr wird.





Dan  Mor
beantwortet von Dan Mor am 9. November 2007 12:17
0x
Thumb_up

Wart mal ab - die sind bestimmt kulant...


anonym
beantwortet von Melel am 9. November 2007 12:22
0x
Thumb_up

...ich glaube auch das sie kulant sind.aber rein rechtlich glaube könnte ich mir da doch ärger einfangen...


anonym
beantwortet von Melel am 9. November 2007 12:34
0x
Thumb_up

ok,dann werde ich auch vorsichtshalber eine kündigung schreiben und abwarten.danke

Kommentar von Gutefrage.net Support am 9. November 2007 15:46

Liebe Melel,

bitte achte doch in Zukunft darauf für Ergänzungen oder Kommentare die Kommentarfunktion zur betreffenden Antwort zu benutzen.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.