Hallo. ich war gestern in ein fitnessstudio, wo ich ein gutschein für einen monat kostenlos mitmachen gewonnen hatte. der herr machte mir so ein gutes angebot für ein halbes jahr mitgliedschaft, dass ich den vertrag unterschrieb. als ich dann zuhause war und alles durch gerechnet hatte wurde mir klar das ich mir das finanziell nicht leisten kann.darauf hin war ich heute dort und habe gesagt das ich aus dem vertrag raus möchte aus finaziellen gründen.da aber mein vertag in der verwaltung ist muss ich bis montag warten was nun daraus wird... komm ich da so einfach raus? oder sollte ich schriftlich noch kündigen?ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Danke
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/3760608.html
Auf dieser Seite werden verschiedene Möglichenkeiten aufgezeigt.
Da es sich hier nicht um ein Haustürgeschäft oder einen Fernabsatzvertrag handelt, steht dir kein automatisches Widerruftsrecht zu. Wenn dir im Vertag kein Widerruftsrecht eingeräumt wird, musst du daher deine Mitgliedschaft mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.

In der Regel hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Quatsch!!! Hat der Vertagsabschluss im Internet stattgefunden?
nein, ich war da, dort wurde mir alles gezeigt und natürlich alles sehr schmackhaft gemacht das ich leichtsinnigerweise den vertrag unterschrieben habe...
Ich kenne das nicht anders, als das du ein 14 tägiges Widerrufsrecht hast, doch du solltest auf jeden fall noch eine schriftliche Kündigung schreiben. Man sollte meiner Meinung nach immer alles schriftlich machen damit man später was vorlegen kann wenn es Probleme gibt!!
Quatsch!!! Hat der Vertagsabschluss im Internet stattgefunden?
Wenn man als erwachsener Mensch einen Vertrag unterschreibt, der eine Laufzeit von 6 Monaten hat, dann sollte man wissen, was mit dieser Unterschrift auch finanziell einhergeht. Wenn dich das Studio aus diesem Vertrag heraus lässt ist das reine Kulanz. Sie müssen es nicht, denn Gesinnungswandel ist in solch einer Angelegenheit kein Kündigungsgrund.
@Wolfgang Joost
Warum antwortest du ständig zu solchen Fragen vom 14-tägigen Widerrufsrecht. So langsam müsstest auch du merken, dass es Unsinn ist und durch Wiederholungen auch nicht wahr wird.
...ich glaube auch das sie kulant sind.aber rein rechtlich glaube könnte ich mir da doch ärger einfangen...
ok,dann werde ich auch vorsichtshalber eine kündigung schreiben und abwarten.danke
Liebe Melel,
bitte achte doch in Zukunft darauf für Ergänzungen oder Kommentare die Kommentarfunktion zur betreffenden Antwort zu benutzen.
Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support