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Kann ich mit einer Teilerwerbsunfähigkeitsrente weiter ALGII beziehen?

gefragt von rasendeelli am 08.12.2007 um 14:08 Uhr

ich habe Bescheid bekommen,dass ich eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente bekomme.Ich bin Bezieher von Hartz-IV und würde gern wissen, ob ich weiter Anspruch auf ALG-II habe und wenn nicht, welche Schritte ich dann unternehmen muss,um nicht gänzlich arm zu werden. Wer kann mir ganz dringend da weiter helfen????


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 8. Dezember 2007 14:34
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Das kommt auf die Höhe Deiner Rente an. Wenn sie zu niedrig ist, bekommst Du weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt (Aufstockung durch Hartz4). Setz Dich mit dem Amt in Verbindung und lege Deinen Rentenbescheid vor, dann erhälst Du die richtige Auskunft. LG und viel Erfolg

Kommentar von C2d76d130b169b15aa34788b2715c353smallgerhanss am 8. Dezember 2007 14:44

Richtig! wenn der Anspruch nicht über ALG II liegt. Ist die Teilerwerbs- Unfähigkeits Rente höher fällt der Anspruch weg. Ausgenommen sind etwaige Mietzuschüsse.


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 8. Dezember 2007 14:43
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Leider weiß ich auch nicht die genaue Antwort. Ich befürchte aber, daß die deine Rente auf Hartz 4 angerechnet wird. Wenn irgendwo ein paar Euros vom Staat zu holen sind, dann greift dieser in der Regel auch völlig ungeniert zu.




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