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Kann ich mit einer 100-%-igen Sehbehinderung Taxischeine beantragen? (Einkommen unter Selsbtbehalt)

gefragt von Thomas LangThomas Lang am 23.02.2008 um 23:38 Uhr

Hallo. Wenn ich 100 % Sehbehindert bin und gleichzeitig zu epileptischen Anfällen neige, kann ich dann zur Bewältigung meiner alltäglichen Besorgungen, Taxitransportscheine beantragen? Vielen Dank. Thomas


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Reply


Monroe007
beantwortet von Monroe007 am 23. Februar 2008 23:51
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Nachzufragen wäre das meiner Kenntnis nach wohl beim Versorgungsamt. Mit den Behinderungen bist du doch sicher auch zu 100 % schwerbehindert eingestuft? Mit dem passenden Kennzeichen kannst du zumindest die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen (bzw. mit kleinem Eigenanteil). Das per Taxischein gefahren werden kann, wäre mir neu, kann ich mir aber nicht vorstellen. Frag einfach mal nach was möglich ist.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 23. Februar 2008 23:57

Hier erfährt man mehr: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/content.php&contentid=122

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2008 00:04

DH!

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 24. Februar 2008 00:02

Da steht das mit den Beförderungen: http://www.bus-und-bahn.de/ocx2.cgi?gp=127 Und noch einmal der Rat, das Versorgungsamt zu befragen, weil es auch noch Regelungen auf Länderebene gibt. Taxikosten habe ich nur in Beug auf die Absetzung bei der Steuer gefunden.

Kommentar von 6a40e0e9148e0ab0b926670d80d569a9smallThomas Lang am 24. Februar 2008 00:36

Danke für eure Antworten. Sind sehr hilfreich. Hab ich viel zu recherchieren. ... Nochmal Danke.


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. Februar 2008 23:50
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''Kann ein Taxischein ausgestellt werden? Krankentransportscheine mittels Taxi im Zusammenhang mit

  • vor- oder nachstationärer Behandlung anstelle einer sonst notwendigen Krankenhausbehandlung, -ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in der Vertragsarztpraxis anstelle einer sonst notwendigen Krankenhausbehandlung,

  • stationären Behandlungen können weiterhin ausgestellt werden. Taxifahrten im Zusammenhang mit anderen ambulanten Leistungen der Kasse können nicht verordnet werden.''

http://www.kvsaar.de/pub/start.htm?page=2815.htm

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 24. Februar 2008 00:04

Wobei das die Fahrten sind, die jedem auch für eine vorrübergehende Erkrankung zustehen. Halt Taxifahrten zum Arzt, wenn man nicht selber hinkommt und sie medizinisch notwendig ist. Die Frage habe ich aber so verstanden, dass es um Dinge des täglichen Bedarfs geht, also gar nicht mal um Arztbesuche...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Februar 2008 00:12

Und so wie ich das dort lese, übernehmen die sowas wohl nicht.

Kommentar von Simple_avatar3smallMonroe007 am 24. Februar 2008 00:18

Genau... Gefühlsmässig wird er mit dem Versorgungsamt / Schwerbehinderung am meisten erreichen.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 23. Februar 2008 23:53
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Das wäre vielleicht ein Fall für ein persönliches Budget.

http://kuerzer.de/0mwCHttlA

Das persönliche Budget ist trägerübergreifend und kann bei einem der Leistungsträger gestellt werden. Das sind Krankenkassen, Servicestellen für Rehabilitation, Sozialämter, Integrationsämter usw.

Die Leistung wird von einem dieser Träger gezahlt auch wenn verschiedene Träger an den Kosten beteiligt sind.

Soweit ich es verstanden habe, soll das persönliche Budget für ein halbes Jahr bewilligt werden und dann monatsweise ausgezahlt werden.

Bekommst du Blindengeld?


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 23. Februar 2008 23:54
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Lass Dir von Deinen Ärzten eine Bescheinigung ausstellen und gehe damit wegen der Kostenübernahme zu Deiner Krankenkasse.


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. Februar 2008 23:39
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Das erfragst Du am besten bei Deiner Krankenkasse.





andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Februar 2008 23:40
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können kannst du grundsätzlich fast alles, entscheidend ist doch, was der Geldgeber..sprich..die zuständige Krankenkasse meint..an die müsstest du dich zuerst wenden


mrsdidge
beantwortet von mrsdidge am 24. Februar 2008 12:50
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  1. Geh zum Versorgungsamt und beantrage einen SChwerbehindertenausweis. Wenn Du allein wegen der Sehbehinderung einen GdB 100 bekommst, kannst Du kostenlose Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr und zusätzlich eine KFZ-Steuerbefreiung für ein Auto bekommen, das auf Dich zugelassen und überwiegend für Dich und mit Dir genutzt wird. Wenn Du blind im Sinne des Gesetzes bist (das prüft auch das Versorgungsamt auf Antrag), bekommst Du auch den Parkerleichterungsausweis.
  2. Die vergünstigten Taxischeine sind ein Angebot von Landkreisen, kreisfreien Städten bzw. Gemeinden. DIe Voruassetzungen, die Du erfüllen musst, legt jeder landkreis / kreisfreie Streit / Gemeinde selbst fest, es gibt keinen einheitlichen Regelungen. Manche machen es nur davon abhängig, ob ein Merkzeichen G im Ausweis steht - was Du mit Deiner Sehbehinderung hättest - andere setzen das H voraus (hättest Du auch), andere machen es zusätzlich vom Einkommen abhängig, aber nicht alle. Daher: Frag Dich bei Deiner Gemeinde / Deinem Landratsamt durch, die sind nach meinen Erfahrungen (ich kundschafte das für meine Klienten in Bayern aus) am Telefon sehr nett und auskunfstwillig. Wenn Du hilfe brauchst, wende Dich an den zuständigen Blinden- und Sehbehindertenverband in Deinem Bundesland, in Bayern z.B. unter www.bbsb.org.



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