Thomas Lang am 23.02.2008 um 23:38 Uhr
Hallo. Wenn ich 100 % Sehbehindert bin und gleichzeitig zu epileptischen Anfällen neige, kann ich dann zur Bewältigung meiner alltäglichen Besorgungen, Taxitransportscheine beantragen? Vielen Dank. Thomas
Nachzufragen wäre das meiner Kenntnis nach wohl beim Versorgungsamt. Mit den Behinderungen bist du doch sicher auch zu 100 % schwerbehindert eingestuft? Mit dem passenden Kennzeichen kannst du zumindest die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen (bzw. mit kleinem Eigenanteil). Das per Taxischein gefahren werden kann, wäre mir neu, kann ich mir aber nicht vorstellen. Frag einfach mal nach was möglich ist.

''Kann ein Taxischein ausgestellt werden? Krankentransportscheine mittels Taxi im Zusammenhang mit
vor- oder nachstationärer Behandlung anstelle einer sonst notwendigen Krankenhausbehandlung, -ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in der Vertragsarztpraxis anstelle einer sonst notwendigen Krankenhausbehandlung,
stationären Behandlungen können weiterhin ausgestellt werden. Taxifahrten im Zusammenhang mit anderen ambulanten Leistungen der Kasse können nicht verordnet werden.''
Wobei das die Fahrten sind, die jedem auch für eine vorrübergehende Erkrankung zustehen. Halt Taxifahrten zum Arzt, wenn man nicht selber hinkommt und sie medizinisch notwendig ist. Die Frage habe ich aber so verstanden, dass es um Dinge des täglichen Bedarfs geht, also gar nicht mal um Arztbesuche...
Das wäre vielleicht ein Fall für ein persönliches Budget.
Das persönliche Budget ist trägerübergreifend und kann bei einem der Leistungsträger gestellt werden. Das sind Krankenkassen, Servicestellen für Rehabilitation, Sozialämter, Integrationsämter usw.
Die Leistung wird von einem dieser Träger gezahlt auch wenn verschiedene Träger an den Kosten beteiligt sind.
Soweit ich es verstanden habe, soll das persönliche Budget für ein halbes Jahr bewilligt werden und dann monatsweise ausgezahlt werden.
Bekommst du Blindengeld?

Lass Dir von Deinen Ärzten eine Bescheinigung ausstellen und gehe damit wegen der Kostenübernahme zu Deiner Krankenkasse.

können kannst du grundsätzlich fast alles, entscheidend ist doch, was der Geldgeber..sprich..die zuständige Krankenkasse meint..an die müsstest du dich zuerst wenden

Hier erfährt man mehr: http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/content.php&contentid=122
DH!
Da steht das mit den Beförderungen: http://www.bus-und-bahn.de/ocx2.cgi?gp=127 Und noch einmal der Rat, das Versorgungsamt zu befragen, weil es auch noch Regelungen auf Länderebene gibt. Taxikosten habe ich nur in Beug auf die Absetzung bei der Steuer gefunden.
Danke für eure Antworten. Sind sehr hilfreich. Hab ich viel zu recherchieren. ... Nochmal Danke.