Das Stipendium ist nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, überschreitet aber 8501 Euro jährlich. Kann hier eine Brefreiung von der Abgeltungssteuer über eine Nichtveranlagungsbescheininung erfolgen? Im Antrag auf Ausstellung zur Nichtveranlagung muss nämlich nur das zu versteuernde Einkommen angegeben werden, was im Fall des Stipendiums nicht zutrifft.. Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Frag beim Finanzamt nach die müssen dir da Auskunft geben.