hallo ist echt ne sehr wichtige frage also ich bin 24 jahre wohne in einer partnerschaft habe eine 4jahre alte tochter und bin in der 7ssw mit meinem zweiten kind wir beziehen harz4 nur zur info hilft vieleicht bei der antwort . ich habe eine 15 jahre alte schwester die mit meiner mutter in einem gemeinsamen haushalt lebt meine mutter lebt in scheidung und ist seit dem sehr seltsam aber dazu gleich mehr meine schwester bekommt kaum zu essen meistens reis und salat und wiegt nur 45 kg mit 170 es gibt nur stress dort meine schwester will nur da raus nun meine frage kann ich sie übernehmen ??? übers jugendamt ??? gibt es da möglichkeiten achso ich wohne in meck pomm sie in

Kläre das über das Jugendamt, übernimm die Vormundschaft. Bei dem Gewicht kann auch Notdienst beim Jugendamt helfen. Übrigens, die Gesetze in Dtl. sind überall gleich. Machtt euch in Meckpom nicht immer kleiner, als ihr seid.
wendet Euch doch gemeinsam ans Jugendamt. Da gibt es sicher eine Lösung.

Ja die Chancen stehen gut, trage das mal bei deinem Jugendamt vor.
du weisst doch garnicht worum es geht um so eine aussage zu treffern ...
moon73 am 7. Juli 2008 21:34 Das war eine pauschale Antwort auf eine pauschale Anfrage, generell spricht nämlich nichts dagegen, wenn die Schwester , die ja schon 15 ist, bei ihrer erwachsenen Schwester lebt. Eventuell gibt es durch das Jugendamt ja noch andere Alternativen - Wohngruppe oder ähnliches. Es wäre nicht die erste Schwester, die bei ihren älteren Geschwistern in Pflege wohnt.

Geh mit Deiner Schwester zu einem Arzt und lass Dir durch ein Attest ihr Untergewicht bescheinigen. Nehmt dieses Attest mit zum Jugendamt. Evtl. sollte Deine Schwester eine Auflistung zusammenstellen, was in der Zeit, seit dem Deine Mutter in Scheidung lebt, alles vorgefallen ist. Das könnte hilfreich sein und so wird auch nichts vergessen. Viel Kraft und Erfolg Dir und Deiner Schwester. LG TawaGirl

Wenn Du an einen vernünftigen Sachbearbeiter kommst müsste es klappen.
da du volljährig bist und deine schwester mit 15 selber schon mitentscheiden darf und das auch offenbar selber will, wird das möglich sein.
wende dich ans jugendamt.
In erster Stelle solltest du das Jugendamt über die Wohn- und Familienverhältnisse deiner Schwester hinweisen. Das Jugendamt wird deine Schwester dann eventuell besuchen. Du könntest deine Schwester holen, wenn du als Erziehungsberechtiger angemeldest wurdest. Ansonsten würde ich persönlich ohne Eimischung Dritter, meine Schwester abholen oder zu mir mit meinen finanziellen Mitteln einladen bei mir zu wohnen, wenn dies ein Notfall sei. Erst dann kannst du dir einen Rechtsbeistand einholen, um Nachteile zu vermeiden. Aber ich denke das du als Familienmitglied keine Schwierigkeiten bekämest. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Wenn eure Mutter mit einverstanden ist, kann deine Schwester bei dir wohnen. habe erst neulich einen Fall gehabt in der Schule, da wohnte die 12jährige Nichte bei der 26jährigen Tante. deren Mutter hatte das vorläufige Sorgerecht an die Tante übergeben. Einfach mit dem Jugendamt absprechen. Das sollte eigentlich klappen.
ich danke euch allen für die schnellen antworten wie ist das kann ich in meck pomm mit ihr zum jugendamt oder muss ich mit ihr das in berlin klären ?? da es ja ein anderer landkreis ist wollte nähmlich da sie in denn ferien bei mir ist hier bei mir mit ihr zum amt und das alles klären
Dafür ein SDH :-)))
S für Super?
Jeep....:-)))
Übrigens der "Notdienst" beim Jugendamt heißt sozialpädagogischer Dienst, die können innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung treffen. Ich finde nämlich das Gewicht deiner Schwester äußerst bedenklich, denke da auch an Annorexie ..............
Ja das war auch mein 1. Gedanke!