gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


kann ich mit 24 meine 15 jährige schwester zu mir holen übers jugendamt holen ? notfall

gefragt von mirru am 07.07.2008 um 21:26 Uhr

hallo ist echt ne sehr wichtige frage also ich bin 24 jahre wohne in einer partnerschaft habe eine 4jahre alte tochter und bin in der 7ssw mit meinem zweiten kind wir beziehen harz4 nur zur info hilft vieleicht bei der antwort . ich habe eine 15 jahre alte schwester die mit meiner mutter in einem gemeinsamen haushalt lebt meine mutter lebt in scheidung und ist seit dem sehr seltsam aber dazu gleich mehr meine schwester bekommt kaum zu essen meistens reis und salat und wiegt nur 45 kg mit 170 es gibt nur stress dort meine schwester will nur da raus nun meine frage kann ich sie übernehmen ??? übers jugendamt ??? gibt es da möglichkeiten achso ich wohne in meck pomm sie in


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33610)
Kinder (17153)
Familie (8845)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Meisttollerant
beantwortet von Meisttollerant am 7. Juli 2008 21:30
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kläre das über das Jugendamt, übernimm die Vormundschaft. Bei dem Gewicht kann auch Notdienst beim Jugendamt helfen. Übrigens, die Gesetze in Dtl. sind überall gleich. Machtt euch in Meckpom nicht immer kleiner, als ihr seid.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 7. Juli 2008 21:31

Dafür ein SDH :-)))

Kommentar von 9399fd96b6da704b6bdf989a9199474esmallMeisttollerant am 7. Juli 2008 21:32

S für Super?

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 7. Juli 2008 21:35

Jeep....:-)))

Kommentar von 9399fd96b6da704b6bdf989a9199474esmallMeisttollerant am 7. Juli 2008 21:48

Übrigens der "Notdienst" beim Jugendamt heißt sozialpädagogischer Dienst, die können innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung treffen. Ich finde nämlich das Gewicht deiner Schwester äußerst bedenklich, denke da auch an Annorexie ..............

Kommentar von Nordfriesin am 9. Juli 2008 07:51

Ja das war auch mein 1. Gedanke!


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 7. Juli 2008 21:27
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wendet Euch doch gemeinsam ans Jugendamt. Da gibt es sicher eine Lösung.


moon73
beantwortet von moon73 am 7. Juli 2008 21:28
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja die Chancen stehen gut, trage das mal bei deinem Jugendamt vor.

Kommentar von Simple_avatar7smallxxmajorxx am 7. Juli 2008 21:28

du weisst doch garnicht worum es geht um so eine aussage zu treffern ...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. Juli 2008 21:34

Das war eine pauschale Antwort auf eine pauschale Anfrage, generell spricht nämlich nichts dagegen, wenn die Schwester , die ja schon 15 ist, bei ihrer erwachsenen Schwester lebt. Eventuell gibt es durch das Jugendamt ja noch andere Alternativen - Wohngruppe oder ähnliches. Es wäre nicht die erste Schwester, die bei ihren älteren Geschwistern in Pflege wohnt.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 7. Juli 2008 21:36
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geh mit Deiner Schwester zu einem Arzt und lass Dir durch ein Attest ihr Untergewicht bescheinigen. Nehmt dieses Attest mit zum Jugendamt. Evtl. sollte Deine Schwester eine Auflistung zusammenstellen, was in der Zeit, seit dem Deine Mutter in Scheidung lebt, alles vorgefallen ist. Das könnte hilfreich sein und so wird auch nichts vergessen. Viel Kraft und Erfolg Dir und Deiner Schwester. LG TawaGirl


pegolina
beantwortet von pegolina am 7. Juli 2008 21:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke ja. Besprich es mit dem Jugendamt.



Qetan
beantwortet von Qetan am 7. Juli 2008 21:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du an einen vernünftigen Sachbearbeiter kommst müsste es klappen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. Juli 2008 21:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da du volljährig bist und deine schwester mit 15 selber schon mitentscheiden darf und das auch offenbar selber will, wird das möglich sein.

wende dich ans jugendamt.


seufzer33
beantwortet von seufzer33 am 7. Juli 2008 21:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In erster Stelle solltest du das Jugendamt über die Wohn- und Familienverhältnisse deiner Schwester hinweisen. Das Jugendamt wird deine Schwester dann eventuell besuchen. Du könntest deine Schwester holen, wenn du als Erziehungsberechtiger angemeldest wurdest. Ansonsten würde ich persönlich ohne Eimischung Dritter, meine Schwester abholen oder zu mir mit meinen finanziellen Mitteln einladen bei mir zu wohnen, wenn dies ein Notfall sei. Erst dann kannst du dir einen Rechtsbeistand einholen, um Nachteile zu vermeiden. Aber ich denke das du als Familienmitglied keine Schwierigkeiten bekämest. Ist aber nur meine persönliche Meinung.


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 7. Juli 2008 22:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn eure Mutter mit einverstanden ist, kann deine Schwester bei dir wohnen. habe erst neulich einen Fall gehabt in der Schule, da wohnte die 12jährige Nichte bei der 26jährigen Tante. deren Mutter hatte das vorläufige Sorgerecht an die Tante übergeben. Einfach mit dem Jugendamt absprechen. Das sollte eigentlich klappen.


anonym
beantwortet von mirru am 7. Juli 2008 22:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich danke euch allen für die schnellen antworten wie ist das kann ich in meck pomm mit ihr zum jugendamt oder muss ich mit ihr das in berlin klären ?? da es ja ein anderer landkreis ist wollte nähmlich da sie in denn ferien bei mir ist hier bei mir mit ihr zum amt und das alles klären


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.