mplayer am 20.10.2009 um 9:26 Uhr
oder ist das nicht mehr so

Man kann sich ab 16-einhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird wie gesagt nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden — und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte. http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

Führerschein mit 17 gibt es allerdings nur wenn jemand mitfährt der eine gültie Fahrerlaubnis besitzt. z.b der Vater oder so.

Ich glaube, das sollte noch gehen. Weiß jedenfalls nichts davon, dass das abgeschafft worden wäre.

ja kannst du ,fahren nur mit einem der erwachsen ist und einen gültigen führerschein besitzt,so weiß ich das jedenfalls,wenn es anders ist lass ich mich auch gerne belehren,:-))

Kannst Du aber dann muss immer ein erwachsener mitfahren bis Du 18 bist
Klar kannst du den mit 17 machen. Aber fahren kannst du nur wenn ein Erwachsener mt Fahrerlaubniss neben dir sitzt.