Kann ich mit 16 den Unterhalt für mich bei meinem Vater einklagen?

9 Antworten

Es handelt sich um eine Pflicht Deines Vaters DIR gegenüber. Wenn Deine Mutter es ablehnt im Rahmen ihrer FürsorgePFLICHT Dir gegenüber Deine berechtigten Interessen zu verfolgen dann wende Dich bitte an das Jugendamt. 

ALLERDINGS können Deine Eltern so lange Vereinbarungen untereinander treffen wie Du keinen Schaden dadurch erleidest. 

Sobald Du Deinen 19. Geburtstag feierst bist Du selbst für die Einforderung der Unterhaltsleistungen beider Elternteile verantwortlich. 

Wenn Deine Mutter sich nicht kümmern will z.B. weil sie nicht möchte dass Kenntnis von ihrer - unterstelle ich mal - Schwarzarbeit bei den Behörden erlangt wird dann hast Du guten Grund darauf zu bestehen dass sich gekümmert wird. Denn die Verschleierung einer Straftat musst Du nicht dulden. Auch dann nicht wenn Du keinen Mangel leidest. 

Du findest geltendes Recht online über die Suchmaske des Browsers. Bitte beachte hier: Geltendes Recht ist in diesem Fall Individualrecht. Es gibt zwar Rahmenbedingungen, aber es ist eben nur ein Rahmen. Die Aufgaben des Jugendamtes findest Du auf Wikipedia gut beschrieben. Bitte öffne da auch alle Links die sich im Text befinden. Da Du eh in zwei Jahren selbst die Angelegenheit bewältigen werden musst macht es Sinn sich frühzeitig einzulesen. Weiter wirst Du manches Urteil online lesen können. Bitte beachte hier unbedingt: Wenn nicht ausdrücklich da steht es handele sich um ein Grundsatzurteil sind es Einzelfallentscheidungen. Und lese nicht nur die Kommentare von einer Seite. Es gibt mehrere sehr gute. 

Nein, nur deine Mutter kann Unterhalt fuer dich einfordern, beim Jugendamt oder ueber einen Anwalt.

Die Frage ist aber oft, ob ueberhaupt etwas zu holen ist beim anderen Elternteil. Wenn dieser nicht ausreichend verdient, dann kann man auch keinen Unterhalt bekommen. Das Einkommen deiner Mutter spielt bis 18 Jahre keine Rolle. Erst mit 18 muessen beide Eltern Unterhalt leisten nach ihrem Verdienst und du kannst es einfordern.

Dir steht von beiden Eltern unterhalt zu nur weil du bei deiner mutter lebst bedeutet das nur das du dort sachleistung bis zu deinem 18 ten Lebensjahr bekomst .Dein Vater muß Unterhalt zahlen wen er nicht unter den Selbsterhalt verrdient ca 1050€ Alle 'Darüber wird auch für den unterhalt angerechtent Es kann ja zb auch Sein Das deine mutter zu stolz ist um von deinem  Vater unterhalt zu vgerlangen wen das so ist kanst du auch selber einen Anwalt beauftragen bzw mit hielfe des jugendamtes.Je besser deine Eltern verdienen desdo mehr unterhalt steht dir zu

Grundsätzlich bist du mit 16 noch nicht voll geschäftsfähig. Somit kann nur der gesetzliche Vertreter (deine Mutter) den Unterhalt einklagen.

aber wenn Mama mehr als Papa verdient bekommen wir dann trotzdem Unterhalt von ihm?

Das kommt darauf an, wieviel die Mutter mehr verdient. Normalerweise ist der Verdienst des betreuenden Elternteils egal. Nur wenn der betreuende Elternteil viel mehr, z.B. das doppelte des barunterhaltspflichtigen Elternteils verdient spielt es eine Rolle.

Den Unterhalt für dich muß deine Mutter einklagen, erst ab 18 kannst du das selber machen.

Dieser Unterhalt wird nach dem Einkommen deines Vaters berechnet und hat mit dem Einkommen deiner Mutter überhaupt nichts zu tun. Folglich muß sie auch bei deinem Amt (welches auch?) ihr Einkommen angeben.

Jeder Vater muß im Rahmen seiner Möglichkeiten für sein Kind den Unterhalt in Geld leisten. Deine Mutter leistet ihren Beitrag, indem du bei ihr wohnst und sie für dich sorgt. Alles klar?

aber wenn Mama mehr als Papa verdient bekommen wir dann trotzdem Unterhalt von ihm?

@Saskia0301

Selbstverständlich! Das ist seine gesetzliche Pflicht als Vater!

uppps Fehler: muß natürlich heissen "bei Keinem Amt"....