Frage von Lina1407 13.07.2012

Kann ich mit 14 nach mein freund ziehen ?

  • Antwort von joko25 13.07.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    vielleicht gehst du erst mal zur schule und hörst auf deine Eltern, hat viele Vorteile.

  • Antwort von ichbinvollbio 13.07.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dein Deutsch ist echt übel, vielleicht solltest du mehr für die Schule lernen und den Freund erstmal sein lassen...!

  • Antwort von windelwinni 13.07.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein kannst du nicht wenn sie nicht einverstanden sind^^ und 14 und 21 wtf was ist das?!?! Das wird doch nie im leben funktionieren. Ich versteh deine eltern^^

  • Antwort von ChuckyMaus 13.07.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hör auf deine Mutter. Ausziehen kannst du nur ab 18. Und ganz ehrlich ein Typ er 21 ist und auf eine 14 Jährige steht ... das ist schon Phädobär like. Ist nicht böse gemeint aber werde erstmal erwachsn, weil der Typ ist nichtmehr normal.

  • Antwort von Stoerakustik 13.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Komm mal bei die Mama es gibt Currywurst....

    Nein ohne die Zustimmung deiner Eltern kannst du nicht einfach ausziehen.

  • Antwort von sushi1955 13.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das kannst Du natürlich nicht, Du bist nicht volljährig. Was will ein 21jähriger Mann von Dir? Der soll sich Frauen in seinem Alter suchen. Ich kann Deine Mutter verstehen.

  • Antwort von Mattes1982 13.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich bin 14 und mein Freund 21

    Mein freund will mich umbedingt bei sich aufnehmen ...

    Ja Ja, warum wohl? Warte lieber noch 4 Jahre, vielleicht bist du (und er) dann gescheiter...

  • Antwort von PipoDias 13.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Er macht sich glaub sogar strafbar dass er mit einer minderjährige zusammen ist. Pass lieber auf Mädchen :/

  • Antwort von oliberlin 13.07.2012

    Solange Du nicht 18 bist bestimmen Deine Eltern, wo Du wohnst. Du könntest Dich höchstens ans Jugendamt wenden, wenn die Beziehung zu Deinen Eltern so zerrüttet ist, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Allerdings geht das auch nicht von heute auf morgen, und dass Du dann zu Deinem Freund ziehen darfst kannst Du Dir sowieso abschminken: Betreutes Wohnen, eine Jugend-WG oder dergleichen wären das Höchste der Gefühle. Dass Dein Vater "echt streng" ist wäre übrigens kein Grund, dass das Jugendamt Deinen Eltern die Erziehungsberechtigung oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen würde.

  • Antwort von CrazyLolli 13.07.2012

    Schon komisch bei deinen Themen steht pädobär und WTF Freund 21..

    Wenn du schon weißt das er ein Pädo ist wiso lässt du dich dann auf ihn ein..?

  • Antwort von BlackKitty007 13.07.2012

    Vergiss es, ohne die Zustimmung deiner Eltern läuft da gar nichts und wenn du einfach so gehst können sie dich von der Polizei holen lassen.

  • Antwort von LisaMuuh 13.07.2012

    21 ? Ohje, der Typ ist nicht mehr normal im Kopf, sorry. Ausziehen darfst du erst ab 18, oder mit Erlaubnis der Eltern, was bei dir aber anscheinend nicht passieren wird.

  • Antwort von JustMadam 13.07.2012

    ich denke nicht, dass du bei deinem freund einziehen darfst, da du noch nicht 18 bist und deine eltern deine erziehungberechtigen sind......

  • Antwort von RoxyYours 13.07.2012

    ohh mach das bloß nicht ! Dein Freund kannn angezeigt werden . Bleib lieber Zuhause :D

  • Antwort von Kransfeld 13.07.2012

    Wie ihm Filmen ich habe erst letztens die Sendung: Verklag Mich Doch! gekukt und da dürfen deine eltern bist du 18 bist dein aufenhalts ort bestimmen.

    tut mir echt leid

  • Antwort von xmean1 13.07.2012

    hallo,

    natürlich geht das nicht. Bis du 18 Jahre alt bist, brauchst du dafür die Einverständniss deiner Eltern.

  • Antwort von LovingStarTrek 13.07.2012

    Oh je,das ist schwierig dein problem...Aber zu ihm ziehen kannst du aufjedenfall nicht!!Denn deine Eltern haben das Sorgerecht und das Sagen!

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