Kann ich mit 10 Euro Münzen bezahlen.z.B.Tankstelle, Supermärkte?

6 Antworten

Hallo,

hier ist es eigentlich gut beschrieben:

wichtig ist eigentlich das ende aber auch der Rest ist interessant zu lesen:

Der wichtigste Teil lautet also, dass niemand verpflichtet werden kann, bestimmte Geldmünzen und Geldscheine anzunehmen. Man wird somit gut daran tun, bei einem entsprechenden Einkaufsversuch immer auch andere, gängige Geldmünzen oder Geldscheine dabeizuhaben.
Zusammenfassend kann ich jedoch aufgrund der Erfahrungen nur von derartigen Versuchen abraten.

Hier noch die Mail von der Bundesbank bezüglich der obigen Zitates:

„Sehr geehrter Herr Neugebauer,
nach § 2 Abs. 2 des Münzgesetzes haben deutsche Euro-Gedenkmünzen – beispielsweise die deutschen Gedenkmünzen zu 10 Euro – im Inland die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Nach § 3 Abs. 1 des Münzgesetzes ist niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist jedoch niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
Allerdings gilt nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen.
Daher ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit die o.a. Vorschriften des öffentlichen Rechts, wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit Euro-Gedenkmünzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.
Verstöße gegen die Annahmeobliegenheit können allein zivilrechtliche Folgen haben; beispielsweise kann der Schuldner in Annahmeverzug geraten. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten können nur auf dem Zivilrechtsweg gerichtlich geklärt werden.
Unabhängig davon können Sie deutsche Euro-Gedenkmünzen ebenso wie Euro-Umlaufmünzen und Euro-Banknoten bei unseren Filialen in Euro-Banknoten und -Münzen anderer Stückelungen umgetauscht werden. Eine Übersicht über unsere Filialen mit Anschriften, Öffnungszeiten und Anfahrtswegen finden Sie auf folgender Website: …
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main“
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10 € Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel, deshalb kann man grundsätzlich damit bezahlen. Allerdings könnten sie im Laden unbekannt sein und deshalb zurückgewiesen werden. Auf der sicheren Seite bist du mit den gängigen Scheinen und Münzen, abgesehen von 200 und 500 Euro Noten, diese werden nicht überall akzeptiert.

Nein, sie sind zwar gültiges Zahlungsmittel, da aber Sondermünzen, sind die Kassierer nicht verpflichtet sie anzunehmen.

Ich meint ja, du kannst damit bezahlen wenn der Verkäufer mitspielt.

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Wer Sondermünzen "versilbern " muß ,geht zur Bank . Der Supermarkt unterstellt das die Münzen nicht dem Bringer gehören ; oft zu recht .