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Kann ich mir von meinem Vater meinen Erbanteilteil auszahlen lassen?

gefragt von girlfromipenama am 11.09.2008 um 1:21 Uhr

Ich bin 20 und mein Vater zahlt mir jeden Monat 350 Euro Unterhalt. Ich habe jedoch kaum Kontakt zu ihm, sehe ihn 1 mal im Jahr höchstens. Meine Mutter hat Kontakt zu ihm und kann ihn noch dazu bringen überhaupt etwas zu zahlen. Ich kann ihn absolut nicht leiden und er hat sich auch nie wirklich um mich gekümmert. Ich denke es ist für ihn auch eine Last jeden Monat Unterhalt zu zahlen. Könnte ich ihn dazu bringen, auch rechtlich gesehen, mir mein Erbe auszahlen zu lassen? Er hat übrigens kein Sorgerecht, sondern meine Mutter (wenn das in meinem Alter überhaupt noch gilt). Habe noch eine Halbschwester und er ist nich neu verheiratet.

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Klaus080859
beantwortet von Klaus080859 am 11. September 2008 01:30
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Du sprichst von Erbteil? Ein Erbteil kannst Du bekommen wenn Dein Vater verstorben ist und sein Vermögen vorher durch einen Nachlaßverwalter erkundet worden ist. Vorher kann man nichts erben. Das ist Fakt.

Kommentar von anjanni am 11. September 2008 08:55

nö - man kann auch einen entsprechenden Vertrag machen


anonym
beantwortet von tobine am 11. September 2008 18:51
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Es ist doch gar keiner gestorben , wenn Du Geld brauchst dann gehe arbeiten. Du kannst Deinen Vater nicht leiden und willst trotzdem sein Geld? Was hast Du denn für einen abscheulichen Charakter. Da muss ja die Mama in der Erziehung auch was falsch gemacht haben.


anonym
beantwortet von dwarf am 11. September 2008 07:57
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Nein. Er kann nicht zu Lebzeiten verpflichtet werden. Sprich mit ihm, vielleicht zahlt er dich aus. Allerdings, du magst ihn nicht, willst dich aber kaufen lassen? Willst sein Geld und weil dies nicht anders geht, wartest du dann auf seinen Tod? Wiedergutmachung für sein Verhalten? Deine Mutter war alleinerziehend ohne mit ihm verheiratet gewesen zu sein? Vielleicht ist nicht nur er an dem Ganzen Schuld? Sorry, mir steht hier keine Wertung zu.

Kommentar von girlfromipenama am 11. September 2008 16:35

Meine Eltern waren 13 Jahre verheiratet. Als ich 3 war haben sich meine Eltern geschieden. Und zu meiner Halbschwester ist er genauso. Mit meiner Mutter hat er ja Kontakt aber er war wirklich nie und in keinster weise jemals väterlich zu mir, ausser an mir rumzunörgeln.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 11. September 2008 06:28
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Im Wege einen vorzeitigen, oder auch nur teilweisen Erbauseinandersetzung kannst Du das Erbteil erhalten ! Notarvertrag zwingend erforderlich, Form-Vertrag !

Kommentar von anjanni am 11. September 2008 08:56

Aber nur, wenn der Vater freiwillig mitmacht.


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