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Kann ich mir eine katze kaufen ohne meinen vermieter zu fragen habe ich beim aquarium auch so gemach

gefragt von yellow123floweryellow123flower am 31.07.2009 um 17:44 Uhr

Kann ich mir eine Katze kaufen ohne meinen Mieter zu Fragen geht das? Habe mir ein kleines Aquarium gekauft und auhc nicht nachgefragt ist das mit ner katze dann auch ok? was meint ihr?


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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 31. Juli 2009 17:45
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Das ist ein Riesenunterschied zwischen Aquarium und einer Katze - schließlich laufen die Fische nicht in der Gegend rum. Wenn du dir eine Katze anschaffen willst und im Mietvertrag ist nicht ausdrücklich Tierhaltung erlaubt, musst du deinen Vermieter fragen.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 31. Juli 2009 17:48

Das gibt schon lange nicht mehr für reine Wohnungskatzen und sehr kleine Hunde. Diese kann der Vermieter nicht einfach verbieten.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 31. Juli 2009 17:49

stimme im prinzip zu. aber es ist ansonsten genau umgekehrt: steht im mietvertrag nichta sudrücklich, daß es nicht erlaubt ist, ist es grundsätzlich erst mal gestattet.


GcaNerG
beantwortet von GcaNerG am 31. Juli 2009 17:44
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Du kansnte eine Katze mit einem Aquaarium lange nicht vergleichen ! Frag am besten nach !


recht55
beantwortet von recht55 am 31. Juli 2009 17:44
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Ja das ist dein recht


lamento
beantwortet von lamento am 31. Juli 2009 17:45
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Nicht in Ordnung. Fisch ist nicht gleich Katze. Guck in den Mietvertrag.

Kommentar von Fragant am 31. Juli 2009 17:49

Es gibt Urteile, wonach sogar kleine Hunde ohne Erlaubnis gehalten werden dürfen, selbst wenn der Mietvertrag es verbietet. Das ist genauso nichtig wie das Duschverbot nach 22:00 Uhr oder das Rauchverbot in der Wohnung.

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 31. Juli 2009 17:52

Das angesprochene Urteil bezieht sich auf Kleinhunde. Diese sind abver zumeist kleiner als eine gewoehnliche Europaeische Hauskatze ausserdem geht es dabei um ein generelles Verbot, sobald eine Zustimmung im Einzelfall erteilt werden soll, gilt das Urteil nicht uneingeschraenkt

Kommentar von 086ede8c3ca179bf1835ab04901520c6smalllamento am 31. Juli 2009 18:05

Naja, nur zu: einfach mal testen. Und wenn der Kläffer dann weg muß, ist das Gejammer hier groß. Gell?


James131
beantwortet von James131 am 31. Juli 2009 17:46
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Aquarium ist kein Kleintier. Ob das darfst ist grundsaetzlich im Mietvertrag geregelt. Die meisten Vermieter verlangen eine Zustimmung ... wollen also vorher gefragt werden. Dies solltest zu Beweiszwecken schriftlich machen.


SibTiger
beantwortet von SibTiger am 31. Juli 2009 17:46
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Leider scheiden sich da bei einer Katze oft die Geister. Für die einen gilt sie als sogenanntes Kleintier, für andere wieder nicht. Ich würde mal drauf achten, wie es in der Nachbarschaft gehandhabt wird. Im Zweifel würde ich sage, ist o.K.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 31. Juli 2009 17:46
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Hängt davon ab, ob im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung Haustiere erlaubt sind oder nicht. Wenn sie nicht verboten sind, sind sie generell erlaubt, wobei du sicherstellen mußt, daß durch diese Tiere niemand belästigt wird.


obiwana
beantwortet von obiwana am 31. Juli 2009 17:48
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Eine Katze gilt rechtlich noch als Kleintier. Bei der Anschaffung von Kleintieren muss man normalerweise nicht den Vermieter fragen.

Die vile interessantere Frage ist allerdings, warum fragst du ihn nicht einfach? Selbst wenn du rechtlich mit der Anschaffung auf der sicheren Seite bist, wäre es doch um des lieben Friedens willen besser du würdest ihn fragen. Wieso sollte er nein sagen?


anonym
beantwortet von Milchstrasse am 31. Juli 2009 17:45
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ja kannst du


KingBo
beantwortet von KingBo am 31. Juli 2009 17:45
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frag lieber nach bevor es nacher ärger gibt.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 31. Juli 2009 17:45
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Wenn es eine reine Wohnungskatze ist, dann ja.


anonym
beantwortet von dumm3452 am 31. Juli 2009 17:45
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nöö beim aquarium ist es ok. denn alles was in einem käfig oder aquarium ist ist glaub ma nicht meldepflichtig..


Kansas
beantwortet von Kansas am 31. Juli 2009 17:46
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was steht denn in deinem Mietvertrag über Haustiere


gartenfee
beantwortet von gartenfee am 31. Juli 2009 17:48
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schau in deinen mietvertrag, ob haustiere erlaubt sind. steht da nicht ausdrücklich drin, daß sie nicht erlaubt sind, ist es zumindest grundsätzlich erlaubt.

um sicher zu gehen, würde ich das mit dem vermieter abstimmen.

(aber mal ne andere frage: du hats ein aquarium, mit fischen, und schaffst dir jetzt eine katze an? wie willst du denn absichern, daß die katze nicht ans aquaium geht, und fische angelt?)

Kommentar von Catfan am 4. August 2009 02:21

sowas kann man in der Regel ganz gut sichern ;-)


anonym
beantwortet von Fragant am 31. Juli 2009 17:48
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Bei Kleintieren (Käfighaltung, Aquarien), Katzen und kleinen Schoßhündchen brauchst Du keine Erlaubnis. Darfst sie nur nicht streunen lassen.


Narva
beantwortet von Narva am 31. Juli 2009 17:48
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Nein kannst Du nicht einfach so ...es muss in der Hausornung ausdrücklich gestattet sein eine Katze zu halten. Wenn dort nichts erwähnt ist musst Du Deinen Vermieter fragen und dir eine schriftliche Genemigung von Ihm geben lassen.


JulianeRV
beantwortet von JulianeRV am 31. Juli 2009 17:55
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Also aus Erfahrung weiß ich folgendes. Kleintiere in Käfigen darf man grundsätzlich halten. Sollte allerdings im Mietvertrag eine Klausel sein: Haustierhaltung verboten, darf man oben genannte Tiere trotzdem halten, wie Aquarium, Wellensittiche, Kleinvögel jeglicher Art wie Zebrafinken, ... ABER: Bei Hund/Katze muss der Vermieter gefragt werden. Meiner hat dann NACHTRÄGLICH zugestimmt. Ich wünsch Dir viel Glück.

Noch ein Tipp: Tu Dir erst eine kleine Katze her, ist zwar viel Arbeit, aber die ist dann ziemlich anhänglich, was ja gut für Dich ist, das erste Jahr ist halt ein bisschen anstrengend vielleicht - kleine Katzen sind ziemlich frech. gg


anonym
beantwortet von ciadao am 8. Oktober 2009 15:17
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Eine Katze ist halt eine Katze und kein Aquarium ein Vermieter kann dir nicht verbieten ein Aquarium zu haben eine Katze oder ein Hund schon ! da würde ich den Vermieter einfach mal fragen denn wenn du das Kätzchen nimmst und der Vermieter dir es nachträglich verbietet tust du dir und dem Kätzchen weg! wenn er ja sagen würde lass es dir schriftlich geben man weiss ja nie?!


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