Mein Mann kann viele Bohlen von der Bahn besorgen. Ich habe bedenken, wegen dem Teer; berechtigt?
Eisenbahnschwellen Der Einbau in Gärten oder die Nutzung als Weidezäune ist nicht mehr zulässig Wegen ihrer Witterungsbeständigkeit werden vielfach gebrauchte Eisenbahnschwellen als Beetumrandungen in Gärten oder als Weidezäune verwendet. Sie sind, wie zum Beispiel auch Telegraphenmasten, mit Holzschutzmitteln behandelt, die in hohen Konzentrationen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Diese gelten als krebserregend. Daher ist die Verwendung teerölhaltiger Holzschutzmittel bereits seit 1. April 1992 verboten. Das Verbot gilt auch für mit diesen Holzschutzmitteln imprägnierte Produkte.
Seit 2002 gilt grundsätzlich: Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden teerölhaltiger Holzschutzmittel ist verboten.
Eine Ausnahme gilt nur für Holzschutzmittel zur industriellen oder gewerblichen Verwendung, sofern die verwendeten Holzschutzmittel einen Massengehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo(a)pyren und 3% wasserlösliche Phenole aufweisen und die Gebindegröße wenigstens 20 l beträgt. Neue Erzeugnisse dürfen mit diesen Holzschutzmitteln behandelt werden, wenn sie ausschließlich für gewerbliche oder industrielle Zwecke verwendet werden, zB als Eisenbahnschwellen oder Zäune.
Gebrauchte Erzeugnisse, die vor September 2002 mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie ausschließlich erneut als Eisenbahnschwellen oder Strom- und Telegraphenmasten oder für gewerbliche oder industrielle Zwecke anderer Art ihrem ursprünglichen Herstellungszweck entsprechend wiederverwendet werden sollen. Das bedeutet, dass gebrauchte Eisenbahnschwellen, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, die einen Massengehalt von 50 mg/kg Benzo(a)pyren und 3 % wasserlösliche Phenole enthalten, seit September 2002 weder von Privaten noch von Gewerbetreibenden eingebaut werden dürfen. Weitere Einschränkungen nach Abschnitt 17 Spalte 3 Absatz 3 der Chemikalienverbotsverordnung sind unbedingt zu beachten.
Ein generelles Rückbau-Gebot für bereits eingebaute Eisenbahnschwellen ist vom Gesetzgeber nicht aufgestellt worden.
Der Rückbau von Eisenbahnschwellen bzw. die Sanierung von geschädigtem Boden richtet sich nach den einschlägigen spezialgesetzlichen Vorschriften.
Vorhandene Eisenbahnschwellen sind zu entsorgen. Einschlägig ist die Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV). Eine Verwertung hat in genehmigten Anlagen zu erfolgen.
Eisenbahnschwellen dürfen somit nicht vom Besitzer verbrannt werden.

bekommt er die Bohlen evtl. geschenkt? Kostenlose Sondermüllentsorgung?

Manchmal sind die mit sehr seltsamen Holzschutzmitteln behandelt worden. Vorsicht!
radijas am 10. November 2008 15:02 Ohne Holzschutzmittel könnten wir wieder in Felshöhlen wohnen.
Kristall08 am 10. November 2008 17:29 Ich bevorzuge sowieso Gebäude aus Stein. - Wo siehst Du den Zusammenhang zu meiner Antwort? Alte Bahnschwellen sind bekanntermaßen zum Teil mit Holzschutzmitteln behandelt worden, die alles andere als umweltverträglich sind. Da gäbe es Alternativen.

Die Bedenken sind berechtigt.Die Bohlen sind umweltschädlich.

Hallöle, nimm lieber Dieterbohlen, ( lach )
Ne, hab schon mal davon gehört, daß die irgendwie mit giftiger Imprägnierung o.ä. behandelt wurden ( Langlebigkeit.. ) mit dem Teer kann es auch schädlich sein.
LG, claudini
Tscho88 am 10. November 2008 14:37 99% der hölzer werden imprägniert, na und? heisst noch lange nicht dass sie dazu chemie verwenden geschweige denn dass es umweltschädlich ist.
Guppy194 am 10. November 2008 14:38 na ja, dann noch lieber Eisenbahnbohlen
radijas am 10. November 2008 14:38 Schädlich schon, aber nur wenn man sie isst! ;-)

Seit wann heißt ER Eisenbahn Bohlen. Kenne nur Eisenbahnschwellen und die sind mit Steinkohlenteeröl getränkt. Hinlegen kann man die überall nur nicht verheizen.
radijas am 10. November 2008 14:58 Muß aber zugeben das mit dem Gesetz habe ich nicht gewusst, man kann ja nicht alle Gesetze kennen. Ob das überall in Deutschland gilt?
Dann sollte man sich vielleicht mal informieren, bevor man hier Leute diffamiert, die sich zufällig damit auskennen. Ich hoffe sehr, du hast jetzt mehr gelernt, als dass man alte Bahnschwellen nicht im Garten verbuddeln darf.
radijas am 12. November 2008 11:30 Hier wird niemand diffamiert! Was man darf oder nicht bestimmen Gesetze und Verordnungen. Nur halten sich die wenigsten daran. Wo kein Kläger ist da ist auch kein Richter. In Wirklichkeit geht es gar nicht um Umweltschutz sondern um Abzocke!

hi ne da brauchst dir gar keine gedanken machen, ich kenn viele die das auch haben, und teer ist ja nicht umweltschädlich, die bahn darf auch keine umweltschädlichen mittel einsetzten, da brauchst echt keine angst haben.

Schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter: http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_59/Abfall/Eisenbahnschwellen.a...

Bahnschwellen wurden früher mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt. Teeröle machen Holz sehr witterungsbeständig und langlebig. Sie wurden gerne eingesetzt als Bestandteil von Holzschutzmitteln, da sie fäulnishemmend wirken. Teeröle enthalten jedoch gefährliche Stoffe, wie Phenole und Kresole, die hautreizend wirken, sowie krebserzeugend wirkende aromatische Kohlenwasserstoffe, wie z. B. Benzo(a)pyren.(...) Die Abgabe an und die Verwendung im privaten Bereich war und ist nach wie vor unter Strafe gestellt! Unter den Begriff Abgabe fällt nicht nur das Verkaufen, sondern auch die unentgeltliche Abgabe, also z. B. das Verschenken.
Mit Wirkung vom 1. September 2002 hat der Gesetzgeber die Vorschriften verschärft. Alte Bahnschwellen dürfen nur noch als Bahnschwellen verwendet werden, jede andere Verwendung oder Abgabe ist verboten. Dies gilt auch für Bahnschwellen die zur späteren Verwendung noch auf Lager sind.
» http://www.vis.bayern.de/technik/produktgruppen/garten_camping/bahnschwellen.htm

Hi, niemals würde ich mir die Dinger freiwillig in den Garten legen! Nicht nur der Teer, sondern auch viele andere Schadstoffe sind da eingelagert. Ich glaube sogar, dass die Bohlen als Sondermüll gelten.
Tscho88 am 10. November 2008 14:40 so ein quatsch, das ist doch überhaupt nicht war!da sind nicht mehr schadstoffe drin als in einem baum neben der autobahn und damit baut ihr sogar häuser!
Simmi821 am 10. November 2008 14:50 ..es "war" einmal oder wird Wahrheit vielleicht doch mit "h" geschrieben? Und: die Bäume am Straßenrand werden extra geteert und haltbar gemacht, damit sie schöööön lange aushalten: weil ja die vielen Autos drüber oder an sie fahren...
Tscho88 am 10. November 2008 15:02 oja schon wieder n schwaller, sorry für meine rechtschreibfehler, aber ich schau da nicht besonders drauf, ich schreib hier kein zeugniss sondern flieg halt kurz über die tastatur.punkt. das ist der gleiche rotz wie mit den partikelfiltern z.b. da machen sie sich sorgen über die umwelt aber oldtimer werden sogar steuerbegünstigt? ob es verboten ist oder nicht heisst nicht dass es auch sinn macht dass es verboten ist. hier in afghanistan zb werden autoreifen offiziell als heizmittel für die häuser verkauft, denn holz haben sie keins, in Deutschland auch verboten, na und!!!? macht euch doch nicht ins hemd nur weil es verboten ist!
Solche geteerten Holzbohlen sind nichts anderes als Sondermüll. Wenn es ganz dumm läuft, verseuchen die auch noch euren Garten.
radijas am 10. November 2008 14:45 So isses! (Wenn man neidisch ist)
Neidisch auf Sondermüll im Garten? Wirklich nicht! Mein Garten bleibt naturbelassen.
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/berichte/ll-urt01/urt010010.html
radijas am 10. November 2008 14:52 Und wenn du etwas buddelst kommste auf Steinkohle und dann? Scheiß Natur gel!
Bloß nicht! Die sind der reinste Sondermüll.
http://www.gutefrage.net/frage/warum-fehlt-bei-einer-antwort-oft-die-angabe-der-quelle
hier die Ouelle: http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_59/Abfall/Eisenbahnschwellen.asp