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Kann ich Miete mindern, wegen Megakrach?

gefragt von Grapparosine am 15.10.2009 um 6:58 Uhr

Seit 4 Wochen baut mein Vermieter "um". Immer ab 18Uhr bis teilweise 21:30 müssen wir Presslufthammer o. Megaschläge ertragen. TElefonieren,normales Unterhalten,lernen für die Schule etc. geht gar nicht mehr. die Nerven liegen blank,das Kind kann erst ins Bett wenn von drüben mal Ruhe kommt.Wie gehe ich vor?Beschwert hab ich mich schon,das ist egal,es ist halt jetzt mal ne Baustelle.

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Mietminderung x 342 Lärmbelästigung x 144 Krach seit 4 Wochen x 1

anonym
beantwortet von Hosenknopf am 15. Oktober 2009 07:03
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Baulärm nach 17 Uhr und an Wochenenden - 25 % Mietminderung ~ AG Darmstadt, Az.: 17 S 284/82; LG Darmstadt, WuM 84, 245
http://www.ra-kotz.de/minderungen.htm
Auch ich würde den Mieterverein empfehlen.


sarah203
beantwortet von sarah203 am 15. Oktober 2009 07:07
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Ja, du kannst die Miete mindern. Wir hatten hier auch schon mal so einen Fall. Geh zum Mieterschutzbund, die werden dir das nochmal bestätigen und im Notfall auch helfen.


clauzito
beantwortet von clauzito am 15. Oktober 2009 07:02
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Ja natürlich bei bauarbeiten/lärm muß nichtmal der vermieter auftraggeber/verursacher für die belästigung sein. Informier dich beim mieterverein über die vorgehensweise


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 15. Oktober 2009 07:00
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der fängt erst um 18Uhr an?
Naja normalerweise is lärm bis 22Uhr erlaubt aber ich würde ihn mal drauf ansprechen das ihr Kinder habt die eben nicht erst um 21:30 ins bett können sondern früher müssen.

Zur not beim Mieterschutzbund anfragen.

Kommentar von Grapparosine am 15. Oktober 2009 07:02

Mein Vermieter wohnt genau neben mir,weiß dass ich alleinerziehend mit Kind bin.Auch ein Anruf über die Lärmbelästigung war kein Erfolg.Ja, immer am Abend,Urlaub oder so nimmt der Kerl nicht um wie normale Menschen unterm Tage zu arbeiten

Kommentar von 8849b90b4076b4624ac85ce57e8728f5smallFaulesTier am 15. Oktober 2009 07:05

Ich würde mal sagen dein Vermieter hat einen an der Klatsche!


anonym
beantwortet von sky71974 am 15. Oktober 2009 07:02
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Was kann der Vermieter dafür? Krach ist bis 22.00 Uhr erlaubt....

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 15. Oktober 2009 07:04

4 Wochen durchgehend?Ab und an ist das OK,aber nicht 4 Wochen lang jeden Tag!

Kommentar von Ce078623660942e5252a23ec6d23e775smallsarah203 am 15. Oktober 2009 07:08

@TwoSteps Absolut korrekt!


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