Ich bin heute Zug gefahren und mein Verbindungszug ist wegen Oberleitungsstörung komplett ausgefallen. Dann musste ich ein Taxi nehmen, kann ich das der Bahn in Rechnung stellen oder sind die gegen solche Zwischenfälle abgesichert?
Die sind mit Sicherheit gegen so etwas abgesichert, ansonsten wäre die Bahn schon Pleite :-)))
Ich glaube fast, dass die den entstandenen finanziellen Aufwand ersetzen müssen.
Ja kannst du, ab Verspätung von 1 Stunde kriegst du ein Teil deines Geldes wieder!
In solchen Fällen habe ich die Bahn als kulant kennengernt (z.B. Kostenübernahme oder Reisegutschein). Ob du rechtlich einen Anspruch hast, weiß ich nicht, müsste aber in den AGB stehen.

Sehr unwarscheinlich. Es kommt bei der Nutzung der Bahn ein Vertrag zustande. Und so wie die Bahn ist, wird es Vertragsbedingungen geben, die so etwas ausschließen. Am besten mal nach AGB Bahn googlen.
Ich denke auch, dass du da kaum eine Chance hast. Allerdings kannst du es versuchen. Wenn du dir den Ausfall von der Bahn quittieren und auch eine Rechnung für das Taxi hast, kanns vielleicht klappen.

Ich glaub das kannst du denen in Rechnung stellen, ruf doch einfach ma beim Service an: Servicenummer DB: 0180 5 99 66 33 (14ct/min)
Ein Versuch wäre es wert.Ich würde mit der Taxirechnung zur Bahnhofsinformation gehen.Die werden Dir bestimmt weiterhelfen.
Hallo!
Das kommt auf die Ursache der Oberleitungsstörung an. War es höhere Gewalt (sprich z.B. Unwetterschaden o.ä.), dann gibt es keinen Rechtsanspruch, ansonsten ab einer bestimmten Verspätungshöhe schon.