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Kann ich mich von der Bahn entschädigen lassen?

gefragt von Makover am 06.07.2009 um 19:02 Uhr

Ich bin heute Zug gefahren und mein Verbindungszug ist wegen Oberleitungsstörung komplett ausgefallen. Dann musste ich ein Taxi nehmen, kann ich das der Bahn in Rechnung stellen oder sind die gegen solche Zwischenfälle abgesichert?


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anonym
beantwortet von Simone01 am 6. Juli 2009 19:03
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Die sind mit Sicherheit gegen so etwas abgesichert, ansonsten wäre die Bahn schon Pleite :-)))


anonym
beantwortet von Keeekse am 6. Juli 2009 19:04
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Ich glaube fast, dass die den entstandenen finanziellen Aufwand ersetzen müssen.


anonym
beantwortet von netgutefrage am 6. Juli 2009 19:04
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Ja kannst du, ab Verspätung von 1 Stunde kriegst du ein Teil deines Geldes wieder!


anonym
beantwortet von MariusM am 6. Juli 2009 19:04
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In solchen Fällen habe ich die Bahn als kulant kennengernt (z.B. Kostenübernahme oder Reisegutschein). Ob du rechtlich einen Anspruch hast, weiß ich nicht, müsste aber in den AGB stehen.


revilo1000
beantwortet von revilo1000 am 6. Juli 2009 19:04
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Sehr unwarscheinlich. Es kommt bei der Nutzung der Bahn ein Vertrag zustande. Und so wie die Bahn ist, wird es Vertragsbedingungen geben, die so etwas ausschließen. Am besten mal nach AGB Bahn googlen.


anonym
beantwortet von Berroyer am 6. Juli 2009 19:05
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Ich denke auch, dass du da kaum eine Chance hast. Allerdings kannst du es versuchen. Wenn du dir den Ausfall von der Bahn quittieren und auch eine Rechnung für das Taxi hast, kanns vielleicht klappen.


f4rm3r
beantwortet von f4rm3r am 6. Juli 2009 19:05
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Ich glaub das kannst du denen in Rechnung stellen, ruf doch einfach ma beim Service an: Servicenummer DB: 0180 5 99 66 33 (14ct/min)


anonym
beantwortet von jimpo am 6. Juli 2009 19:06
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Ein Versuch wäre es wert.Ich würde mit der Taxirechnung zur Bahnhofsinformation gehen.Die werden Dir bestimmt weiterhelfen.


Allyluna
beantwortet von Allyluna am 7. Juli 2009 08:09
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Hallo!

Das kommt auf die Ursache der Oberleitungsstörung an. War es höhere Gewalt (sprich z.B. Unwetterschaden o.ä.), dann gibt es keinen Rechtsanspruch, ansonsten ab einer bestimmten Verspätungshöhe schon.


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