Meine Freundin konnte meine ochter nicht zur Schule bringen, da sie starkes Fieber hatte und sich ständig übergeben musste. Die Lehrerin meiner ochter drohte ihr daraufhin mit dem Jugendamt etc.
Darf die überhaupt verlangen, dass jemand halbtod noch quer durch die ganze Stadt läuft?!?
Habe ich Möglichkeit zur Beschwerde, und wenn ja, wo und wie?
Wir haben kein Auto, meine Freundin ist Ausländerin, hat keine Freunde, nur Familie. Die haben auch immer geholfen, wenn mal was war, sind aber jetzt abgeschoben worden. Ich MUSS zur Arbeit, da ich eh schon zu wenig verdiene und kaum über die Runden komme.

Solche Drohungen einem Kind gegenüber gehören sich von "Pädagogen" nicht und basta! Ich würde mich erstmal persönlich beim Rektor beschweren, dabei aber auch sehr deutlich machen, dass ich im Falle von Ignoranz vor einer förmlichen Beschwerde beim zuständigen Schulamt nicht zurückschrecken würde!
red doch mal mit der Lehrerin in Ruhe und erklär ihr die Situation. Sicher wird sie dann ihre Meinung ändern.
Mariposa68 am 22. Oktober 2009 10:44 Ja, ich würde auch die Kirche im Dorf lassen.

Wenn eine Lehrperson mit dem Jugendamt droht, hat das in der Regel eine Vorgeschichte. Meist sind Schüler wochenlang ohne Entschuldigung dem Unterricht ferngeblieben. Auch müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zuerst benachrichtigt werden und es müssen Gespräche geführt werden. Es ist unwahrscheinlich, dass bei einem unentschuldigten Fernbleiben und ohne vorherige Gespräche mit einem Elternteil solch eine Drohung ausgesprochen wird. Hier sollte man sich mit der Lehrerin in Verbindung setzen und die Sache klären. Die Frage wäre noch, warum die Tochter nicht mal allein zur Schule gehen kann oder die Möglichkeit besteht, sich Mitschülern anzuschließen.
Raubkatze45 am 22. Oktober 2009 11:04 Wenn die Schule kilometerweit entfernt ist, muss doch von der Stadt oder Gemeinde ein Schulbus eingesetzt sein, der die Kinder von außerhalb abholt und zurückbringt. So kenne ich das nur.
Wir sind hier hin gezogen und hatten direkt Ärger mit dieser Lehrerin... Die Kleine geht eigentlich regelmäßig zur Schule und war auch immer entschuldigt (vom Arzt), wenn sie krank war. Ich glaube 3 oder 4 Mal in 2 Jahren war sie einfaach einen Tag zu Hause und ich hatte sie selbst entschuldigt.
Raubkatze45 am 22. Oktober 2009 12:52 Sowas kommt natürlich leider auch vor. In diesem Fall würde ich Ihnen raten, die Lehrerin mal aufzusuchen oder mit ihr zu telefonieren und Ihre Argumente vorzubringen. Ändert sich danach nichts, sollten Sie Kontakt zum Schulleiter aufnehmen. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, Ihr Kind in die Parallelklasse zu geben, wenn es eine gibt. Bezüglich Schulweg empfehle ich, mich bei der Schule oder Mitschülern oder bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nach Schülerbussen zu erkundigen, dies muss auf jeden Fall möglich sein. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind einen guten Weg.

Wenn das Kind nicht zur Schule kann, weil die familiären Umstände es unmöglich machen, ist das Jugendamt die Institution, die dafür sorgt, dass das Kind in die Schule kann. Insofern kann man die Lehrerin schon nachvollziehen. Du musst der Lehrerin klar machen, dass es ein Einzelfall war.
Ist es vielleicht öfter vorgekommen, dass du deine Tochter nicht in der Schule entschuldigt hast?
Du musst die Schule informieren, wenn dein Kind nicht in die Schule wegen Krankheit kann.
Und was hat das Ganze denn nun mit Abschieben und Arbeiten müssen zu tun?
Crow30 am 22. Oktober 2009 10:53 Kind ist gesund, Freundin vom Vater ist krank, Vater hat Kind nicht in Schule geschickt, Kind hat geschwänzt. Frage ist sehr ungenau formuliert.
Ich war doch schon zur Arbeit... Meine Freundin hat sie nicht zur Schule bringen können.
Ich muss arbeiten gehen, logisch. Mir geht es darum, dass die Lehrerin nur Ärger machen will, wenn etwas nicht nach ihrem Kopf läuft. Die Schule ist ja informiert worden, nur 45 Minuten zu spät, also nach Unterrichtsbeginn...
Und genau das ist es. Außer dem musst du als Mutter dich selbst darum kümmern, dass dein Kind pünktlich in die Schule kommt. Also Bus, Bahn oder mit dem Rad. Wie auch immer.

Mir scheint es hier ein echtes Kommunikationsproblem zu geben. Ich fürchte, wenn es dir hier in Mehrfach- Erklärungs- Posts auf x Nachfragen nicht gelingt deutlich zu machen, was eigentlich los ist, gelingt es dir auch nicht, dies der Lehrerin deutlich zu machen. Die Reaktion der Lehrerin deutet darauf hin. Entweder ist die deutsche Sprache nicht deine Muttersprache, dann solltest du dir zur Kommunikation mit der Lehrerin Hilfe suchen oder dein Ausdrucksvermögen ist nicht gut ausgeprägt, dann kannst du dir veilleicht von Freunden helfen lassen. Die Reaktion der Lehrerin zeigt mir, dass es mehr Probleme gibt, als daskleine Problem an diesem Tag. Obwohl ich alles mehrfach gelesen haben, sind bei mir immernoch Fragen offen. Welche Rolle spielt der Vater und seine Freundin? Ist deine Freundin, die krank wurde, die neue Frau des Kindesvaters? Hatte er an diesem Tag die Pflicht, das Kind zur Schule zu bringen? Warum hat das Kind eigentlich den Schulbus nicht genommen?
ich kann m ich in der regel sehr gut artikulieren, aber bei dieser frau geht mir regelmäßig der hut hoch. die ist penetrant, besserwisserisch und versucht, mir ihre erziehungsmethoden aufzuzwingen, was ich ja garnicht haben kann. meine kinder sind sehr wohl gut erzogen, höflich etc... meine tochter ist die klassenbeste, daher verstehe ich in keinster weise, warum ich immer mit ihrer lehrerin in konflikt gerate. ich denke nicht, dass es daran liegt, dass es verständigungsprobleme gibt, es liegt vielmehr daran, dass sie mir vorschreiben möchte wie ich mein kind erziehe, wie ich es anziehe, was es zu essen bekommt und, und, und. das kind ist unser gemeinsames, nicht allein meins oder so. die mutter war halt einfach krank ohne ende und sagte mir, sie wäre einfach nicht hochgekommen.
DickeBohne am 24. Oktober 2009 20:57 Jetzt ist die Freundin die Mutter- entweder du willst uns auf den Arm nehmen oder du bist dir deiner gravierenden Kommunikationsprobleme nicht bewusst.

Wenn Sie sich nicht selber um Ihre Tochter kümmern können, dann übernimmt das Jugendamt halt die Fürsorgepflicht!
Weil die die Grippe hat, übernimmt das Jugendamt die Fürsorgepflicht? Wo gibts denn sowas. Und warum dürfen andere Eltern ihre Kinder selbst entschuldigen, ich aber nicht? Nur weil die Lehrerin meine Freundin nicht leiden kann?!?
firstguardian am 22. Oktober 2009 12:52 Was hat denn das Jugenamt mit der Gesundheit irgendeiner ausländischen Mitbürgerin zu tun, der Restsippe bereits der Abschiebung anheim gefallen ist?
DickeBohne am 24. Oktober 2009 21:07 Ich kann mir das jetzt nur noch so erklären, dass die Kindsmutter in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einer ausländischen Mitbürgerin lebt und beide Frauen hier wechselseitig aus ihrer persönlichen Sicht schreiben. Anders ist das Verwirrspiel einfach nicht zu erklären. Das würde vielleicht auch die merkwürdige Reaktion der Lehrerin nachvollziehbar, wenn auch nicht verständlich machen.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß eine Lehrerin bei einem einmaligen Vorkommnis mit dem Jugendamt droht.Und wer hatte Fieber und Erbrechen? Die Tochter oder die Freundin? Wenn die Tochter, dann kann man doch zum Arzt gehen und sich ein Attest geben lassen. Damit sind doch alle Unklarheiten geklärt. Wenn es die Freundin betrifft, würde ich mein Kind nicht mit einer Kranken allein lassen. Da kannst du halt nicht auf Arbeit gehen oder mußt dein Kind selbst zur Schule bringen.
Vor mir sagt sie ja auch immer was völlig anderes, aber meine Freundin wird dann telefonisch von ihr verrückt gemacht. Aber dieses Mal habe ich einen Zeugen, der das mitgehört hat.

... grundsätzlich musst du dafür sorgen, das deine tochter ihrer schulpflicht nachkommt. ich denke du solltest dich nicht beschweren, sondern ein klärendes gespräch mit dem direktor führen. auf dein problem aufmerksam machen und fragen wie man in zukunft solche widrigkeiten umgehen kann. geh selber zum jugendamt. vielleicht haben die eine möglichkeit, sicher zu stellen das deine tochter zur schule kommt. ich denke es liegt daran, das die schulzeiten und deine arbeitszeiten nicht wirklich konform laufen. denk mal drüber nach.
Ich finde es unmöglich,das die Lehrerin gleich mit dem Jugendamt droht,statt erst einmal zu hinterfragen,warum das Kind nicht in der Schule war.In diesem Fall würde ich mich an den Schulleiter wenden und ihm die Sachlage erklären.
Crow30 am 22. Oktober 2009 10:50 Wieso, die Mutter hat die Pflicht, das Kind in die Schule zu schicken, es gab keinen Hinderungsgrund. Das muss sie als Mutter organisieren.
Ja sicher besteht eine Schulpflicht,das zweifele ich auch nicht an aber es gibt Situationen in denen die Lehrer etwas menschlicher sein sollten.
Dass deine Freundin krank ist, stellt doch keinen Grund dar, dass ihre Tochter nicht in die Schule geht. Die Tochter ist doch nicht krank. Dann muss sie was organisieren und wenn sie ihre Tochter mit dem Taxi zur Schule schickt.
auf jeden fall kannst du dich beschweren.. entweder bein schuldirektor oder ganz hart beim schulamt!

Wegen einmal nichtkommen mit dem Jugendamt? xDDD die hatte doch ne dachlatte vorm kopf

Also, deine Tochter wird von der Bekannten zur Schule gebracht und die Bekannte hatte jetzt Fieber und konnte das nicht tun. Hab ich das richtig verstanden?
Sommersonne123 am 22. Oktober 2009 10:49 Also, ich kapier`s gar nicht...
Mariposa68 am 22. Oktober 2009 10:50 Gott sei dank, ich dachte schon ich wäre alleine ;-)
Crow30 am 22. Oktober 2009 10:52 Kind schwänzt Schule und Vater will verantwortungsbewußte Lehrerin kritisieren, na prima.
Ich will eine verantwortungsbewußte Lehrerin kritisieren, weil meine Tochter geschwänzt hat? Hast du meinen Post nicht richtig gelesen?!?
Nein, meine Freundin ist krank gewesen. Sonst hat immer ihre Mutter oder ihre Schwester geholfen. Aber die sind ja jetzt alle abgeschoben. Die Lehrerin macht komischerweise ständig Ärger, egal was anliegt, das heute war nur die Spitze des Eisberges.
Sommersonne123 am 22. Oktober 2009 10:55 Ja, und kann deine Tochter nicht allein in die Schule gehen? Das habe ich seit der 1. Klasse gemacht.
Könnte sie, aber ich finde das ein wenig zu weit zu Fuß, und den Bus hatte sie wohl schon verpasst.

Ich denke besser als eine Beschwerde wäre ein Gespräch mit der Lehrerin. Sollte das eine einmalige Sache gewesen sein, wird sie es verstehen. Kann das Kind öfter nicht in die Schule, weil niemand zur Verfügung ist, kann die Lehrerin sicher beim Jugendamt vorsprechen. Bei uns ist nun mal Schulpflicht.

Das Problem löst sich sofort, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, wenn das Kind "halbtot" war, wird auch ein Notarzt ins Haus kommen. Die Lehrerin wird ihre Gründe haben, warum sie so streng ist. Lieber einmal mehr hingeschaut, als einmal zu wenig.
Marcels04 am 22. Oktober 2009 10:46 nicht das kind die begleiterin die es hätte zur schule bringen sollen
Crow30 am 22. Oktober 2009 10:48 Schlecht formuliert, aber das Kind kann doch allein zur Schule gehen, wo ist denn das Problem? Dann hättest Du oder eine andere Mutter von einem Schulkind das übernehmen müssen. Sie hat die Pflicht, ihr Kind in die Schule zu schicken.

Wie wäre es mit einem Arztbesuch Deiner Tochter statt einer Beschwerde? Ich bin sicher, dass ein Attest einiges zur Entspannung der Situation beigetragen hätte.
Crow30 am 22. Oktober 2009 10:51 Wurde auch gerade darauf hingewiesen, das Kind ist gesund, die Mutter war angeblich krank und deshalb schwänzte das Kind die Schule.
Meine Tochter ist ja garnicht krank gewesen, meine Freundin ist krank, konnte halt die Kleine nicht bringen, da sie eben starkes Fieber hat und alle Nase lang die Toilette mit ihrem Mageninhalt beglückt.
DickeBohne am 24. Oktober 2009 21:00 Hier ist es jetzt die Freundin, die krank war, oben die Mutter- verstehe wer will- ich habe jedenfalls eher Verständinis für die Lehrerin, die sich diesen verworrenen Berg von Entschuldigungen und Ausflüchten nicht mehr anhören will.
mit einer bestätigung vom arzt, dass deine tochter krank war, darf niemand etwas sagen.
Das ist auch so ein Ding, der Arzt sagt, ich muss nicht wegen jeder Kleinigkeit da hin, ich kann die auch selber entschuldigen. Die Lehrerin aktzeptiert das aber nicht. Da sind wir lustigerweise auch die einzigen, bei denen das NICHT DARF...

wie alt ist die tochter, wie weit ist die schule entfernt?
Die ist 8 Jahre alt und die Schule ist ein paar Kilometer entfernt.

Klar, auch Du kannst dich beim Rektor beschweren, nicht nur die Lehrerin. Meistens geht es dann besser miteinander und nicht schlechter, wie manch einer befürchtet.
Habe ich schon gemacht.
Gut so, normalerweise müsste der Rektor jetzt tätig werden und die Lehrerin zur Ordnung rufen. Warte mal ab, wie es weitergeht...