Kann ich mich selber enterben?

8 Antworten

Hallo :)

Wenn du erbst, einfach das Erbe ausschlagen...

Wenn du jetzt schon etwas machen willst: eine Erbverzichtserklärung beim Notar aufsetzen lassen, damit die auch amtlich beglaubigt ist. Unterschreiben und meines Wissens muss aber auch der Vererbende die unterschreiben.

Eine andere Alternative wäre mit deinem Vater zu reden und ihn bitten dich zu enterben. Nenne deine Argumente! Eine Enterbung tut niemandem weh, sondern nur dir... Deinem Vater wird das nicht schaden oder deinen Geschwistern oder anderen Erbenden schon dreimal nicht.. Du bist der Einzige, der Schaden trägt - also ist es deine Entscheidung! Einen Pflichtteil wirst du meines Wissens damit aber noch bekommen, das du aber dann ausschlagen kannst.

LG :)

Ich bin mir im Moment nicht sicher inwieweit mein Vater nach dem Schlaganfall schon wieder Geschäftsfähig ist, außerdem bin ich mir nicht sicher ob er solch ein Dokument unterschreiben würde.

@javiko

Ein Schlaganfall macht ihn nicht automatisch geschäftsunfähig. Sowas wird durch ein Vormundschaftsgericht festgelegt.

@CosmoKramer1

Das ist schonmal gut. Nur was soll ich machen wenn er diese Verzichtserklärung nicht unterzeichnen will?

Kann ich meinen Erbanteil im vorwege schon schriftlich auf meine Kinder übertragen?

Also eine Lösung gegen die mein alter Herr keine Chance hat......sozusagen

@javiko

Ob du dein Erbe an deiner Kinder vererben kannst, weiß ich nicht. Bin keine Juristin. Wende dich an einen Anwalt! Für Vorgespräche musst du vielleicht noch nichts zahlen!

@javiko

Bin mir aber nicht sicher. Erkundige dich bei den Anwälten, ob die Vorgespräche kostenfrei erfolgen!

Warum nicht das Erbe annehmen, wenn es soweit it und dann an die Kinder weitergeben? Egal, was sie tun, sie werden immer Probleme mit den beiden haben.

Du kannst beim Notar eine Erbverzichtserklärung aufsetzen lassen, die vor dem Erbfall (also Tod des Erblassers) erfolgen muss. Parallel dazu kannst Du nach dem Erbfall das Erbe auch ausschlagen, es geht dann an den nächsten in der Erbfolge.

im voraus würde ich da nichts machen, unterschreib keine verzichtserklärungen oder ähnliches.

ich glaube nciht, das so etwas, euer verhältnis bessert, wenn es schon jahrelang belastet ist.

wenn es zum todesfall kommt und du als erbe angeschrieben wirst, schlägst du das erbe aus.

Du kannst das Erbe einfach ausschlagen. Auch schriftlich und schon vor dem Ableben Deines Vaters.