Ich war nach der Hochzeit, etwa 1 Monat nicht rechtsschutzversichert.In diesem Monat hatte ich einen kleinen Autounfall und da der Schuldige nicht zugibt schuld zu sein ging das ganze jetzt zum Rechtsanwalt.Zu 99,9 Prozent bekomme ich recht da Zeugen da sind! sollte ich aber unrecht bekommen, kann ich mich dann rückwirkend rechtsschutzversichern lassen oder muss ich dann die Anwaltskosten tragen

Hast du schon mal versucht, ein brennendes Haus gegen Feuer versichern zu lassen? Nein, das geht nicht. Die Versicherung wird die Kosten nicht übernehmen.
Wohl kaum - Meistens hat man ja sogar wenn man versichert ist Wartezeiten und Themen die bei Abschluße "absehbar" waren, werden laut dem Kleingedruckten teilweise auch nicht übernommen....
pooky am 24. Mai 2007 17:30 Die Wartezeiten enden in der Regel erst drei Monate nach Abschluss des Vertrages, abhängig vom Anbieter.

Schön wär's. Nette Frage, leg' Dich wieder hin. Träum' weiter. :-)

Keine Versicherung wird dich rückwirkend versichern. Wäre auch dumm - oder?
Das kannst vergessen - oftmals gibt es bei Rechtschutzversicherungen sogar eine Sperre - das heißt Du zahlst erstmal eine geraume Zeit ein, bevor überhaupt ein Anspruch auf Leistung besteht. Ja und ob diese Leistung überhaupt übernommen wird, steht in den Sternen - also im Kleingedruckten. Deshalb pfeif ich auf so eine Versicherung.
Bleibt zu hoffen, dass du nie zu Unrecht vor den Kadi gezerrt wirst. Die Versicherung übernimmt alles, was Aussicht auf Erfolg hat. Zumindest die guten.
Tja da bist Du leider vollkommen falsch informiert. Ich hoffe Du bekommst das nicht selbst irgndwann zu spüren.Die machen ruckizucki einen Vorsatz draus - und verweigern die Kostenübernahme.
Super Antwort! lol
HUK?