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Kann ich mich gegen schlechte Bezahlung im Praktikum wehren?

gefragt von cyan1 am 21.07.2008 um 9:34 Uhr

Ich mache zur Zeit ein Praktikum im Rahmen meines Studiums bei einem führenden Unternehemen. Die Bezahlung ist eher schlecht als recht. Ich werde als billige Arbeitskraft bezahlt. Kann ich mich dagegen wehren und eine bessere Bezahlung verlangen? Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen?

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CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 21. Juli 2008 09:35
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Ein bezahltes Praktikum? Da hast Du aber Glück gehabt!


anonym
beantwortet von anjanni am 21. Juli 2008 09:35
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Typisches Problem der "Generation Praktikum"...

Du kannst gar nichts dagegen tun. Andere bekommen für ein Praktikum nicht mal die Fahrtkosten.


critter
beantwortet von critter am 21. Juli 2008 10:23
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Sei froh, überhaupt Geld zu bekommen! (Dies drückt nicht meine Meinung aus!) Heute ist es doch üblich, Praktikanten gar nichts zu zahlen.


anonym
beantwortet von megaboomer am 21. Juli 2008 09:50
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Naja du hast dir den Jopb doch ausgesucht oder nicht? Wenn du zu solchen Konditionen unterschreibst bist du selber Schuld. Mal ganz davon abgesehen, geht es im Praktikum auch darum Erfahrungen zu sammeln und nicht ums Geld verdienen. Du wirst ja hoffentlich vorher für dich geklärt haben, wie du den Zeitraum finanzierst... Und was glaubst du wie toll deine Beurteilung ausfallen würde, wenn du denen jetzt mit irgendeiner (sowieso nicht existenten) Mindestlohn regel oder Gesetzen kommen würdest???


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. Juli 2008 09:41
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Ein Praktikum ist keine Arbeitsstelle. Du hast überhaupt keinen Anspruch auf Bezahlung. Dafür machst du kostenlos ein Praktikum. Du erwirbst Wissen und Kenntnisse, die du später beruflich nutzen kannst.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 22. Juli 2008 12:29

Absolut korrekt - dem ist nichts hinzu zu fügen.

Und Erfahrungen und Kenntnisse sind bekanntermaßen unbezahlbar...

Gruß justii


heconny
beantwortet von heconny am 21. Juli 2008 09:40
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Was viele nicht wissen bzw. sehr gern übergehen ist, dass Praktikanten gar nicht in den Arbeitsprozess einbezogen werden dürfen. Sie sollen lediglich die Arbeitsabläufe im gesamten Unternehmen kennenlernen. Vom Gesetz her dürfen Sie gar nicht dort arbeiten und somit nicht ausgenutzt werden.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 21. Juli 2008 09:37
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Leider sind Praktikanten gern gesehene und somit auch billige Arbeitskräfte :-((( Die Bezahlung geht wohl nach dem , was das Unternehmen dafür für Bedingungen hat. Müsste also in deinem Vertrag stehen. Rahmenbedingungen glaube ich, gibt es nicht, weil die Bezahlung von Unternehmen zu Unternehmen verschieden ist. L.G.


heligirl
beantwortet von heligirl am 21. Juli 2008 09:37
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Bei meinem Freund in der Ausbeuterfirma gibt es nur unentgeltliche Praktika - sogar ein Jahrespraktikum, für das man ein Jahr lang kein Geld bekommt. Frage mich immer, wer sich darauf einlässt, aber es gibt wohl Leute. Was ich sagen will: Das hättest du wohl vorher regeln müssen. Fragen kann man natürlich, aber gesetzlich geregelt ist das wohl nicht.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 21. Juli 2008 09:36
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praktika sind zum lernen gedacht! es gibt in den meisten fällen gar keinen lohn.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 21. Juli 2008 09:36
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Nicht daß ich wüsste - bezahlt wird, was im Praktikanten-Arbeitsvertrag ausgehandelt wurde...

DASS Praktikanten ausgenutzt werden ist nichts Neues - schon fast "die Regel" ... leider.


kiralee
beantwortet von kiralee am 21. Juli 2008 09:35
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Unter welchen Bedingungen hast du denn das Praktikum angetreten? Nur wenn sich diese verändert haben, kannst du evtl. etwas machen


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 21. Juli 2008 09:35
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kannst du, aber ob du sie bekommst, ist die andere frage...


Doppeldieter
beantwortet von Doppeldieter am 11. Oktober 2008 16:47
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Ähm.Bei einem Praktikum muss der "Arbeitgeber" normalerweise gar nix bezahlen.Wenn es ein bezahltes Praktikum ist, liegt das in der Hand der Firma,wieviel Du bekommst. Irgendwas dagegen tun ist wohl kaum möglich,weil Du keinen Arbeitsvertrag hast und somit auch nichts vor dem Arbeitsgericht anfechten könntest.


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