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Kann ich mich darauf verlassen, dass ein Mietwagen in Ordnung ist?

gefragt von SchlumpffrauSchlumpffrau am 14.07.2008 um 18:27 Uhr

Meine Freundin hatte einen Mietwagen und mit dem einen Auffahrunfall, bei dem es dann hieß, dass der Unfall mit ordentlichen Reifen nicht passiert wäre (sie waren total abgefahren). Kann sie davon ausgehen, dass die Schuld beim Verleiher ist, oder muss man als Kunde alles vor Fahrtbeginn prüfen?


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. Juli 2008 18:30
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sollte man schon auch drauf achten.

mir wollte das autohaus im tiefsten winter einen austauschwagen mit sommerreifen andrehen, hab ich abgelehnt.

die schuld am unfall hat der händler aber trotzdem nicht.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 14. Juli 2008 18:31
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Als Autofahrer hat man eine mitverantwortung, dass das fahrzeug verkehrssicher ist. im falle eines mietwagens denke ich nicht, das deine freundin aus eigener tasche bezahlen muss. dagegen sichert man sich beim autoverleih ab.

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 14. Juli 2008 18:33

Wenn du die falschen Reifen drauf hast zahlst du als Fahrer, nicht als Eigentümer. Gilt für abgefahrene sowie für falsche (Winter/Sommer)

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 14. Juli 2008 18:43

Beim Mietwagen denke ich haftet der verleiher.


jiggler
beantwortet von jiggler am 14. Juli 2008 18:31
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eigentlich sollte man im eigenen Interesse vor fahrbeginn das auto prüfen. erstens weil man ja nicht freiwillig mit einem defekten auto fahren will und zweitens damit es am ende nicht heisst, dass ein vorhandener kratzer oder eine beule von dir verursacht wurde.

im fall der reifen sollte der verleiher schon dafür sorgen das das auto den zulassungsbestimmungen entspricht! allerdings kann er nur haftbar gemacht werden wenn die reifen soweit abgefahren waren, das das auto nicht im straßenverkehr zugelassen werden durfte.


anonym
beantwortet von Minimaus111 am 14. Juli 2008 18:34
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Der Autovermieter muss die Autos in verkehrstüchtigem Zustand halten und dazu gehören auch die Reifen. Er muss natürlich auch TÜV machen und alles was zur Sicherheit gehört.


Dirk-d.  Hansmann
beantwortet von Dirk-d. Hansmann am 15. Juli 2008 01:27
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Der Fahrer ist m.E. immer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Schließlich haben wir damals in der Fahrschule gelernt, dass man sich vor jedem Fahrtantritt darüber selbst zu versichern hat. Denn man darf gar kein Fahrzeug in Gang setzen, dass nicht verkehrssicher ist. Ergo - wäre die Fahrerin nicht losgefahren, wäre der Unfall nicht passiert. Ob allerdings der Verleiher durch die Fahrerin zivilrechtlich in Haftung genommen werden kann würde wohl auch zu prüfen sein.





zottelohr
beantwortet von zottelohr am 15. Juli 2008 10:35
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Den Schaden wird zunächst die Versicherung des Vermieters zahlen. Da der Fahrer eine Mitverantwortung für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges hat, kann es sein, das die Versicherung auf sie zu kommt und eine Teilschuld reklamiert, halte ich aber für unwahrscheinlich. Was die Verleiher da machen ist teilweise unverantwortlich. Ich habe auch schon öfter gehört, dass Fahrzeuge im Winter auf Sommerreifen ausgeliehen werden.




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