Schlumpffrau am 14.07.2008 um 18:27 Uhr
Meine Freundin hatte einen Mietwagen und mit dem einen Auffahrunfall, bei dem es dann hieß, dass der Unfall mit ordentlichen Reifen nicht passiert wäre (sie waren total abgefahren). Kann sie davon ausgehen, dass die Schuld beim Verleiher ist, oder muss man als Kunde alles vor Fahrtbeginn prüfen?
sollte man schon auch drauf achten.
mir wollte das autohaus im tiefsten winter einen austauschwagen mit sommerreifen andrehen, hab ich abgelehnt.
die schuld am unfall hat der händler aber trotzdem nicht.

Als Autofahrer hat man eine mitverantwortung, dass das fahrzeug verkehrssicher ist. im falle eines mietwagens denke ich nicht, das deine freundin aus eigener tasche bezahlen muss. dagegen sichert man sich beim autoverleih ab.
simoneFN am 14. Juli 2008 18:33 Wenn du die falschen Reifen drauf hast zahlst du als Fahrer, nicht als Eigentümer. Gilt für abgefahrene sowie für falsche (Winter/Sommer)
skywalker66 am 14. Juli 2008 18:43 Beim Mietwagen denke ich haftet der verleiher.
eigentlich sollte man im eigenen Interesse vor fahrbeginn das auto prüfen. erstens weil man ja nicht freiwillig mit einem defekten auto fahren will und zweitens damit es am ende nicht heisst, dass ein vorhandener kratzer oder eine beule von dir verursacht wurde.
im fall der reifen sollte der verleiher schon dafür sorgen das das auto den zulassungsbestimmungen entspricht! allerdings kann er nur haftbar gemacht werden wenn die reifen soweit abgefahren waren, das das auto nicht im straßenverkehr zugelassen werden durfte.
Der Autovermieter muss die Autos in verkehrstüchtigem Zustand halten und dazu gehören auch die Reifen. Er muss natürlich auch TÜV machen und alles was zur Sicherheit gehört.

Der Fahrer ist m.E. immer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Schließlich haben wir damals in der Fahrschule gelernt, dass man sich vor jedem Fahrtantritt darüber selbst zu versichern hat. Denn man darf gar kein Fahrzeug in Gang setzen, dass nicht verkehrssicher ist. Ergo - wäre die Fahrerin nicht losgefahren, wäre der Unfall nicht passiert. Ob allerdings der Verleiher durch die Fahrerin zivilrechtlich in Haftung genommen werden kann würde wohl auch zu prüfen sein.

Den Schaden wird zunächst die Versicherung des Vermieters zahlen. Da der Fahrer eine Mitverantwortung für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges hat, kann es sein, das die Versicherung auf sie zu kommt und eine Teilschuld reklamiert, halte ich aber für unwahrscheinlich. Was die Verleiher da machen ist teilweise unverantwortlich. Ich habe auch schon öfter gehört, dass Fahrzeuge im Winter auf Sommerreifen ausgeliehen werden.