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kann ich mich an das arbeitsgericht wenden ...

gefragt von frischling1989frischling1989 am 10.08.2009 um 20:59 Uhr

wenn mein chef mich beleidigt oder geht das nur in anderen fällen. kann ich mich überhaupt an jemand wenden außer das mit meinem chef auszudiskutieren?


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heialex
beantwortet von heialex am 10. August 2009 21:00
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Zuerst an den Betriebsrat, dann an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Der wird deinem Chef schon helfen.


anonym
beantwortet von Chris1968 am 10. August 2009 21:01
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wenn dich dein Chef beleidigt, wäre es nicht besser nebenbei sich schon mal einen anderen Job zu organisieren


anonym
beantwortet von kruemel70 am 10. August 2009 21:01
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Für Beleidigungen sind die Zivilgerichte zuständig. Die Arbeitsgerichte verhandeln nur Arbeitsrechtssachen.


svanny
beantwortet von svanny am 10. August 2009 21:01
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Beleidigung ist auch eine Straftat und du könntest ihn bei der Polizei anzeigen. Nur wahrscheinlich schadest du mit solch einem Schritt nicht ihm, sondern dir.

Wenn dir der Chef nicht passt, such dir einen neuen Job!

Kommentar von kruemel70 am 10. August 2009 21:08

svanny hat recht, dass Beleidigung auch eine Straftat ist, aber es wird in der Regel nur dann von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. Wenn Dein Chef also nicht gerade der Bundespräsident oder eine andere Person ist, die ein öffentliches Amt bekleidet, wird das Strafverfahren mit ziemlicher Sicherheit eingestellt und Dir empfohlen, im Wege der Zivilklage so etwas wie ein "Schmerzensgeld" zu erstreiten.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 10. August 2009 21:12

Ja das stimmt wohl. Aber auch das wäre verschwendete Energie.

Kommentar von 7fbac42f3aa113a8a47269501c50318dsmallfrischling1989 am 10. August 2009 21:15

zählt zu diesen beleidigungen auch: idiot, du bist doch zu blöd um en loch in den schnee zu pissen, ich weiß gar net wofür man dich überhaupt gebrauchen kann. um net alles aufzuzählen.

Kommentar von kruemel70 am 10. August 2009 21:18

Das gehört auch dazu. Aber lies den Rat von svanny ein paar Zeilen weiter oben und lass es gut sein. Das ist im Ergebnis sicher besser!

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 10. August 2009 21:19

Nun, vielleicht stimmt das ja, dann wäre es keine Beleidigung. Aber im Ernst: Dagegen vorzugehen bringt dir nichts, du wirst mittelfristig lediglich deinen Job los.

Ich persönlich vermeide Kontakt zu Leuten, die so mit mir umgehen würden. Daher such dir einfach einen neuen Job.


Jule1011
beantwortet von Jule1011 am 10. August 2009 21:00
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hast du einen betriebsrat oder ne gewerkschaft in deinen unternehmen??? das würde helfen. sonst weiß ich auch keine andere möglichkeit!

Kommentar von 7fbac42f3aa113a8a47269501c50318dsmallfrischling1989 am 10. August 2009 21:02

was is wenn kein betriebsrat vorhanden ist?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. August 2009 21:03

Dann ist es ne Sache zwischen dir und dem Chef, was es sowieso ist.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 10. August 2009 21:01
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du kannst dich auf jeden fall immer auf dem Arbeitsgericht befragen

Die geben dir immer kostenfrei auskunft, was du machen kannst oder auch nicht ;)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. August 2009 21:07

''auf dem Arbeitsgericht befragen

Die geben dir immer kostenfrei auskunft''

Das mag an eurem Arbeitsgericht der Fall sein, aber eigentlich gilt regulär unten Stehendes.


Die Gerichte für Arbeitssachen sind – entgegen einer weit verbreiteten Auffassung – nicht befugt, dem rechtssuchenden Bürger in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Rechtsauskünfte zu erteilen und eine Rechtsberatung vorzunehmen. Mitglieder von Gewerkschaften können sich kostenlos von ihrer Gewerkschaft beraten lassen. Kostenpflichtiger Rechtsrat wird von Rechtsanwälten erteilt.

http://www.arbg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1178131/index.html?ROOT=1178125


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 10. August 2009 21:02
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wenn dein chef dich beleidigt, kannst du ihn auch wegen beleidigung anzeigen.


bemapi
beantwortet von bemapi am 10. August 2009 21:03
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bedenke aber, dass das arbeitsverhältnis noch schlechter wird, wenn du mit dem arbeitsgericht oder ähnlichem ankommst.


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