butterflyz am 26.10.2008 um 11:32 Uhr
Habe ich überhaupt das Recht dazu? Das stört mich nämlich unheimlich.

Du wahrscheinlich nicht; aber der Vermieter könnte z.B. auf Dein Ersuchen hin ein Schild aufhängen.

dies kann nur der vermieter oder die hausverwaltung. vielleicht solltest du erst einmal deine nachbarin ganz höfflich darauf ansprechen, dass dich dies stört

Ein generelles Rauchverbot im Treppenhaus ist nicht zulässig (Bay ObLG WM 99, 356).

Sprich sie an, es geht ja nur um die Minuten, die sie braucht, durchs Treppenhaus zu gehen. Jeder halbwegs tolerante Mensch kann in der Zeit auf die Kippe verzichten. Bitte sie darum, vermutlich denkt sie gar nicht drüber nach. Anell

das Recht hast du erstmal nicht....hier hilft nur ein vernünftiges und leises Wort, sonst eskaliert wieder alles..Problematik militante Nichtraucher...
Kabark am 26. Oktober 2008 11:38 Dafür ein Frühschoppen-Däumchen...
ich denke schon, dass du es ihr verbieten kannst. schließlich zieht ja der ganze qualm durch die türritzen. ist je ekelig. ich rauche zwar selber, aber nur auf der terasse. wenn sie unbedingt rauchen möchte, soll sie es doch in ihrer küche tun und dort das fenster aufmachen oder notfalls vor die haustür gehen.
Kabark am 26. Oktober 2008 11:37 Seit wann kann ein Mieter dem anderen was vorschreiben? So weit kommt's noch...
doch, wenn es um das passivrauchen geht schon. glaub mir. oder möchtest du, dass deine wohnung nach irgendetwas stinkt, was du nicht ausstehen kannst?? ein bißchen rücksichtnahme ist ja nicht verkehrt oder?
butterflyz am 26. Oktober 2008 11:43 Ja, genau!
Kabark am 26. Oktober 2008 11:52 missfix, das ist Quatsch und selbst erdachtes Rechtsempfinden eines militanten Nichtrauchers. Oder aber her mit der Quelle/Rechtsgrundlage.
ich rauche selber. achte aber darauf, dass niemand davon belästigt wird.
Kabark am 26. Oktober 2008 13:11 Wolltest Du mir nicht die Quelle nennen, dass ein Mieter einem anderen, wenn es um das Passivrauchen geht, das Rauchen verbieten darf? Also bitte nicht ablenken.
nein, kann ich dir leider nicht nennen. aber, ich hatte selber mal so einen streit in meiner sturm- und drangzeit. da hatte sich ein nachbar (rechtsanwalt) auch aufgeregt, dass er meinen rauch riechen würde und hat mir da irgendwelche paragraphen um die ohren gehauen und er hatte leider recht.
Kabark am 26. Oktober 2008 15:02 Schon recht...
Du kannst sie schon darauf ansprechen.
Falls du nicht Eigentümerin bist, musst du dich im Notfall an den Vermieter wenden.
Nichts zu danken. Fundierte Antworten wie diese schüttle ich aus dem Ärmel ...