...wenn es allgemein vom Arbeitgeber keine Vorschrift / Regelung dazu gibt?
Erstmal: Ich bin selbst Raucher. Mein Kollege nicht, also rauch ich hier nicht - fertig! Der rauchende Mitarbeiter hat in der heutigen Zeit einfahc mal schlechtere Karten und das zurecht. Wenn absolut keine Einigung mit dem Kollegen möglich ist den Chef einschalten, der muss dann das durchsetzen.

Bei uns gibt es einen Beauftragten für Arbeitssicherheit und der hat uns im Rahmen seiner regelmäßigen Belehrungen darauf hingewiesen, dass am Arbeitsplatz nur geraucht werden darf, wenn dadurch niemand belästigt wird. War auch so kein Problem. Außerdem haben wir auf dem Hof "Raucherecken".
Bei uns im Haus ist es so geregelt, dass im gemeinsamen Zimmer nur geraucht werden darf, wenn beide Kollegen einverstanden sind. Auf Gängen, Vorplätzen etc. darf nicht geraucht werden. Wenn Du also nicht möchtest, dass in eurem gemeinsamen Zimmer geraucht wird, musst Du es Deiner Kollegin sagen. Wie weiter oben schon erwähnt: Entweder sieht sie es ein oder es müssen tatsächlich höhere Gewalten eingeschaltet werden.

Wenn es ein allgemeines Firmenrauchverbot gibt, wird sich die Frage erübrigen. Ansonsten würde ich das Thema nett und freundlich ansprechen und die Kollegin bitten, Rücksicht zu nehmen und die Raucherei im Büro einzuschränken (z. B. nur noch am geöffneten Fenster rauchen) oder ganz einzustellen. Wenn alle guten Worte nichts helfen, muss man sich wohl an die Firmenleitung zwecks Klärung wenden. Aber vielleicht reicht ja schon ein klärendes und offenes Gespräch unter Kolleginnen. Wir hatten diesen Fall auch einmal und haben uns auf das offene Fenster geeinigt. Nun herrscht bei uns ein generelles Rauchverbot und es wurde ein Raucherzimmer eingerichtet. Damit wurde das Problem dann auch gelöst.

Es gibt vom Gesetzgeber eine Vorschrift dazu, die regelt, das Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz nicht mehr durch Rauch belästigt werden dürfen. Den genauen Gesetzestext habe ich leider nicht parat.
Wie in Deutschland ja so beliebt, gibt es natürlich Ausnahmen dazu. In der Gastronomie müssen Angestellte immer noch den Qualm ertragen.
Generell aber gilt seit einiger Zeit: Wenn Du nicht willst, dass im gemeinsamen Büro geraucht wird, müssen sich die anderen danach richten.
UlfDunkel am 14. März 2007 12:34 Hab doch noch mal schnell gesucht. Hier ist der Gesetzestext der ArbStättV §5 zu lesen:
Ich nehme mal an, unter Kollegen/innen kann man sich gegenseitig überhaupt nichts verbieten. "Verbieten" ist auch ein doofes Wort. Kannst Du nicht mit ihr darüber reden und sie zur Einsicht bewegen? Habt Ihr nicht sowas wie 'ne "Teeküche", Aufenthaltsraum oder einen Balkon, wo sie rauchen könnte? Falls Ihr Euch überhaupt gar nicht einigen könnt, würde ich mal den Personalrat/Betriebsrat darauf ansprechen, falls Ihr sowas habt.
Rauchen ist, wenn nicht die Einzige, einer der wenigen Möglichkeiten, seinem Kollegen etwas zu verbieten. Natürlich sollte es erst auf "normalen" Wege gehen, aber wenn der Raucher nicht einlenkt, gibt es Probleme. Der Nichtraucher wird immer recht bekommen. Wie schon geschrieben, ich rauch selbst
wenn du auf dem Bahnhof rauchst, kann nicht ich dir das verbieten, sondern z.b. die bahnhofsaufsicht. - auf den obigen fall übertragen heißt das: der chef/die geschäftsleitung kann es verbieten - nicht eine kollegin der anderen!
DANKESCHÖN FÜR ALLE ANTWORTEN. WIR HABEN UNS AUF EINEN KOMPROMISS GEEINIGT: SIE RAUCHT ETWAS WENIGER UND DANN AM OFFENEN FENSTER. TEEKÜCHE ODER RAUCHERECKE HABEN WIR LEIDER NICHT.
DAS ist doch was :o)
glückwunsch! ich freu mich! :-)