gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Kann ich meinen Vermieter zwingen schon vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist einen Nachmieter anzunehmen

gefragt von Carla32 am 08.12.2007 um 0:01 Uhr

Wir wollen bald umziehen und fragen uns, ob wir uns an die dreimonatige Kündigungsfrist halten müssen, wenn wir unserem Vermieter bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen seriösen Nachmieter anbieten können?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Umzug (468)
Nachmieter (53)
Wohnungs-Kündigungsfrist (1)
ähnliche Fragen

Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. Dezember 2007 00:05
4x
Thumb_up

Du kannst ihn überhaupt nicht dazu "zwingen", denn kein Vermieter muss einen gestellten Nachmieter akzeptieren. Ein Vertrag ist einzuhalten und bei Bedarf vertragsgemäß zu kündigen. Diese Nachmieter-Parole ist anscheinend nicht totzukriegen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. Dezember 2007 00:03
1x
Thumb_up

Nö, du kannst ihn nicht zwingen. Er muss keinen Nachmieter akzeptieren.


hexe90210
beantwortet von hexe90210 am 8. Dezember 2007 00:12
1x
Thumb_up

Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeit am Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,

wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen; wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird; wenn der Mieter heiraten will oder wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.

Darf der Mieter in diesen Fällen ausnahmsweise einen Nachmieter benennen, kommt er aus seinem Mietvertrag aber nur heraus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet ist. Wichtigstes Kriterium hierfür ist, dass der vorgeschlagene Nachmieter auch in der Lage ist, die vom Vermieter geforderte Miete zu zahlen.

Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, während der er prüfen und entscheiden kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Die Gerichte billigen ihm eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten zu. Ist der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem der vom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.

Wichtig: Kein Ausnahmefall, der zur Nachmieterstellung berechtigt, liegt vor, wenn es dem Mieter lediglich darum geht, in eine billigere oder verkehrsgünstigere Wohnung zu wechseln oder wenn der Mieter sich eigene vier Wände angeschafft hat und nun ins Eigentum ziehen will.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 8. Dezember 2007 00:20

du kannst 50 nachmieter stellen,nehmen brauch´ der vermieter trotz des ganzen oben geschriebenen keinen von denen.

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 8. Dezember 2007 04:00

viel Text liebe hexe, hört sich toll an, ist aber alles absolut falsch. Vetrag ist Vertrag und bleibt Vertrag, im Guten wie im Bösen. Der dient ja auch dem Schutz des Mieters. Das mit den Ausnahmefällen ist reines Wunschdenken.


Marvello
beantwortet von Marvello am 8. Dezember 2007 09:45
1x
Thumb_up

Dieser ganze Schmarr`n regt mich auf. 3 Mon. usw. Hatte mal den Fall, als meine Frau auszog. Habe die Wohnung ´ne Zeit gehalten. Hab dann Vermieter gesagt, ich kann nicht länger bezahlen, man hat geredet, alles ok. Kein Problem, Herr. . . Wichtig ist, dass man miteinander redet. Das geht in der heutigen Zeit leider unter.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. Dezember 2007 15:23
1x
Thumb_up

"Zwingen" kannst Du ihn gar nicht und ausserdem musst Du ihm wenigsten drei verschiedene potentielle Nachmieter vorschlagen.

Erst wenn er die allesamt nicht akzeptieren sollte, käme er in einen gewissen Rechtfertigungszwang.





bremerina
beantwortet von bremerina am 8. Dezember 2007 00:42
0x
Thumb_up

ich denke dem vermieter geht es darum, dass die wohnung nicht leer bleibt und er keine kosten hat. ihr solltet mal mit ihm reden...


Lixa1
beantwortet von Lixa1 am 8. Dezember 2007 00:49
0x
Thumb_up

Es besteht die 3 monatige Kündigungsfrist. Du mußt also 3 Monate vorher bekannt geben, dass Du ausziehen willst. Selbst bei einem Todesfall müssen die 3 Monate eingehalten werden. Und das kann ja wirklich niemand vorraus planen. Wenn die Vermietergenossenschaft Dir wohlgesonnen ist, kann sie Dir einen Monat erlassen. Bezahlen muß der Erbe/Familienangehörige die Wohnungsmiete dann also 2 Monate über den Tod des Mieters hinaus. Wenn das Unternehmen nicht kulant ist, dann müssen 3 Monate für nichts bezahlt werden, denn der Vertragspartner ist ja schon tot. Das Ganze dient dem Schutz des Vermieters.


ronnysis
beantwortet von ronnysis am 8. Dezember 2007 12:23
0x
Thumb_up

3Monate Kündigugsfrist kenn ich.Habe auch das durch,bin am umziehen gewesen und einen Nachmieter gefunden, der schon eher einziehen wollte.Aber die Vermieterin akzeptierte diesen nicht,deshalb mußte ich die vollen 3 Monate noch zahlen. Anschließend stand die Wohnung noch 2 monate leer- welche Logik.Vermieter muß Mieter zustimmenLaut Vertragsabschluß ist K.frist vereinbart***




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    wie viele Nachmieter muß man stellen

    Wohnung kündigen,Nachmieter???

    Suche eine originelle Idee, um einen Nachmieter zu finden



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    nachmieter stellen

    Nachmieter

    Gemauerter Grill im Garten - was kann man tun bei Umzug?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.