Bei Mietvertragsabschluß informierte mich der V.nicht, über meinen zukünftigen Nachbarn im Hause,der wegen Kindesmißbrauch und Vergewaltigung in der Familie-Urteil:8 Jahre und noch in lauf.Bewährung steht.Unter diesen Umständen wäre es nicht zu einem Mietvertragsabschluß gekommen,zumal der Vermieter meine Tochter ( 11 Jahre ) vor Vertragsabschluß kennengelernt hatte.

Nein.
Ein vorbestrafter Nachbar stellt keinen Mangel der Mietsache dar.

Es ist fraglich, ob du damit bei deinem Vermieter durchkommst. Der Nachbar wurde ja verurteilt und hat demnach seine Schuld gegenüber der Gesellschaft gebüßt. Außerdem ist der Vermieter nicht verpflichtet (wegen Datenschutz wäre es ja sogar unzulässig), Auskunft über andere Mieter zu geben.
Rein menschlich gesehen, kann ich dein Problem aber durchaus nachvollziehen.
Klage die Umzugskosten vor Gericht ein! Aber das musst du vor eimem amerikanischem machen, ein deutsches Gericht wird die Klage garnicht zulassen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die sozialen Umstände seiner Mieter an alle offen zu legen. Jeder hat eine Chance verdient, wobei ich mich auch gleich widerspreche. Denn solche Menschen gehören für mich für immer eingesperrt und fertig gemacht, aber das ist eine ganz andere Sache, als die der rechtlichen. Ich schätze, der Vermieter bekommt für diese "Wieder-Eingliederungsmaßnahme" evtl. sogar noch staatl. Zuspruch.
WolfRichter am 2. Mai 2008 11:24 Gut differenziert, aber vom Staat erhält der Vermieter hier normalerweise gar nichts.
finanziell bin ich mir da nicht allzu sicher.. Bei Jugendl. Straftätern wird für die Eingliederung dem eingliedernden Geld zugesprochen. Weiß ich daher, weil wir mit Bewährungshelfern zusammen arbeiten, die Jugendliche zum braven Leben animieren möchten. Also gibt es hier eine Eingliederungsmaßnahme. Wenn die Jugendlichen mitmachen und an einen Job oder sogar Ausbildung werden diese nach einer Überwachungsfrist vom "Gefängnis" verschont und sind eben auf Bewährung draussen. Das gleiche gilt für die Erwachsenen, davon haben wir einen hier im Praktikum. Etwa 28 J. alt, sehr gepflegt u. man könnte nicht darauf kommen, daß er in einer Schlägerei mit Todesfolge verwickelt war. Mit Zusammenarbeit seines Bewährungshelfers und weiteren soz. Einrichtungen haben wir uns dazu entschlossen ihm vorerst ein Praktikum anzubieten. Für solche Eingliederungen wird man auch belohnt.
WolfRichter am 2. Mai 2008 11:50 Arbeitgeber: Ja. Vermieter: Nein.
Ok! :-)

Nein. Datenschutz geht vor Mieterschutz, wobei ich es in solchen Fällen bedauere.
LG
Wieselchen

Ich glaube nicht. Obwohl ich dein Handeln vollkommen verstehe und es wahrscheinlich genauso machen würde. Frag einfach mal beim Mieterbund nach :-)
Du Ziehst doch freiwillig um, warum soll denn dein Vermieter für den Entstandenen Schaden aufkommen? Müssen deine Möbelpacker vorsichtig mit deinen Gegenständen umgehen!
Sorry, ich hab deine Beschreibung nicht gelesen! Also bitte ignorieren!