Mein Vater hat sich nie um mich gekümmert und auch keinen Unterhalt bezahlt. Daher möchte ich nicht dass er mal was von mir erben sollte, falls ich durch Unfall etc. vor ihm sterben würde. Wie kann ich das machen dass er nicht einmal den Pflichtteil beanspruchen kann (auch wenn Testament da ist); ich soll nämlich bald das hälftige Haus von meiner Mutter überschrieben bekommen; und das soll er auf gar keine Fälle bekommen bzw. einen Anspruch auf Geld bekommen? Kann ich mich mit 30 J. noch von meinen Stiefvater adoptieren lassen? Dann hätte doch der leibliche Vater keinen Erbanspruch mehr, oder?
Das geht schlicht nicht. Der Pflichtanteil heißt nicht aus Spaß so.
GerdaG am 13. Juni 2009 20:20 Quatsch, ein Vater hat keinen Anspruch.
Aber erben nicht automatisch die Eltern wenn die Kinder sterben und haben dann einen Pflichtanspruch (wenn von mir keine Kinder oder sonstige Erben vorhanden sind)
Volker13 am 13. Juni 2009 20:22 Ein Pflichtanspruch besteht prinzipiell nicht für die Eltern.
ist leider so. Heirate doch und setz doch einfach Kinder in die Welt!! Dann hat Dein Vater das Nachsehen!! Oder wenn Du heiratest, dann mach ein Berliner Testament, das heißt dann erbt erst Deine Frau alles und erst später, wenn sie auch stirbt, erst die Kinder!! Vllt hilft auch nur ein Kind zu adoptieren. Frag aber hierzu besser einen Anwalt!!
Ich glaub auch beim Berliner TGestament gibt es für die Eltern den Pflichteil?

Die aktuelle Regelung zum Entzug des Pflichtteils findest Du hier:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlu.htm
Wenn Du noch ein bisschen durch hältst, würde dies eher zum tragen kommen:
finanztip.de/recht/erbrecht/erbrechtsreform.htm

ich denke du könntest nur alles verschenken,oder verkaufen und das geld "offiziell" verjubeln..
darum heisst es wohl "pflicht-anteil".
lg
GerdaG am 13. Juni 2009 20:21 Ich frage mich, mit welcher Überzeugung hier falsche Antworten bepunktet werden. ;-))
Der Vater bekommt keinen Pflichtteil.
Wenn keine Nachkommen da sind, dann eben schon!!
Volker13 am 13. Juni 2009 20:27 Nein! Wo steht das?
Im deutschen Erbrecht. Hab noch meine Nachbarin gefragt, die ist Anwältin. Es ist sogar so, dass, wenn man verheiratet ist, es kein Testament gibt und keine Kinder gibt, die Eltern die Hälfte erben! Wenn ein Testament vorhanden ist, dann eben nur den Pflichtteil. Es würde auch reichen ein Kind zu adoptieren, das wäre dann der Alleinerbe11
Volker13 am 14. Juni 2009 13:50 Das war aber nicht die Antwort auf die Frage. Ich löse das Ganze jetzt mal auf.
superkorrekt am 13. Juni 2009 22:15 hallo @ gerda..
ich habe denke geschrieben,und das nicht ohne grund. :-)
ich kenne es eben nur so,das auch den eltern im todesfall ein pflichtanteil zugestanden wird..
ich denke das... :-)
wir sind ja auf ratgeber und nich auf wissensfrage ..da dachte ich schreib mal ,wenn du das denkst.
lg
lese dazu auch hier: http://www.purovivo.de/erben-und-vererben/die-gesetzliche-erbfolge viel spass

Unter berücksichtigung der gestellten Frage, kam es wohl zu Missverständnissen. Der Vater des fiktiven Erblassers braucht sich doch um einen Pflichtteil keine sorgen machen.
Wenn keine Abkömmlinge 1. Linie vorhanden sind, geht das Erbe auf die Eltern des Erblassers über. Sowohl Mutter und auch Vater erben dann zu je 1/2.
Da die Überschreibung der Haushälfte ohnehin unter Hinzuziehung eines Notars erfolgen muss, wäre es ratsam, sich von diesem hinsichtlich des Erbes beraten zu lassen.
@tanztrainer,
nichts für Ungut. Ich habe mich zu sehr von dem Begriff Plichtanteil leiten lassen, der in diesem Fall ja auch testamentarisch nicht ausgeschlossen werden.
Sorg doch dafür, dass Du selbst Kinder hast und heirate. Dann erbt Dein Vater nix, weil es dann Dein/e Partner/in zur Hälfte und dann den Rest Deine Kinder erben!!
Sorg doch dafür, dass Du selbst Kinder hast und heirate. Dann erbt Dein Vater nix, weil es dann Dein/e Partner/in zur Hälfte und dann den Rest Deine Kinder erben!!
Werd ich auch so machen müssen; für den Fall der Fälle
Wie meine Nachbarin, die Anwältin, sagte eben, es würde auch reichen, ein Kind zu adoptieren, wenn Du partout nicht heiraten willst.

Der Pflichtteil gilt doch nur für Abkömmlinge.
WEnn keine Kinder da sind, eben schon!!
Aber auch mit Testament hat er doch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Ich kann ja nur das darüber hinausgehende Erbe ausschließen mit einem Testament. Oder lieg ich da falsch?
Völlig verkehrt. Der Vater ist doch kein Abkömmling des Erblassers.
Schau in die Gesetze des Deutschen Erbrechts!!
"Ich frage mich, mit welcher Überzeugung hier falsche Antworten bepunktet werden. ;-)) Der Vater bekommt keinen Pflichtteil."
Dann ist es ja gut, dass Du keine Punkte bekommen hast. Unter bestimmten Umständen bekommt auch der Vater einen Pflichtteil.
Dicke, wir reden hier aber nicht von "bestimmten Umständen".