gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann ich meinen Vater enterben, so dass er nicht mal den Pflichtteil bekommt?

gefragt von HabedieehreservHabedieehreserv am 13.06.2009 um 20:15 Uhr

Mein Vater hat sich nie um mich gekümmert und auch keinen Unterhalt bezahlt. Daher möchte ich nicht dass er mal was von mir erben sollte, falls ich durch Unfall etc. vor ihm sterben würde. Wie kann ich das machen dass er nicht einmal den Pflichtteil beanspruchen kann (auch wenn Testament da ist); ich soll nämlich bald das hälftige Haus von meiner Mutter überschrieben bekommen; und das soll er auf gar keine Fälle bekommen bzw. einen Anspruch auf Geld bekommen? Kann ich mich mit 30 J. noch von meinen Stiefvater adoptieren lassen? Dann hätte doch der leibliche Vater keinen Erbanspruch mehr, oder?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Tod x 1.543 Erbe x 771 Testament x 279

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Juni 2009 20:16
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sicher, mach ein Testament.

Kommentar von Simple_avatar2smallHabedieehreserv am 13. Juni 2009 20:17

Aber auch mit Testament hat er doch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Ich kann ja nur das darüber hinausgehende Erbe ausschließen mit einem Testament. Oder lieg ich da falsch?

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 13. Juni 2009 20:19

Völlig verkehrt. Der Vater ist doch kein Abkömmling des Erblassers.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:36

Schau in die Gesetze des Deutschen Erbrechts!!

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 13. Juni 2009 21:29

"Ich frage mich, mit welcher Überzeugung hier falsche Antworten bepunktet werden. ;-)) Der Vater bekommt keinen Pflichtteil."
Dann ist es ja gut, dass Du keine Punkte bekommen hast. Unter bestimmten Umständen bekommt auch der Vater einen Pflichtteil.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 22:23

Dicke, wir reden hier aber nicht von "bestimmten Umständen".


anonym
beantwortet von kampione91 am 13. Juni 2009 20:17
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das geht schlicht nicht. Der Pflichtanteil heißt nicht aus Spaß so.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 20:20

Quatsch, ein Vater hat keinen Anspruch.

Kommentar von Simple_avatar2smallHabedieehreserv am 13. Juni 2009 20:21

Aber erben nicht automatisch die Eltern wenn die Kinder sterben und haben dann einen Pflichtanspruch (wenn von mir keine Kinder oder sonstige Erben vorhanden sind)

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 13. Juni 2009 20:22

Ein Pflichtanspruch besteht prinzipiell nicht für die Eltern.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:24

ist leider so. Heirate doch und setz doch einfach Kinder in die Welt!! Dann hat Dein Vater das Nachsehen!! Oder wenn Du heiratest, dann mach ein Berliner Testament, das heißt dann erbt erst Deine Frau alles und erst später, wenn sie auch stirbt, erst die Kinder!! Vllt hilft auch nur ein Kind zu adoptieren. Frag aber hierzu besser einen Anwalt!!

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:38

Ich glaub auch beim Berliner TGestament gibt es für die Eltern den Pflichteil?


DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 13. Juni 2009 21:33
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die aktuelle Regelung zum Entzug des Pflichtteils findest Du hier:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlu.htm
Wenn Du noch ein bisschen durch hältst, würde dies eher zum tragen kommen: finanztip.de/recht/erbrecht/erbrechtsreform.htm


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 13. Juni 2009 20:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke du könntest nur alles verschenken,oder verkaufen und das geld "offiziell" verjubeln..

darum heisst es wohl "pflicht-anteil".

lg

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 13. Juni 2009 20:21

Ich frage mich, mit welcher Überzeugung hier falsche Antworten bepunktet werden. ;-))

Der Vater bekommt keinen Pflichtteil.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:24

Wenn keine Nachkommen da sind, dann eben schon!!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 13. Juni 2009 20:27

Nein! Wo steht das?

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:36

Im deutschen Erbrecht. Hab noch meine Nachbarin gefragt, die ist Anwältin. Es ist sogar so, dass, wenn man verheiratet ist, es kein Testament gibt und keine Kinder gibt, die Eltern die Hälfte erben! Wenn ein Testament vorhanden ist, dann eben nur den Pflichtteil. Es würde auch reichen ein Kind zu adoptieren, das wäre dann der Alleinerbe11

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 14. Juni 2009 13:50

Das war aber nicht die Antwort auf die Frage. Ich löse das Ganze jetzt mal auf.

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 13. Juni 2009 22:15

hallo @ gerda..

ich habe denke geschrieben,und das nicht ohne grund. :-)

ich kenne es eben nur so,das auch den eltern im todesfall ein pflichtanteil zugestanden wird..

ich denke das... :-)

wir sind ja auf ratgeber und nich auf wissensfrage ..da dachte ich schreib mal ,wenn du das denkst.

lg


anonym
beantwortet von Siano am 17. Juni 2009 18:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Volker13
beantwortet von Volker13 am 14. Juni 2009 14:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unter berücksichtigung der gestellten Frage, kam es wohl zu Missverständnissen. Der Vater des fiktiven Erblassers braucht sich doch um einen Pflichtteil keine sorgen machen.

Wenn keine Abkömmlinge 1. Linie vorhanden sind, geht das Erbe auf die Eltern des Erblassers über. Sowohl Mutter und auch Vater erben dann zu je 1/2.

Da die Überschreibung der Haushälfte ohnehin unter Hinzuziehung eines Notars erfolgen muss, wäre es ratsam, sich von diesem hinsichtlich des Erbes beraten zu lassen.

@tanztrainer,

nichts für Ungut. Ich habe mich zu sehr von dem Begriff Plichtanteil leiten lassen, der in diesem Fall ja auch testamentarisch nicht ausgeschlossen werden.


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sorg doch dafür, dass Du selbst Kinder hast und heirate. Dann erbt Dein Vater nix, weil es dann Dein/e Partner/in zur Hälfte und dann den Rest Deine Kinder erben!!


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sorg doch dafür, dass Du selbst Kinder hast und heirate. Dann erbt Dein Vater nix, weil es dann Dein/e Partner/in zur Hälfte und dann den Rest Deine Kinder erben!!

Kommentar von Simple_avatar2smallHabedieehreserv am 13. Juni 2009 20:25

Werd ich auch so machen müssen; für den Fall der Fälle

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:40

Wie meine Nachbarin, die Anwältin, sagte eben, es würde auch reichen, ein Kind zu adoptieren, wenn Du partout nicht heiraten willst.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 13. Juni 2009 20:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Pflichtteil gilt doch nur für Abkömmlinge.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 13. Juni 2009 20:27

WEnn keine Kinder da sind, eben schon!!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Erbe ich?

    welcher pflichtteil steht einem enkel zu?

    Erbfragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.